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   LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95   

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LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 (https://dejure.org/1996,3287)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 (https://dejure.org/1996,3287)
LAG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 5 Ta 106/95 (https://dejure.org/1996,3287)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozeßbevollmächtigten bei Versäumung der Klagefrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Widerruf eines Vergleiches im Kündigungsschutzprozess; Einwurf in die Gerichtsfächer beim Landgericht als fristwahrenden Eingang beim jeweiligen Gericht; Zurechnung des Verschuldens des Prozessvertreters; Anwendung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG §§ 4, 5 Abs. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung bei Anwaltsverschulden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1997, 85
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 11.12.1980 - 8 Ta 173/80

    Anspruch auf nachträgliche Klagezulassung in einem Kündigungsschutzprozess;

    Auszug aus LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95
    Zur Begründung dieser Ansicht wird auf frühere Entscheidungen des erkennenden Gerichts verwiesen (vgl. nur LAG Hamm, DB 1972, 1974; LAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG).

    Ein solches Ergebnis verlangen Sinn und Zweck des § 85 II ZPO in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf der Basis einer genauen Interessenanalyse gerade nicht (LAG Hamm, DB 1972, 1974; LAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG; Vollkommer, S. 613ff.).

    Die Feststellung schon des RG (RGZ 158, 357 (360)), ein solcher Grundsatz sei dem geltenden Recht fremd, gilt weiterhin (vgl. erneutLAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG).

  • LAG Hamm, 28.10.1971 - 8 Ta 54/71
    Auszug aus LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95
    Diese Auffassung hat das erkennende Gericht seit dem Beschluß vom 28.10.1971 (DB 1972, 1974) und von da an in ständiger Rechtsprechung vertreten.

    Zur Begründung dieser Ansicht wird auf frühere Entscheidungen des erkennenden Gerichts verwiesen (vgl. nur LAG Hamm, DB 1972, 1974; LAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG).

    Ein solches Ergebnis verlangen Sinn und Zweck des § 85 II ZPO in Verbindung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz auf der Basis einer genauen Interessenanalyse gerade nicht (LAG Hamm, DB 1972, 1974; LAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG; Vollkommer, S. 613ff.).

  • BGH, 11.03.1976 - III ZR 113/74

    Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten an der Versäumung der Frist zur

    Auszug aus LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95
    Dennoch ist § 85 II ZPO auf die von § 4 KSchG geforderte Prozeßhandlung weniger wegen ihrer materiellrechtlichen Folgen - deren materiellrechtlicher Charakter sich durch eine Zurechnung der vertreterverschuldeten Fristversäumnis nicht ändern würde - als vielmehr mangels der Existenz einer in der Zivilprozeßordnung selbst oder im Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehenen Klagefrist und mangels Bestehens eines Prozeßrechtsverhältnisses schon vor Klageerhebung nicht unmittelbar anwendbar (so auch - nur im Ausgangspunkt, nicht im Ergebnis - BGH, NJW 1976, 1218).
  • LAG Hamm, 27.01.1994 - 8 Ta 274/93

    Nachträgliche Klagezulassung; Klagefrist; Fristversäumnis; Verschulden eines

    Auszug aus LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95
    Es hat an ihr noch jüngst mit ausführlicher Begründung festgehalten (LAG Hamm, NZA 1994, 909 = LAGE Nr. 65 zu § 5 KSchG).
  • RG, 03.11.1938 - IV 135/38

    1. Schließt nach § 1594 Abs. 3 in Verb. mit § 203 Abs. 2 BGB. ein Verschulden des

    Auszug aus LAG Hamm, 27.02.1996 - 5 Ta 106/95
    Die Feststellung schon des RG (RGZ 158, 357 (360)), ein solcher Grundsatz sei dem geltenden Recht fremd, gilt weiterhin (vgl. erneutLAG Hamm, NJW 1981, 1230 = EzA Nr. 8 zu § 5 KSchG).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    e) Schließlich ist § 85 Abs. 2 ZPO auch nicht erst nach Erhebung der Kündigungsschutzklage anwendbar, sondern schon im Vorfeld einer Klageerhebung (so aber LAG Hamm 21. Dezember 1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE KSchG § 5 Nr. 73; 27. Februar 1996 - 5 Ta 106/95 - LAGE KSchG § 5 Nr. 86; Berkowsky NZA 1997, 352, 355; Rieble Anm. zu LAG Hamm 27. Januar 1994 - 8 Ta 274/93 - LAGE KSchG § 5 Nr. 65; Wenzel in Zivilprozess und Praxis FS E. Schneider S. 325, 343).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02

    Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des

    Die gegenteilige Auffassung vertritt insbesondere in ständiger Rechtsprechung das LAG Hamburg (zum Beispiel 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 85) und das LAG Hamm (zum Beispiel Beschluß vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 - AP Nr. 10 zu § 5 KSchG 1969; siehe auch LAG Niedersachsen, Beschluß vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 98; KR-Friedrich, 6. Auflage, § KSchG Randziffer 70 mit weiteren Nachweisen).

    Außerdem setze eine Prozeßhandlung ein bereits begründetes Prozeßrechtsverhältnis voraus, das jedoch erst mit der Klageerhebung (vergleiche § 253 Absatz 1 ZPO) begründet werde, im Zeitpunkt der Versäumung der Klagefrist nach § 4 Satz 1 KSchG ein solches also noch nicht bestehe (zum Beispiel LAG Hamm, Beschluß vom 27.02.1996, aaO; Berkowsky, NZA 1997, 352, 355; Rieble, Anmerkung zu LAG Hamm, Beschluß vom 27.01.1994, aaO).

  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

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  • LAG Sachsen, 09.05.2000 - 4 Ta 120/00

    Nachträgliche Zulassung; Kündigungsschutzklage - Vertreterverschulden -

    Einzelne Arbeitsgerichte gehen davon aus, dass die Anwendung von § 85 Abs. 2 ZPO bereits deshalb nicht möglich sei, weil diese Vorschrift eine prozessuale Zurechnungsnorm sei und im Hinblick auf § 4 KSchG als materiell-rechtliche Ausschlussfrist nicht für anwendbar gehalten werden kann (vgl. u.a. LAG Hamm vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 -, LAGE Nr. 86 zu § 5 KSchG, LAG Hamburg vom 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE Nr. 85 zu § 5 KSchG, KR-Friedrich, § 5 KSchG Rdn. 71 bis 73).
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