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LG Potsdam, 23.10.2008 - 5 T 473/08 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei der Bestellung eines Abwesenheitspflegers ist nur auf ein Bedürfnis zur Fürsorge in Vermögensangelegenheiten des Abwesenden abzustellen, nicht aber auf die Bedürfnisse Dritter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 06.06.2008 - 57 VIII 63/08
- LG Potsdam, 23.10.2008 - 5 T 473/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 2119
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 04.11.2014 - 3 U 156/11
Haftung des Abwesenheitspflegers: Prüfungspflicht bei Grundstücksveräußerung
Auch die Entscheidung des LG Potsdam (Beschluss vom 23.10.2005, 5 T 473/08), nach der für eine Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft dann kein Raum sei, wenn sie allein Interessen Dritter diene, führe zu keiner anderen Beurteilung.Ein solche stelle einen unzulässigen Eingriff in Art. 14 GG dar (LG Potsdam, 5 T 473/08).