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LG Flensburg, 22.02.2006 - 5 T 399/05 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Vergütung des Berufsbetreuers bei Aufenthalt des Betreuten in einer Alten- und Wohngemeinschaft, Betreutes Wohnen
Wird zitiert von ... (3)
- LG Ravensburg, 29.05.2007 - 2 T 78/06
Betreuungsrecht: Voraussetzung der Qualifizierung eines "Betreuten Wohnens in …
Wollte man nun, wenn bei der hier vorliegenden Wohnform die Verwendung der gesetzlich vorgesehenen Kriterien den vom Gesetzgeber verfolgten Regelungszweck verfehlt, unter Berufung auf den Gesetzeszweck von der einzelnen Pflegefamilie abstrahieren und auf den Gesamtzusammenhang des vom Trägerverein betriebenen Modells abstellen, wäre dies mit dem Gesetzeswortlaut nicht mehr zu vereinen (ebenso LG Flensburg, Beschl. vom 22.2.2006 - 5 T 399/05 - juris-Dok.). - LG Hildesheim, 24.05.2006 - 5 T 145/06
Wohnstättenvertrag im Rahmen eines betreuten Wohnens; Abgrenzung eines …
Nach dieser Vorschrift ist eine Einrichtung dann kein "Heim" im Sinne des Heimgesetzes , wenn er dem Mieter lediglich Betreuung und Verpflegung anbietet, ihn aber vertraglich nicht zur Annahme dieser angebotenen Betreuungs- und Versorgungsleistungen verpflichtet (vgl. LG Flensburg, Beschluss 5 T 399/05 vom 22.2. 2006). - LG Leipzig, 10.11.2006 - 16 T 1023/06 Die Kammer teilt nicht die Auffassung des Landgerichts Flensburg, vgl. Beschluss vom 22.02.2006, Az.: 5 T 399/05, wonach durch die Pauschalierung und Formalisierung in § 5 VBVG es gebietet, an den formalen Abgrenzungskriterium "Heim" festzuhalten und im Fall des Vorliegens eines "Betreuten Wohnens" grundsätzlich die Vergütung des Betreuers an der fehlenden Unterbringung in einem Heim zu orientieren.