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   LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07   

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LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07 (https://dejure.org/2007,49089)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 04.09.2007 - 5 T 874/07 (https://dejure.org/2007,49089)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 04. September 2007 - 5 T 874/07 (https://dejure.org/2007,49089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe im Gewaltschutzverfahren: Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung bei offenem Ergebnis einer Beweisaufnahme

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 GewSchG; § 114 ZPO
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Bannmeile; Begehungsgefahr; Beschimpfung; Bestreiten; Beweisantizipation; Beweisführung; Beweisführungsmöglichkeit; Beweislast; Beweismittel; Beweiswürdigung; einstweilige Verfügung; Erfolgsaussicht; Freiheit; Gesundheit; Gewaltschutz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Bei der dahingehenden Prüfung ist, wenn auch nur in eng begrenztem Rahmen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BGH, aaO; NJW 1960, 98; NJW 1988, 266; OLG Hamm, VersR 1990, 1393; 1991, 219; OLG Köln, MDR 1987, 62; FamRZ 1991, 344).

    Eine vorweggenommene Würdigung des Beweisergebnisses ist nämlich im Prozesskostenhilfeverfahren - wenn auch in engen Grenzen - zulässig (BGH NJW 1988, 266 f.; BGH NJW 1960, 98 f.; BVerwG NVwZ 1987, 786).

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Eine solche ist gegeben, wenn der von einer Partei vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (BGH, NJW 1994, 1160).

    Eine Beweisantizipation ist erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (OLG Koblenz, AnwBl 1990, 327; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 26) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges von einer Prozessführung absehen würde (BGH, NJW 1994, 1160).

  • LG Oldenburg, 24.08.1995 - 5 S 577/95
    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    In diesem Zusammenhang ist ausgeführt worden, dass nur einige wenige Gerichte wie das LG Oldenburg (NJW 1996, 62) gestützt auf §§ 823 1, 1004 BGB Misshandlungs-, Belästigungs- Näherungs- und Kontaktverbote ausgesprochen hatten und daher von einer gesicherten Rechtsprechung nicht ausgegangen werden konnte (BT-Drucks. S 12).

    Die Entscheidung der Kammer vom 24.8.1995 (NJW 1996, 62) ist nämlich nicht so zu verstehen, dass jede Belästigung, Beleidigung, Körperverletzung oder sonstige Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu einem Unterlassungstitel führt, der global und umfassend alle möglichen Beeinträchtigungen untersagt.

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Wohl kann über den konkreten Verstoß hinaus das Charakteristische der Handlung herausgearbeitet und verboten werden (BGH GRUR 1984, 593 - adidas-Sportartikel; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, Kap. 51 RN 14).
  • OLG Köln, 13.08.1986 - 2 U 57/86
    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Bei der dahingehenden Prüfung ist, wenn auch nur in eng begrenztem Rahmen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BGH, aaO; NJW 1960, 98; NJW 1988, 266; OLG Hamm, VersR 1990, 1393; 1991, 219; OLG Köln, MDR 1987, 62; FamRZ 1991, 344).
  • OLG Köln, 06.01.1995 - 2 W 1/95

    Voraussetzungen für PKH-Bewilligung für den Zessionar - PKH, Zession,

    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Eine Beweisantizipation ist erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (OLG Koblenz, AnwBl 1990, 327; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 26) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges von einer Prozessführung absehen würde (BGH, NJW 1994, 1160).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Nur wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozeßkostenhilfe zu verweigern; ist das nicht der Fall, dürfen bei der Prüfung der Prozeßkostenhilfe Beweise antizipierend gewürdigt werden (BVerfG NJW-RR 2002, 1069).
  • OLG Hamm, 30.01.1990 - 20 W 14/89

    Bedeutung des Trennungsprinzips im vorgezogenen Deckungsprozeß

    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Bei der dahingehenden Prüfung ist, wenn auch nur in eng begrenztem Rahmen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BGH, aaO; NJW 1960, 98; NJW 1988, 266; OLG Hamm, VersR 1990, 1393; 1991, 219; OLG Köln, MDR 1987, 62; FamRZ 1991, 344).
  • OLG Hamm, 13.02.1990 - 20 W 16/89

    Vorsatz; Versicherungsfall; Beweiserleichterung; Brandstiftung; Anscheinsbeweis;

    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Bei der dahingehenden Prüfung ist, wenn auch nur in eng begrenztem Rahmen, eine vorweggenommene Beweiswürdigung zulässig (BGH, aaO; NJW 1960, 98; NJW 1988, 266; OLG Hamm, VersR 1990, 1393; 1991, 219; OLG Köln, MDR 1987, 62; FamRZ 1991, 344).
  • OLG Koblenz, 24.05.1989 - 5 W 354/89
    Auszug aus LG Oldenburg, 04.09.2007 - 5 T 874/07
    Eine Beweisantizipation ist erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (OLG Koblenz, AnwBl 1990, 327; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1405; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114 Rn. 26) und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolges von einer Prozessführung absehen würde (BGH, NJW 1994, 1160).
  • OLG Köln, 15.10.1990 - 16 W 55/90

    Übertragung der elterlichen Sorge für ein gemeinsames Kind; Zuständigkeit

  • OLG Braunschweig, 25.01.2018 - 2 UF 126/17

    Erlass einer Gewaltsschutzanordnung zum Schutze eines wiederholt von einem

    Bei tatsächlich erfolgten Belästigungen ergibt sich in den Fällen, in denen die Unerwünschtheit offensichtlich ist, oder die Belästigung bedrohlichen Charakter hat, aus der Natur der Störungen heraus, dass das Opfer die Kontaktaufnahme nicht wünscht (LG Oldenburg, Beschluss vom 04.09.2007, 5 T 874/07, Rn. 16 - zitiert nach juris; Palandt/Brudermüller, BGB, 76. Aufl. 2007, § 1 GewSchG Rn. 14; Herberger/Martinek/Rüßmann u.a.-Breidenstein, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1 GewSchG Rn. 22).
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