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   BGH, 09.09.1986 - 5 StR 98/86   

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https://dejure.org/1986,2431
BGH, 09.09.1986 - 5 StR 98/86 (https://dejure.org/1986,2431)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1986 - 5 StR 98/86 (https://dejure.org/1986,2431)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1986 - 5 StR 98/86 (https://dejure.org/1986,2431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des bedingten Tötungsvorsatzes durch den Tatrichter - Vereinbarkeit des Ausschlusses eines minder schweren Falls mit den Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 22 § 23 § 212 Abs. 1
    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 51/83

    Innerer Tatbestand - Anforderungen - Schuld des Täters - Grenze - Bedingter

    Auszug aus BGH, 09.09.1986 - 5 StR 98/86
    Die Annahme, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, hat der Tatrichter nicht auf formelhafte, verallgemeinernde Behauptungen (BGH NStZ 1983, 407), sondern auf die Besonderheiten des Falles gestützt: Der Angeklagte hat mit einer 9 mm-Schußwaffe geschossen; das Geschoß ist unmittelbar unterhalb des Fensters eines Pkw eingeschlagen; die dahinter sitzende Person wäre im Oberkörperbereich getroffen worden, wenn das Geschoß nicht zufällig an einer Verstrebung abgeprallt wäre (UA S. 6, 12).
  • BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim

    Der hier festgestellte Handlungsantrieb des Angeklagten, seinem Tatopfer die eigene Wehrhaftigkeit vor Augen zu führen, es in seine Schranken zu verweisen und ihm für die ausgesprochene Todesdrohung einen "Denkzettel' zu verpassen, ist im Rahmen der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96, StV 1997, 7, 8; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 98/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Er war jedenfalls - nach den Urteilsgründen - bei Betreten der Gaststätte möglicherweise von dem Gedanken geleitet, bei den Geschädigten solle Furcht vor weiteren Repressalien aufgebaut werden (vgl. zum Tötungsvorsatz bei "Denkzettel"-Fällen Senat, Urteil vom 8. März 2017 - 2 StR 429/16, NStZ-RR 2017, 243, 244; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971; BGH, Urteile vom 9. September 1986 - 5 StR 98/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund der Umstände des Einzelfalles -

    Zwar trifft es zu, daß die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes auf die Umstände des Einzelfalles gestützter Darlegungen bedarf, woraus der Tatrichter die Schlußfolgerung ableitet, der Angeklagte habe mit der Möglichkeit des Eintritts des Todes gerechnet und diesen Erfolg billigend in seinen Willen aufgenommen (vgl. BGH NStZ 1983, 407; NStZ 1984, 19; BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 3, 4, 5, 12).
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