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   LG Oldenburg, 06.03.1995 - 5 T 1310/94   

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LG Oldenburg, 06.03.1995 - 5 T 1310/94 (https://dejure.org/1995,25960)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 06.03.1995 - 5 T 1310/94 (https://dejure.org/1995,25960)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 06. März 1995 - 5 T 1310/94 (https://dejure.org/1995,25960)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Oldenburg, 03.04.2014 - 5 O 2164/12

    Weitergabe eines privaten Sachverständigengutachtens an Dritte zur Überprüfung

    Die Kammer nimmt in Fortsetzung der ständigen Rechtsprechung als durchschnittlichen Streitwert für Unterlassungsklagen wegen einer Persönlichkeitsrechts , Ehrverletzung oder Kreditschädigung einen Betrag von 3.000 EUR an (Beschlüsse vom 02.08.1993 - 5 T 706/93 = NdsRpfl 1993, 299 und vom 06.03.1995 - 5 T 1310/94 = JurBüro 1995, 369; 18.08.06 - 5 O 2282/06 best. durch OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.09.06 - 13 W 53/06 und vom 29.07.2008 - 13 W 36/08).
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2018 - 5 U 58/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Gerichtliches Ermessen zur Streitwertbemessung;

    Die Ansicht des Klägers, der Wert des Widerrufsanspruchs betrage 150 % des Werts des Unterlassungsanspruchs (so LG Oldenburg, JurBüro 1995, 369), teilt der Senat in dieser Allgemeinheit nicht (in der vom Kläger falsch als "ausdrückliche Billigung" verstandenen Entscheidung BGH, Urt. v. 17.11.2015 - VI ZR 493/14 - juris, ist die Erhöhung des Gebührenwerts des Unterlassungsbegehrens um 50 % lediglich als "zumindest vertretbar" bezeichnet).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2015 - 8 W 53/15

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage, mit der sowohl die Unterlassung als auch

    Bei der konkreten Bemessung des Streitwertes ist sodann zu berücksichtigen, dass bei einer Klage auf Unterlassung und Widerruf vorgeblich oder tatsächlich ehrverletzender Äußerungen gedanklich jeweils ein gesonderter Streitwert für Unterlassung und Widerruf festzusetzen ist, bevor die beiden Werte sodann zu addieren sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 06.11.1990 - VI ZR 117/90, NJW 1991, 847, 848; LG Oldenburg, Beschluss vom 06.03.1995 - 5 T 1310/94, JurBüro 1995, 369, 370; Herget, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 3, Rdnr. 16: Stichwort "Widerruf"; Onderka, in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl. 2011, Rdnr. 1844, m. w. N.).
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