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   LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94   

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https://dejure.org/1994,8424
LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94 (https://dejure.org/1994,8424)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 10.10.1994 - 5 T 83/94 (https://dejure.org/1994,8424)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - 5 T 83/94 (https://dejure.org/1994,8424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 2 WEG; § 10 Abs. 3 WEG
    Haftung nach dem Wohnungseigentümergesetz bei Veräußerung von Wohnungseigentum; Eigentümerwechsel während Beschlußfassung über eine Sonderumlage; Haftung des Veräußerers für künftig fällig werdende Forderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung nach dem Wohnungseigentümergesetz bei Veräußerung von Wohnungseigentum; Eigentümerwechsel während Beschlußfassung über eine Sonderumlage; Haftung des Veräußerers für künftig fällig werdende Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94
    In einem weiteren Beschluß vom 21.04.1988 vertritt der BGH die Auffassung, daß es für die Haftung von Veräußerer bzw. Erwerber im Ansatz auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung ankomme (BGHZ 104, 197, 201) [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] .

    Ausdrücklich offengelassen hat der BGH aber die im vorliegenden Fall einschlägige Fallgestaltung, in der die Beschlußfassung noch vor der Eigentumsumschreibung erfolgte der Beitrag aber erst für einen späteren Zeitpunkt fälliggestellt wird (BGHZ 104, 197, 204) [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] .

  • KG, 01.11.1990 - 24 W 3613/90

    Stellen von Wideranträgen in einem von dem Verwalter angestrengten Verfahren;

    Auszug aus LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94
    Für diese Fallgestaltung vertritt die überwiegende Meinung die Auffassung, der Veräußerer hafte nur für die bis zum Eigentumsverlust begründeten und fälligen Beitragsschulden, während der Erwerber auch für Beiträge aus Umlagebeschlüssen vor der Eigentumsumschreibung hafte, wenn diese erst nach seinem Erwerb fällig werden (Palandt. BGB , § 16 WEG Rdn 22 ff.; Weitnauer, WEG, § 16 Rdn 13 a; Kammergericht, WuM 1991, 61; BayObLG …

    Sofern hier Beiträge erst im Zeitpunkt ihrer Eigentümerstellung fällig werden, müssen sie diese begleichen (so auch Kammergericht, WuM 1991, 61).

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94
    Für den Fall der Veräußerung von Wohnungseigentum hat der BGH mit Beschluß vom 24.03.1983 entschieden, daß es für die Haftung aus § 16 Abs. 2 WEG auf den Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch ankommt (BGHZ 87, 138, 142) [BGH 24.03.1983 - VII ZB 28/82] .
  • KG, 06.02.1991 - 24 U 5167/90

    Begründung von Verbindlichkeiten durch Eigentümerbeschluss; Haftung der

    Auszug aus LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94
    Zwar hat das Kammergericht entschieden, daß bei akutem Reparaturbedarf und nach objektiven Maßstäben bestimmbarer Einzelbeiträge im Zweifel die sofortige Fälligkeit einer konkret beschlossenen Sonderumlage anzunehmen ist (NJW-RR 1991, 912).
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