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   LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19   

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https://dejure.org/2019,61419
LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19 (https://dejure.org/2019,61419)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06.03.2019 - 5 T 10/19 (https://dejure.org/2019,61419)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06. März 2019 - 5 T 10/19 (https://dejure.org/2019,61419)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.05.2012 - XII ZB 393/11

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Erhöhter Stundensatz wegen eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Der Beteiligte zu 3) verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2012 (Az. XII ZB 231/11) und vom 02.05.2012 (Az. XII ZB 393/11), wonach Voraussetzung für einen höheren Stundensatz sei, dass die nach der Ausbildung vermittelten betreuungsrelevanten Kenntnisse einen erheblichen Teil der Ausbildung ausmachten.

    Dieser im Rahmen der für die Betreuung angeordneten Aufgabenkreise relevante Bereich stellt daher nachvollziehbar bei einem Pflegeberuf nur einen geringen Anteil der gesamten Ausbildung dar und bildet keinen Kernbereich der Ausbildung, wie dies nach der Rechtsprechung des BGH zu fordern ist (BGH, FamRZ 2015, 1794 f.; BGH, Beschluss v. 02.05.2012 - XII ZB 393/11 - juris).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Der Beteiligte zu 3) verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2012 (Az. XII ZB 231/11) und vom 02.05.2012 (Az. XII ZB 393/11), wonach Voraussetzung für einen höheren Stundensatz sei, dass die nach der Ausbildung vermittelten betreuungsrelevanten Kenntnisse einen erheblichen Teil der Ausbildung ausmachten.
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Nach § 4 Abs. 1 VBVG ist der für die Vergütung eines Berufsbetreuers maßgebliche Stundensatz vom Gesetzgeber nach der Qualifikation des Betreuers in einer typisierenden dreistufigen Skala verbindlich festgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2012 - XII ZB 447/11).
  • OLG Dresden, 10.07.2000 - 15 W 1000/00

    Voraussetzungen der Gewährung erhöhter Stundensätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Dresden an (Beschluss v. 10.07.200 - 15 W 1000/00, BeckRS 2000, 11387), welches eine pflegerische Ausbildung nur dann als nutzbar angesehen hat, wenn der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge von der Betreuung umfasst ist.
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2002 - 5 W 238/02
    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Für die Führung einer Betreuung nutzbar sind Fachkenntnisse, die ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 461/10, BeckRS 2012, 04754).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Die Nutzbarkeit der besonderen Kenntnisse in den konkreten Aufgabenbereichen ist aber für die Erhöhung des Stundensatzes Voraussetzung (BGH, Beschluss v. 22.08.2012 - XII ZB 319/11, FGPrax 2012, 257 Rdn. 16; Jurgeleit, Betreuungsrecht, 4. Auflage 2018, § 4 VBVG Rdn. 32 f. - beck-online; Maier, Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz, 2. Auflage 2013, Rdn. 32 - beck-online).
  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 211/02

    "Diplom-Staatswissenschaftler" als Betreuer

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren besonderen Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2002, 1306; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228 mwN).
  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19
    Dieser im Rahmen der für die Betreuung angeordneten Aufgabenkreise relevante Bereich stellt daher nachvollziehbar bei einem Pflegeberuf nur einen geringen Anteil der gesamten Ausbildung dar und bildet keinen Kernbereich der Ausbildung, wie dies nach der Rechtsprechung des BGH zu fordern ist (BGH, FamRZ 2015, 1794 f.; BGH, Beschluss v. 02.05.2012 - XII ZB 393/11 - juris).
  • LG Tübingen, 20.02.2020 - 5 T 38/20

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen bei generellem Bekanntgabeverzicht

    Auch der streitgegenständliche Forderungsbetrag begründet keine Kammerzuständigkeit; vergleichbare Fälle werden in ständiger Rechtsprechung nicht nur des Landgerichts Tübingen (vgl. für andere Einzelrichterreferate B. v. 13.9.2018, 5 T 239/18, oder 5 T 85/17, B. v. 9.8.2018, B. v. 17.1.2019 - 5 T 10/19", B v. 13.1.2020 - 5 T 12/20 ) "vom Einzelrichter entschieden.
  • LG Tübingen, 07.05.2019 - 5 T 127/18

    Verwaltungsvollstreckung in Baden-Württemberg:

    Auch der streitgegenständliche Forderungsbetrag begründet keine Kammerzuständigkeit; vergleichbare Fälle werden in ständiger Rechtsprechung nicht nur des Landgerichts Tübingen (vgl. für andere Einzelrichterreferate B. v. 13.9.2018, 5 T 239/18, oder 5 T 85/17, B. v. 9.8.2018, B. v. 17.1.2019 - 5 T 10/19) vom Einzelrichter entschieden.
  • LG Tübingen, 29.08.2019 - 5 T 192/19

    Verwaltungsvollstreckung in Baden-Württemberg: Voraussetzungen für die

    Auch der streitgegenständliche Forderungsbetrag begründet keine Kammerzuständigkeit; vergleichbare Fälle werden in ständiger Rechtsprechung nicht nur des Landgerichts Tübingen (vgl. für andere Einzelrichterreferate B. v. 13.9.2018, 5 T 239/18, oder 5 T 85/17, B. v. 9.8.2018, B. v. 17.1.2019 - 5 T 10/19) vom Einzelrichter entschieden.
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