Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 04.01.2008 - 5 T 438/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verkehrsunfallprozess, mehrere Rechtsanwälte für eine Partei, Widerklage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 91
Verkehrsunfallprozess, mehrere Rechtsanwälte für eine Partei, Widerklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche im Wege der Widerklage seitens eines beklagten Halters eines Kfz als besonderer sachlicher Grund für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts; Erstattungsfähigkeit angemeldeter Gebühren von mehreren Rechtsanwälten für ...
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
Weiterer Anwalt bei Unfallregulierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Beklagte Kfz-Halter sollten eigenen Rechtsanwalt nur bei besonderen sachlichen Gründen beauftragen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Beklagte Kfz-Halter sollten eigenen Rechtsanwalt nur bei besonderen sachlichen Gründen beauftragen
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1096
- MDR 2008, 774
- AnwBl 2008, 212
- Rpfleger 2008, 334
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.01.2004 - VI ZB 76/03
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts für den Versicherungsnehmer …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.01.2008 - 5 T 438/07
Hierbei hat es die angemeldeten Kosten des weiteren Rechtsanwalts des Beklagten zu 1. unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 20.1.2004 - VI ZB 76/03 - mit der Begründung abgesetzt, die Bestellung eines weiteren Rechtsanwalts sei nicht erforderlich gewesen.Eine solche Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 20.1.2004 - VI ZB 76/03 - Juris) gegeben, wenn ein besonderer sachlicher Grund für die Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts besteht.
- OLG Bamberg, 06.09.1985 - 5 W 73/85
Kosten; Halter; Fahrer; Fahrzeug; Haftpflicht; Schadenersatz; Unfall
Auszug aus LG Mönchengladbach, 04.01.2008 - 5 T 438/07
Daraus folgt, dass er sich zur interessengerechten Prozessführung einen eigenen Rechtsanwalt wählen darf und - auch unter dem Gesichtspunkt der Geringhaltung der Kosten - nicht verpflichtet ist, den Rechtsanwalt des Haftpflichtversicherers für die Geltendmachung der eigenen Schadensersatzansprüche zu beauftragen (OLG Bamberg VersR 1986, 395).
- OLG Naumburg, 11.02.2011 - 10 W 58/10
Kostenfestsetzung in einer Verkehrssache: Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten …
Die dadurch verursachten Kosten sind erstattungsfähig (LG Mönchengladbach, Beschluss vom 04.01.2008, Az. 5 T 438/07, zitiert nach juris).