Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29692
LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09 (https://dejure.org/2009,29692)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.05.2009 - 5 T 90/09 (https://dejure.org/2009,29692)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 5 T 90/09 (https://dejure.org/2009,29692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,29692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfändung einer nicht valutierten Grundschuld

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09
    Dieser schuldrechtliche Anspruch der Schuldner (Grundstückseigentümer) gegen die Drittschuldnerin auf Rückgewähr der Grundschuld ist gemäß §§ 857 Abs. 1, 859 ZPO bzw. 321 Abs. 1, 309 AO pfändbar (vgl. BGH, NJW 1998, 2969; Brandenburgisches Oberlandesgericht, a.a.O., juris, Rdnr. 14).

    Wenn der fällige Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückübertragung (Abtretung) der Grundschuld gepfändet und - wie vorliegend - dem Pfändungsgläubiger zur Einziehung überwiesen wird, so ist der pfändende Gläubiger berechtigt, die Abtretung der Grundschuld an den Sicherungsgeber (Schuldner) ohne dessen Mitwirkung herbeizuführen und die Eintragung der dadurch entstehenden Eigentümergrundschuld sowie seines Pfandrechts in das Grundbuch zu beantragen (vgl. BGH, NJW 1998, 2969, 2970; Brandenburgisches Oberlandesgericht, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 269/06

    Grundbuchverfahren: Antragsberechtigung hinsichtlich der Löschung einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09
    Dem steht der im Sachen-, Zwangsvollstreckungs- und im Grundbuchrecht zu beachtende Bestimmtheitsgrundsatz entgegen, wonach klar zum Ausdruck kommen muss, welches Recht von einer Pfändung erfasst ist und welche Grundbucheintragungen auf Grund dessen vorgenommen werden müssen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.07.2006 - Az.: 20 W 269/06 -, zitiert nach juris, Rdnr. 8; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rdnr. 27, 57; Demharter, GBO, 25. Auflage, § 27 GBO, Rdnr. 11).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 277/88

    rechtsgrundlos erteilte Grundschuld - § 1191 BGB, Pfändung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09
    Solange jedoch die Eigentümergrundschuld und deren Pfändung durch die Gläubigerin noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist zu Gunsten der Gläubigerin kein Pfändungspfandrecht an der Eigentümergrundschuld nach Maßgabe des § 1287 BGB entstanden (vgl. zu dieser Problematik: BGH, NJW 1989, 2536, zitiert nach juris, Rdnr. 26).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 Wx 11/07

    Pfändung des Rückübertragungsanspruches einer zukünftigen Eigentümergrundschuld

    Auszug aus LG Saarbrücken, 25.05.2009 - 5 T 90/09
    Da die erforderliche Eintragung der Eigentümergrundschuld im Grundbuch noch nicht erfolgt ist, hat die Pfändung der Gläubigerin nicht eine bereits entstandene Eigentümergrundschuld erfasst, sondern lediglich die noch nicht entstandene künftige Eigentümergrundschuld (vgl. dazu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.12.2007 - Az.: 5 Wx 11/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 13).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2011 - 5 W 280/10

    Grundbuchverfahren auf Grundschuldlöschung: Antragsbefugnis der Landeskasse nach

    Ein auf dieser Grundlage gestellter (Teil-) Löschungsantrag der Antragstellerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Saarländisches Grundbuchamt - vom 6.2.2007 (Bl. 80 d.A.) zurückgewiesen, ebenso durch Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 25.5.2009 - 5 T 90/09 (Bl. 105 d.A.) die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin (Bl. 83 d.A.).

    Auch diesen Antrag wies das Amtsgericht - Saarländisches Grundbuchamt - mit Beschluss vom 1.6.2010 (Bl. 148 d.A.) zurück und bezog sich zur Begründung auf den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 25.5.2009 - 5 T 90/09.

    Das Landgericht, auf dessen Beschluss vom 25.5.2009 - 5 T 90/09 - das Amtsgericht Bezug genommen hat, geht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zutreffend davon aus, dass den Eigentümern des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes gegen die Sparkasse S. als Grundschuldgläubigerin ein schuldrechtlicher Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zustand, der nach Wahl der Eigentümer durch Abtretung der Grundschuld an sich oder Dritte (§§ 1154, 1192 Abs. 1 BGB), durch Verzicht (§§ 1168, 1192 Abs. 1 BGB) oder Aufhebung (Löschung) der Grundschuld (§§ 1183, 875 BGB) erfüllt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1989 - IX ZR 277/88 - NJW 1989, 2536).

  • OVG Saarland, 28.08.2019 - 1 A 816/17

    Vollstreckungsgegenklage: Aufrechnung mit rechtswegfremder noch nicht

    Unter der Prämisse der Argumentation des Klägers, die Vollstreckungsbehörde habe die Einziehung der gepfändeten Eigentümergrundschuld fallbezogen in Anbetracht einer näher bezeichneten Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken(LG Saarbrücken, Beschluss vom 25.5.2009 - 5 T 90/09 -, juris) als schwierig erachtet und sich deshalb in Anwendung des § 317 Satz 1 AO entschieden, eine andere Art der Verwertung anzuordnen, gilt ebenfalls, dass die Anordnung anderweitiger Verwertung ein Verwaltungsakt ist.(Tipke/Kruse, a.a.O., § 317 Rdnr. 3) Eine solche Anordnung müsste daher, wenngleich sie mit der Pfändungsverfügung verbunden werden könnte, selbständig allen Anforderungen an einen Verwaltungsakt genügen.

    Die Betitelung der Verfügung vom 4.2.2011 als "Pfändungsverfügung und Verfügung zur Überweisung an Zahlungs statt zum Nennwert" dürfte auf ein Fehlverständnis des im Aktenvermerk des Beklagten vom 10.1.2011 erwähnten Beschlusses des Landgerichts Saarbrücken(LG Saarbrücken, Beschluss vom 25.5.2009 - 5 T 90/09 -, juris) zurückzuführen sein.

  • OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Fremdgrundschuld auf Antrag des Gläubigers

    Zwar hat das Landgericht Saarbrücken (Beschluss vom 25.05.2009 - 5 T 90/09 Tz. 49 f., juris) für eine ähnliche Konstellation eine entsprechende Anwendung des § 932 Abs. 1 S. 2 ZPO erwogen, der dem Gläubiger einer Arresthypothek den aus § 1179 a BGB folgenden Anspruch auf Löschung eines vorrangig eingetragenen Grundpfandrechtes ausdrücklich versagt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht