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   LAG Nürnberg, 02.11.2018 - 5 Ta 104/18   

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https://dejure.org/2018,37584
LAG Nürnberg, 02.11.2018 - 5 Ta 104/18 (https://dejure.org/2018,37584)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02.11.2018 - 5 Ta 104/18 (https://dejure.org/2018,37584)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 02. November 2018 - 5 Ta 104/18 (https://dejure.org/2018,37584)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VV-RVG Nr. 1003, Nr. 7002, Nr. 1003 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 2
    Reduzierung der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich

  • IWW

    Nr. 1003 VV RVG, Nr. 7002 VV RVG, §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 Satz 2 RVG, §§ 56 Abs. 2 Satz 1, 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 114 Abs. 2 ZPO, § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    Nrn. 1000, 1003 VV RVG
    Festsetzung der Anwaltsvergütung - Mehrvergleich

  • rewis.io

    Reduzierung der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000 ; RVG -VV Nr. 1003
    Höhe der Vergütung des Prozesskostenhilfe-Anwalts bei Abschluss eines Mehrvergleichs

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 1000 ; RVG -VV Nr. 1003

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LAG Nürnberg, 25.09.2019 - 5 Ta 96/19

    Einigungsgebühr - Mehrvergleich - Prozesskostenhilfeerstreckung

    Darin macht die Staatskasse geltend, dass aus dem überschießenden Vergleichswert keine 1, 5 Einigungsgebühr angesetzt werden könne, weil ein Verfahren über Prozesskostenhilfe anhängig gewesen sei unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 02.11.2018 - Aktenzeichen: 5 Ta 104/18.

    Die erkennende Kammer hält an seiner bisherigen Entscheidungspraxis für vergleichbare Fälle fest (siehe u.a. LAG Nürnberg vom 25.06.2009, 4 Ta 61/09, vom 27.03.2017 - 6 Ta 186/16, vom 02.11.2018 - 5 Ta 104/18 und vom 06.08.2019 - 5 Ta 33/19).

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 06.08.2019 - 1 Ca 696/18

    Prozesskostenhilfe für sog. Mehrvergleich - Einigungsgebühr

    Dies habe auch das Landesarbeitsgericht Nürnberg aktuell am 02.11.2018 unter dem Aktenzeichen 5 Ta 104/18 so entschieden.

    Allerdings war diese Spruchpraxis zuletzt selbst innerhalb des Landesarbeitsgerichts Nürnberg nicht mehr einheitlich (vgl. Beschluss vom 02.11.2018, a. a. O., einerseits und Beschluss vom 07.02.2019 - 7 Ta 60/18 -andererseits).

    Das dem erkennenden Gericht im Rechtszug übergeordnete Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte dagegen seit dem Beschluss dessen 4. Kammer vom 25.06.2009 (a. a. O.) die gegenteilige Auffassung vertreten, die noch mit dem Beschluss der 5. Kammer vom 02.11.2018 (a. a. O.) bestätigt wurde.

  • LAG Nürnberg, 06.08.2019 - 5 Ta 33/19

    Einigungsgebühr - Mehrvergleich - Prozesskostenhilfeerstreckung

    Zur Begründung wurde Bezug genommen auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 02.11.2018, Az. 5 Ta 104/18, zitiert nach juris.

    Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hält an seiner langjährigen Entscheidungspraxis für vergleichbare Fälle fest (siehe u.a. LAG Nürnberg vom 25.06.2009, 4 Ta 61/09, vom 10.10.2018, 2 Ta 121/18 und vom 02.11.2018, 5 Ta 104/18).

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