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   LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19   

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LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19 (https://dejure.org/2019,56656)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 23.04.2019 - 5 T 63/19 (https://dejure.org/2019,56656)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 23. April 2019 - 5 T 63/19 (https://dejure.org/2019,56656)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden, was auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen kann (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 17, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 16, juris.de, m.w.N.).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Soweit es um die vorgeschlagene Person geht, müssen diese Erkenntnisse hinreichend aussagekräftig sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 616/15

    Betreuungssache: Mangelnde Eignung der in einer Betreuungsverfügung benannten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden, was auch in einer wegen Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen unwirksamen Vorsorgevollmacht zum Ausdruck kommen kann (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 17, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 16, juris.de, m.w.N.).

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Die Annahme einer solchen konkreten Gefahr beruht auf einer Prognoseentscheidung des Gerichts, für die dieses sich naturgemäß auf Erkenntnisse stützen muss, die in der - näheren oder auch weiter zurückliegenden - Vergangenheit wurzeln (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

    Soweit es um die vorgeschlagene Person geht, müssen diese Erkenntnisse hinreichend aussagekräftig sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 57/17, Rn. 15, juris.de; BGH, Beschluss vom 03.08.2016 - XII ZB 616/15, Rn. 17, juris.de, m.w.N.).

  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH muss, wenn ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten und ein sodann vorgelegtes Privatgutachten einander in einem entscheidungserheblichen Punkt widersprechen, bei fehlender eigener Sachkunde des Gerichts in der Regel zumindest eine ergänzende Stellungnahme des bisherigen gerichtlichen Sachverständigen zu dem gegenteiligen Privatgutachten eingeholt werden (BGH, Urteil vom 09.01.2002 - VIII ZR 304/00, Rn. 43, juris.de; OLG München, Beschluss vom 15.12.2016 - 31 Wx 144/15, Rn. 41, juris.de).

    Soweit der Sachverständige im Ergebnis seiner Begutachtung von den Einschätzungen der Privatgutachter abweicht, zwingt allein diese Abweichung nicht dazu, ein neues Gutachten zu erholen (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 15.12.2016 - 31 Wx 144/15, Rn. 41, juris.de).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen vor, ist deren Vorliegen gemäß § 26 FamFG von Amts wegen zu ermitteln, was regelmäßig eine sachverständige Begutachtung einschließt (BGH, Beschluss vom 03.02.2016 - XII ZB 425/14, Rn. 19, juris.de).

    Kann die Unwirksamkeit einer Vollmacht nicht positiv festgestellt werden, ist diese (im Zweifel) als wirksam zu betrachten (BGH, Beschluss vom 03.02.2016 - XII ZB 425/14, Rn. 11, juris.de).

  • BGH, 28.03.2012 - XII ZB 629/11

    Betreuung: Aufhebung der neben einer Vorsorgevollmacht angeordneten Betreuung;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, hat die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers zu unterbleiben (BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - XII ZB 629/11, Rn. 10 ff., juris.de).
  • BGH, 22.04.2015 - XII ZB 577/14

    Betreuerbestellungsverfahren: Notwendige Prüfung der Bestellung eines

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Hier war es auch nicht ausreichend, die Betreuung in Vermögensfragen zur Umsetzung seines persönlichen Wunsches in den Händen der Beteiligten zu 1) zu belassen und insoweit einen weiteren Betreuer zu bestellen, § 1899 Abs. 1 und 3 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.2015 - XII ZB 577/14, Rn. 8, juris.de).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen ist für die gerichtliche Überzeugung von dem Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Tatsache keine mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Überzeugung von der Erwiesenheit einer Tatsache nötig, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne diese völlig auszuschließen (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09, Rn. 21, BeckRS 2010, 28101, m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Hinsichtlich der Auswahl des Beteiligten zu 7) als Berufsbetreuer für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten vermag die Kammer einen Ermessensfehler des Betreuungsgerichts nicht festzustellen und schließt sich den zutreffenden Erwägungen des Amtsgerichts an (vgl. zum Auswahlermessen: BGH, Beschluss vom 30.09.2015 - XII ZB 53/15, Rn. 25, juris.de, m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2002 - VIII ZR 304/00

    Zustandekommen und Inhalt eines Vertrages nach UN-Kaufrecht; Aufklärungspflicht

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 23.04.2019 - 5 T 63/19
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH muss, wenn ein gerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten und ein sodann vorgelegtes Privatgutachten einander in einem entscheidungserheblichen Punkt widersprechen, bei fehlender eigener Sachkunde des Gerichts in der Regel zumindest eine ergänzende Stellungnahme des bisherigen gerichtlichen Sachverständigen zu dem gegenteiligen Privatgutachten eingeholt werden (BGH, Urteil vom 09.01.2002 - VIII ZR 304/00, Rn. 43, juris.de; OLG München, Beschluss vom 15.12.2016 - 31 Wx 144/15, Rn. 41, juris.de).
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