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   LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13   

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https://dejure.org/2013,17664
LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13 (https://dejure.org/2013,17664)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.07.2013 - 5 T 231/13 (https://dejure.org/2013,17664)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 5 T 231/13 (https://dejure.org/2013,17664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines als Rechtsanwalt tätigen Verfahrenspflegers auf Vergütung für seine Tätigkeit nach den Sätzen des RVG

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 235
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.09.2012 - XII ZB 543/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren betreffend

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Zutreffend hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in dem angefochtenen Beschluss sowie in dem Nichtabhilfebeschluss ausgeführt, dass ein als Rechtsanwalt tätiger Verfahrenspfleger für seine Tätigkeit eine Vergütung nach den Sätzen des RVG beanspruchen kann, wenn er in begründetem Vertrauen auf die bei seiner Bestellung getroffene Feststellung des Amtsrichters, seine Tätigkeit sei als speziell anwaltliche Tätigkeit zu werten, sein Amt übernommen und geführt hat oder wenn er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.11.2010, Az XII ZB 244/10, und Beschluss vom 12.09.2012, AZ XII ZB 543/11).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 12.09.2012 (Az XII ZB 543/11), wonach eine Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers nach RVG anerkannt wurde.

  • BayObLG, 15.10.2003 - 3Z BR 132/03

    Zulassung und Vorlage der sofortigen Beschwerde wegen Betreuervergütung durch den

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Doch hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in seinem Nichtabhilfebeschluss zulässigerweise (vgl. Keidel/Meyer-Holz, § 61 FamFG Rnr. 34 und § 58 FamFG Rnr. 9; BayObLG FamRZ 2004, 304; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 216) die Beschwerde zugelassen.
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Zutreffend hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in dem angefochtenen Beschluss sowie in dem Nichtabhilfebeschluss ausgeführt, dass ein als Rechtsanwalt tätiger Verfahrenspfleger für seine Tätigkeit eine Vergütung nach den Sätzen des RVG beanspruchen kann, wenn er in begründetem Vertrauen auf die bei seiner Bestellung getroffene Feststellung des Amtsrichters, seine Tätigkeit sei als speziell anwaltliche Tätigkeit zu werten, sein Amt übernommen und geführt hat oder wenn er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.11.2010, Az XII ZB 244/10, und Beschluss vom 12.09.2012, AZ XII ZB 543/11).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 346/10

    Vergütung des Verfahrenskostenhilfeanwalts in einer Unterbringungssache

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Die Beschwerdeführerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BGH vom 13.06.2012 (Az XII ZB 346/10), wonach sich die Verfahrensgebühr für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes in Unterbringungssachen nach Nr. 6300 VV RVG bestimmt.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Dies bedeutet, dass nur dann, wenn sich der Vorgang als rechtlich schwierig erweist, eine Liquidation nach dem RVG zugestanden werden kann, wobei dies auch nachträglich erfolgen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.11.2010, a.a.O., zitiert nach juris, Rnr. 11, unter Bezugnahme auf BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).
  • OLG Zweibrücken, 02.06.2005 - 3 W 1/05

    Festsetzungsverfahren für Auslagen des Betreuers: Nachträgliche Zulassung der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 15.07.2013 - 5 T 231/13
    Doch hat der Rechtspfleger des Amtsgerichts in seinem Nichtabhilfebeschluss zulässigerweise (vgl. Keidel/Meyer-Holz, § 61 FamFG Rnr. 34 und § 58 FamFG Rnr. 9; BayObLG FamRZ 2004, 304; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 216) die Beschwerde zugelassen.
  • LG Stade, 31.01.2014 - 9 T 2/14

    Vergütung des Rechtsanwalts: Vergütung für eine berufsmäßig geführte

    Die Formulierung, dass die Verfahrenspflegschaft "berufsmäßig geführt wird", trägt dem Gesetzeswortlaut des § 277 Abs. 2 S. 2 FamFG Rechnung, welcher bestimmt, dass eine Vergütung - abweichend vom gesetzlichen Leitbild, dass Verfahrenspflegschaften ehrenamtlich übernommen werden - unter dieser Voraussetzung verlangt werden kann (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 15. Juli 2013 - 5 T 231/13 - juris).
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