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   LG Mönchengladbach, 04.01.2008 - 5 T 438/07   

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https://dejure.org/2008,5820
LG Mönchengladbach, 04.01.2008 - 5 T 438/07 (https://dejure.org/2008,5820)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04.01.2008 - 5 T 438/07 (https://dejure.org/2008,5820)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 5 T 438/07 (https://dejure.org/2008,5820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallprozess, mehrere Rechtsanwälte für eine Partei, Widerklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 91
    Verkehrsunfallprozess, mehrere Rechtsanwälte für eine Partei, Widerklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche im Wege der Widerklage seitens eines beklagten Halters eines Kfz als besonderer sachlicher Grund für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts; Erstattungsfähigkeit angemeldeter Gebühren von mehreren Rechtsanwälten für ...

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO
    Weiterer Anwalt bei Unfallregulierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beklagte Kfz-Halter sollten eigenen Rechtsanwalt nur bei besonderen sachlichen Gründen beauftragen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beklagte Kfz-Halter sollten eigenen Rechtsanwalt nur bei besonderen sachlichen Gründen beauftragen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1096
  • MDR 2008, 774
  • AnwBl 2008, 212
  • Rpfleger 2008, 334
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.01.2008 - 5 T 438/07
    Hierbei hat es die angemeldeten Kosten des weiteren Rechtsanwalts des Beklagten zu 1. unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 20.1.2004 - VI ZB 76/03 - mit der Begründung abgesetzt, die Bestellung eines weiteren Rechtsanwalts sei nicht erforderlich gewesen.

    Eine solche Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 20.1.2004 - VI ZB 76/03 - Juris) gegeben, wenn ein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts besteht.

  • OLG Bamberg, 06.09.1985 - 5 W 73/85

    Kosten; Halter; Fahrer; Fahrzeug; Haftpflicht; Schadenersatz; Unfall

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.01.2008 - 5 T 438/07
    Daraus folgt, dass er sich zur interessengerechten Prozessführung einen eigenen Rechtsanwalt wählen darf und - auch unter dem Gesichtspunkt der Geringhaltung der Kosten - nicht verpflichtet ist, den Rechtsanwalt des Haftpflichtversicherers für die Geltendmachung der eigenen Schadensersatzansprüche zu beauftragen (OLG Bamberg VersR 1986, 395).
  • OLG Naumburg, 11.02.2011 - 10 W 58/10

    Kostenfestsetzung in einer Verkehrssache: Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

    Die dadurch verursachten Kosten sind erstattungsfähig (LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.01.2008, Az. 5 T 438/07, zitiert nach juris).
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