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   LG Hildesheim, 18.10.2018 - 5 T 97/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34972
LG Hildesheim, 18.10.2018 - 5 T 97/18 (https://dejure.org/2018,34972)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 18.10.2018 - 5 T 97/18 (https://dejure.org/2018,34972)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 5 T 97/18 (https://dejure.org/2018,34972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur bedarfsmindernden Berücksichtigung von Naturalleistungen des Ehegatten des Schuldners an ein gemeinsames minderjähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2019, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.12.2019 - IX ZB 83/18

    Betreuungsleistungen eines nicht barunterhaltspflichtigen Elternteils und

    Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (abgedruckt in NZI 2019, 44) - soweit für die Rechtsbeschwerde von Bedeutung - ausgeführt:.
  • BGH, 09.07.2020 - IX ZB 38/19

    Berücksichtigen der zusätzlichen Bedarfe durch das Insolvenzgericht als

    (2) Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts ist der prozentuale Zuschlag jedoch nicht aus dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II zuzüglich der zusätzlichen individuellen Bedarfe (Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 Abs. 3 und 7 SGB II, für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II) zu errechnen, sondern allein aus dem Regelbedarf nach § 20 SGB II, §§ 27a, 28 SGB XII (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2005 - VII ZB 28/05, WM 2005, 1186, 1187; vom 7. Mai 2009 - IX ZB 211/08, WM 2009, 1153 Rn. 11; vom 19. Dezember 2019 - IX ZB 83/18, WM 2020, 288 Rn. 20 iVm LG Hildesheim, ZVI 2019, 204, 207; OLG Rostock, FamRZ 2014, 147; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 17. Aufl., § 850c Rn. 12; BeckOK-ZPO/Riedel, 2020, § 850c Rn. 33 f).
  • LG Münster, 24.06.2019 - 5 T 323/19
    Unterhaltsleistungen, die ein Unterhaltsberechtigter vom anderen Elternteil oder Dritten bezieht, sind nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur Einkünfte im Sinne des § 850c Abs. 4 ZPO, denn das, was der Unterhaltsberechtigte von dritter Seite bezieht, verringert seinen Bedarf und entlastet den zum Unterhalt verpflichteten Schuldner (vgl. BGH, Beschluss vom 16.4.2015, IX ZB 41/14 (zu Bar- und Naturalunterhalt), Beck"scher Online-Kommentar § 850c ZPO Rd. 27, auch LG Hildesheim, Beschluss vom 18.10.2018, 5 T 97/18, juris).
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