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   LG Saarbrücken, 11.02.2003 - 5 T 57/04   

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LG Saarbrücken, 11.02.2003 - 5 T 57/04 (https://dejure.org/2003,58527)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.02.2003 - 5 T 57/04 (https://dejure.org/2003,58527)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19

    Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft

    Es ist nicht gerechtfertigt, die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, von anderen Voraussetzungen abhängig zu machen als die Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der förmlichen Festsetzung von Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 2 in Verbindung mit § 104 ZPO (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 5 T 57/04, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.08.2012 - VII ZB 86/10

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer beschwerdefähigen

    aa) Allerdings ist anerkannt, dass zu den Entscheidungen über Kosten gemäß § 567 Abs. 2 ZPO auch Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beitreibung von Zwangsvollstreckungskosten nach § 788 ZPO gehören (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1993, 146; OLG Stuttgart, JurBüro 1989, 1740, 1741; OLG Hamm, Rpfleger 1977, 109; OLG Düsseldorf, JMBl. NW 1963, 31; LG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 5 T 57/04, juris; Musielak/Ball, ZPO, 9. Aufl., § 567 Rn. 20; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 567 Rn. 31; Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 731).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von demjenigen, der der vom Beschwerdegericht zitierten Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Beschluss vom 11. Februar 2004 - 5 T 57/04, juris) zugrunde lag.

  • AG Euskirchen, 26.06.2015 - 11 M 1165/15

    Weigerung des Gerichtsvollziehers zur Durchführung der Zwangsvollstreckung i.R.d.

    Vom 05.09.2007 - 6 M #####/####; LG Saarbrücken vom 11.02.2004 - 5 T 57/04).
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