Rechtsprechung
LG Münster, 13.03.2018 - 5 T 27/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmissbräuchlichkeit eines höheren Gebots im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens; Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss
- RA Kotz
Zwangsversteigerung - Gebotszurückweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Coesfeld, 29.04.2016 - 8 K 12/15
- LG Münster, 16.06.2016 - 5 T 279/16
- BGH, 12.01.2017 - V ZB 96/16
- LG Münster, 13.03.2018 - 5 T 27/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15
Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine …
Auszug aus LG Münster, 13.03.2018 - 5 T 27/18
In der im angefochtenen Beschluss genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14.07.2016 - 4 StR 362/15, veröffentlicht u.a. in Rpfleger 2017, 234) - bei der es sich im Übrigen um eine Entscheidung eines Strafsenats zu den Voraussetzungen eines Betruges nach § 263 StGB handelt - wird in Randnummer 34 und nicht wie angegeben in Randnummer 21 ebenfalls auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug genommen, wonach die Zurückweisung eines Gebots im Zwangsversteigerungstermin wegen Unwirksamkeit (§ 71 Abs. 1 ZVG) in Gestalt missbräuchlicher Rechtsausübung dann in Betracht kommt, wenn es in der Absicht abgegeben worden ist, Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes zu unterlaufen. - OLG Nürnberg, 23.09.1998 - 4 W 1810/98
Auszug aus LG Münster, 13.03.2018 - 5 T 27/18
Ebenso wie das Amtsgericht ist auch die Kammer der Auffassung, dass Gebote, die erkennbar in der Absicht abgegeben werden, im Falle des Meistgebots hierauf keine Zahlung leisten zu wollen oder zu können, als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen sind (so schon LG Essen und OLG Hamm Rpfleger 1995, 34 und OLG Nürnberg Rpfleger 1999, 87). - BGH, 28.02.2013 - V ZB 18/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösungsrecht des Zwischenrechtsinhabers bei nach …
Auszug aus LG Münster, 13.03.2018 - 5 T 27/18
Auch der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 28.02.2013 - V ZB 18/12, veröffentlicht u.a. in Rpfleger 2013, 464) geht erklärtermaßen davon aus, dass die Ausübung von Rechten im Zwangsversteigerungsverfahren - zu denen auch die Abgabe eines Gebots gehört - unwirksam ist, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt oder sich als rechtsmissbräuchlich darstellt.
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 T 27/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 20.11.2017 - 37 C 292/17
- LG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 T 27/18
- BGH, 07.10.2020 - VII ZB 56/18
Rechtsprechung
LG Paderborn, 28.02.2018 - 5 T 27/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anordnung von Abschiebungshaft gegen einen Ausländer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11
Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags
Auszug aus LG Paderborn, 28.02.2018 - 5 T 27/18
Sie müssen auf den konkreten Fall zugeschnitten sein; Leerformeln und Textbausteine genügen nicht (st. Rspr.: BGH, Beschluss vom 10.05.2012, V ZB 246/11, Rdnr. 9, m.w.N.). - BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13
Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die …
Auszug aus LG Paderborn, 28.02.2018 - 5 T 27/18
Im Übrigen führen Fehler im Zusammenhang mit der Aushändigung und Übersetzung des Haftantrages bzw. Antragsergänzungen nur zur Rechtswidrigkeit der Haft, wenn mit der Beschwerde aufgezeigt wird, zu welchem anderen Ergebnis das Verfahren ohne diesen Fehler hätte führen können (vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13).