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   LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10   

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https://dejure.org/2010,12384
LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10 (https://dejure.org/2010,12384)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 23.09.2010 - 5 T 764/10 (https://dejure.org/2010,12384)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 23. September 2010 - 5 T 764/10 (https://dejure.org/2010,12384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 104 UrhG
    Es liegt eine urheberrechtliche Streitigkeit vor, wenn auf eine Vertragsstrafe aus einer urheberrechtlichen Unterlassungserklärung geklagt wird

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 339 BGB; 104 UrhG

  • Telemedicus

    Klage auf Vertragsstrafe als urheberrechtliche Streitigkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenklage ist urheberrechtliche Streitigkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klage auf Vertragsstrafe ist Fortsetzung einer urheberrechtlichen Streitigkeit

  • blog-fuer-gewerblichen-rechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Die Zuständigkeit eines Gerichts bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einem Unterlassungsvertrag

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Klage auf Vertragsstrafe ist Fortsetzung urheberrechtlicher Streitigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95

    Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10
    Wie im gewerblichen Rechtsschutz und im Wettbewerbsrecht werden auch im Urheberrecht strenge Anforderungen an die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gestellt (BGH GRUR 1998, 568, 569 - Beatles-Doppel-CD).
  • BGH, 27.11.1952 - VI ZR 25/52

    Sorgfaltspflicht eines Dentisten

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10
    Unsitten zählen nicht ( BGHZ 8, 138, 140 ).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10
    Geringere Anforderungen für die Presse bestehen nur im Anzeigengeschäft (BGH GRUR 1999, 418 [BGH 15.10.1998 - I ZR 120/96] ).
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03

    Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10
    Ausreichend ist es, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits (auch) von im UrhG geregelten Rechtsverhältnissen abhängt (Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 104 Rn 2 Für den vergleichbaren Fall einer Kennzeichenstreitsache hat der Bundesgerichtshof (GRUR 04, 622 [BGH 04.03.2004 - I ZR 50/03] ) ausgeführt, dass der Begriff der Kennzeichenstreitsachen ( "alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird" ) im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift weit auszulegen ist.
  • OLG München, 25.03.2004 - 29 W 1046/04

    Auslegung des Begriffes der Kennzeichenstreitsache nach § 140 Abs. 1 , Abs. 3

    Auszug aus LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10
    Das OLG München hat das für Vertragsstrafenversprechen noch einmal ausdrücklich ausgesprochen, wenn dieses zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr für einen geltend gemachten kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruch abgegeben wurde; bei der Vertragsstrafenklage handele es sich in derartigen Fällen um die Fortsetzung einer kennzeichenrechtlichen Streitigkeit (GRUR-RR 2004, 190).
  • LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15

    Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der

    (1) So ist jedenfalls im Bereich des geistigen Eigentumsschutzes anerkannt, dass die Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe den jeweiligen besonderen Zuständigkeitsregelungen - § 104 UrhG, § 140 Abs. 1 MarkenG, § 143 Abs. 1 PatG, § 27 Abs. 1 GebrMG, § 52 Abs. 1 DesignG - unterfällt (OLG München, GRUR-RR 2004, 190; OLG Karlsruhe, ZLR 1997, 181 [jeweils zu § 140 MarkenG]; LG Oldenburg ZUM-RD 2011, 315, 316 [zu § 104 UrhG]; OLG Düsseldorf , GRUR 1984, 650 [zu § 19 GebrMG aF]; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 45 Rn. 8; siehe auch BGH, GRUR 2004, 622 - ritter.de [obiter u.a. zu Vergleichsverträgen zur Beilegung von Verletzungsprozessen]).
  • LG Köln, 23.02.2023 - 14 O 287/22

    Kein fliegender Gerichtsstand nach § 32 ZPO für Anspruch auf Zahlung einer

    Aus den §§ 104 ff. UrhG kann die Klägerin also - auch unter Beachtung, dass es sich um eine Urheberrechtsstreitsache im Sinne von § 104 UrhG handeln dürfte (so etwa LG Oldenburg, ZUM-RD 2011, 315; Fromm/Nordemann, 12. Aufl. 2018, UrhG § 104 Rn. 1 m.w.N.) - keine von den §§ 12 ff. ZPO abweichende Regelung der örtlichen Zuständigkeit folgern.
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