Rechtsprechung
LG Braunschweig, 17.01.2013 - 5 T 26/13 (2) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 834 ZPO; § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO; § 850c Abs. 4 ZPO
Notwendigkeit einer tatsächlichen Gewährung von Unterhalt für die Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer tatsächlichen Gewährung von Unterhalt für die Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages
- RA Kotz
Ergänzung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in Arbeitseinkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit einer tatsächlichen Gewährung von Unterhalt für die Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 19.12.2012 - 26 M 29628/12
- LG Braunschweig, 17.01.2013 - 5 T 26/13 (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Amberg, 12.08.2011 - 33 T 782/11
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigungsfähigkeit von unterhaltsberechtigten …
Auszug aus LG Braunschweig, 17.01.2013 - 5 T 26/13
Insoweit kann auf die umfassende Literaturauswertung der Gläubigerin in der Beschwerdebegründung vom 02.01.2013 verwiesen werden und zusätzlich beispielhaft auf den Beschluss des Landgerichts Amberg vom 12.08.2011 zu 33 T 782/11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung (…zitiert nach [...], Rn. 7).
Rechtsprechung
LG Trier, 15.05.2013 - 5 T 26/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Dortmund, 28.05.2010 - 9 T 278/10
Wirksamkeit eines mit eingescannter Unterschrift versehenen Pfändungs- und …
Auszug aus LG Trier, 15.05.2013 - 5 T 26/13
(vgl. dazu LG Dortmund, Beschluss vom 28.05.2010. Az. 9 T 278/10, zitiert nach juris).
- BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang …
b) Bei dieser verfassungsrechtlich gebotenen Auslegung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist es hier nicht zu beanstanden, dass die Gläubigerin die Forderungsaufstellung auf Seite 3 des Formulars nicht ausgefüllt, sondern ausschließlich auf eine Anlage verwiesen hat (a.A.: LG Hannover…, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 55 T 38/13, juris Rn. 3, 4; LG Leipzig…, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 8 T 249/13, juris Rn. 11; LG Bielefeld…, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 23 T 275/13, juris Rn. 2; LG Trier, Beschluss vom 15. Mai 2013 5 T 26/13, juris Rn. 7; LG Essen, BeckRS 2013, 19326; AG Hannover…, Beschluss vom 10. Mai 2013 - 711 M 115346/13, juris Rn. 5; Römer, KKZ 2013, 151, 152).