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   LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14   

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LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14 (https://dejure.org/2016,5632)
LG Flensburg, Entscheidung vom 23.03.2016 - 5 T 152/14 (https://dejure.org/2016,5632)
LG Flensburg, Entscheidung vom 23. März 2016 - 5 T 152/14 (https://dejure.org/2016,5632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    §§ 7a Abs. 3, 4 Abs. 7, 4 Abs. 6 JVKostO; §§ 1 Abs. 2, 1 Abs. 1 LJKostenGSH

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gericht muss eine Entscheidung, die auch zur gewerblichen Nutzung bereitgestellt wird, nicht kostenfrei übersenden

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  • OLG Köln, 14.03.2002 - 7 VA 3/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
    Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht.
  • OLG Schleswig, 15.09.2011 - 16 U 140/10

    Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden

    Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
    Der Beschwerdeführer - Betreiber der für private und gewerbliche Nutzer kostenfreien juristischen Datenbank openJur - forderte am 27.09.2011 bei dem Beschwerdegegner die Übersendung der Entscheidung 16 U 140/10 vom 15.09.2011 an.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
    Es handelt sich bei der Kostenerhebung für die Überlassung gerichtlicher Entscheidungen auf Antrag nicht am Verfahren beteiligter Dritter gerade nicht - wie der Beschwerdeführer meint - um eine "kommerzielle Verwertung der eigenen Gerichtsentscheidungen", sondern um eine auf Kostendeckung ausgerichtete Gebühr: Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (BVerfG NJW 1979, 1345).
  • LG Lüneburg, 21.10.2009 - 9 T 99/09

    Keine Dokumentenpauschale für Entscheidungsübersendung im wissenschaftlichen

    Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
    Über den Veröffentlichungszweck hinaus bringt der Beschwerdeführer nichts vor, was ein überwiegendes öffentliches Interesse hätte rechtfertigen können, etwa eine wissenschaftliche Verwertung, zum Beispiel zur Forschung oder - wie im vom Landgericht Lüneburg NJW 2010, 881 entschiedenen Fall - weiteren wissenschaftlichen Auswertung.
  • LG Berlin, 28.06.2001 - 510 AR 4/01

    Anspruch eines Informationsdienstes für Rechtsanwälte auf kostenpflichtige

    Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
    Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht.
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus LG Flensburg, 23.03.2016 - 5 T 152/14
    Sämtliche der vom Beschwerdeführer umfangreich dargestellten rechtsstaatlichen Anforderungen, die Gegenstand etwa der Entscheidungen BVerwG NJW 1997, 2694; OLG Köln NJW-RR 2003, 429; LG Berlin NJW 2002, 838 sind, werden vom Beschwerdegegner verwirklicht.
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   LG Flensburg, 10.03.2016 - 5 T 152/14   

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