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   LG Münster, 27.04.2012 - 5 T 159/11   

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https://dejure.org/2012,4616
LG Münster, 27.04.2012 - 5 T 159/11 (https://dejure.org/2012,4616)
LG Münster, Entscheidung vom 27.04.2012 - 5 T 159/11 (https://dejure.org/2012,4616)
LG Münster, Entscheidung vom 27. April 2012 - 5 T 159/11 (https://dejure.org/2012,4616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kürzung der Berechnungsgrundlage um "durchlaufende Posten" und um "Rückzahlung Massekredit". Zuschlag für "Anfechtungen", "übertragende Sanierung", "mehrere Betriebsstätten"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 3 InsVV
    Kürzung der Berechnungsgrundlage um "durchlaufende Posten" und um "Rückzahlung Massekredit". Zuschlag für "Anfechtungen", "übertragende Sanierung", "mehrere Betriebsstätten"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Berechnungsgrundlage um "durchlaufende Posten"; Buchung von der Masse durch irrtümlich überwiesene Beträge oder Erstattung der zuvor verauslagten Kosten durch zukommende Zuflüsse als Einnahmen; Erstattungen auf nicht verbrauchte Vorauszahlungen als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Münster - 73 IN 5/02
  • LG Münster, 27.04.2012 - 5 T 159/11
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04

    Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss

    Auszug aus LG Münster, 27.04.2012 - 5 T 159/11
    Zwar ist anerkannt, dass ein sich zwischen Einreichung der Schlussrechnung und Schlusstermin ergebender Massezufluss eine ergänzende Festsetzung der mit Einreichung der Schlussrechnung beantragten Insolvenzverwaltervergütung rechtfertigt (BGH, Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 183/04).
  • BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Nicht auskömmliche Vergütung nach Abschlag wegen

    Auszug aus LG Münster, 27.04.2012 - 5 T 159/11
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dieser in seinem Beschluss vom 12.12.2011 (IX ZB 97/11) nochmals bestätigt hat und die besagt, dass eine Vergleichsrechnung anhand der Zahl der aufgewandten Stunden eines Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter nicht stattzufinden hat.
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    Entsprechendes soll gelten, wenn der Insolvenzverwalter aus der Masse ohne Rechtsgrund geleistet hat und dieser Betrag an die Masse zurückerstattet wird (Riedel in Stephan/Riedel, InsVV, § 1 Rn. 56 ff; MünchKomm-InsO/Riedel, aaO Rn. 41 ff; vgl. LG Münster, Beschluss vom 27. April 2012 - 5 T 159/11 nv).
  • LG Bochum, 16.04.2015 - 7 T 82/15

    Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festetzung seiner

    Bei diesen handelt es sich ebenso wenig um die Masse erhöhende Einnahmen, sondern letztlich um die Minderung von Ausgaben (vgl. ausführlich hierzu auch LG Münster, Beschl. v. 27.04.2012, 5 T 159/11, openJur 2012, 86195; Reck , ZInsO 2011, 567 ff.).
  • AG Bochum, 29.01.2013 - 80 IN 420/13

    Grundlagen zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen eines Insolvenzverwalters

    Vielmehr wurde angenommen, dass die Handhabung selbstverständlich ist (LG Münster, B.v. 27.04.2012, AZ. 5 T 159/11, s.a. Stephan/ Riedel, InsVV, 1. Aufl. 2010, § 1 Rn 56 f).
  • LG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die besagt, dass eine Vergleichsrechnung anhand der Zahl der aufgewandten Stunden eines Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter nicht stattzufinden hat (BGH, Beschluss vom 12.01.2012, Az. IX ZB 97/11, juris; BGH, Beschluss vom 06.04.2017, Az. IX ZB 48/16, juris; LG Münster, Beschluss vom 27.04.2012, Az. 5 T 159/11, juris).
  • AG Münster, 19.08.2022 - 5 T 686/20

    Vergütung, Insolvenzverwalter, Gläubigerausschuss, Insolvenzgeldvorfinanzierung,

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die besagt, dass eine Vergleichsrechnung anhand der Zahl der aufgewandten Stunden eines Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter nicht stattzufinden hat (BGH, Beschluss vom 12.01.2012, Az. IX ZB 97/11, juris; BGH, Beschluss vom 06.04.2017, Az. IX ZB 48/16, juris; LG Münster, Beschluss vom 27.04.2012, Az. 5 T 159/11, juris).
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