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LG Neuruppin, 02.11.2016 - 5 T 64/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuungssache: Betreuerbestellung, Entgegenstehender Wille des Betroffenen, Freier Wille, Genehmigung der Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 03.05.2016 - 41 XVII 407/15
- AG Oranienburg, 07.07.2016 - 41 XVII 407/15
- LG Neuruppin, 02.11.2016 - 5 T 64/16
- BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des …
Auszug aus LG Neuruppin, 02.11.2016 - 5 T 64/16
Im Rahmen der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB ist eine freie Willensbestimmung ohne Krankheitseinsicht des Betroffenen aber von vornherein nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15, juris Rn. 15).Der Fristablauf hat sich dabei allerdings an dem Zeitpunkt der Erstellung des ärztlichen Gutachtens zu orientieren, so dass die Frist nicht erst mit der gerichtlichen Entscheidung beginnt, sondern mit dem Datum des Gutachtens (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2016 - XII ZB 236/15, juris Rn. 22 mwN).
- BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15
Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für …
Auszug aus LG Neuruppin, 02.11.2016 - 5 T 64/16
c) Die Voraussetzungen für die von dem Betreuungsgericht genehmigten Fixierungsmaßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB liegen vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführen ebenfalls vor (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 44/15, juris Rn. 11 mwN).