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   LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09   

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LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09 (https://dejure.org/2009,17111)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2009 - 5 Ta 108/09 (https://dejure.org/2009,17111)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 5 Ta 108/09 (https://dejure.org/2009,17111)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2005 - 3 Ta 3/05

    Routinefall: Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage, wenn eine weitere

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Sogar auch doppelt anhängig gemachte Anträge sind in jedem Verfahren mit dem vollen Betrag zu bewerten (vergleiche LAG Baden-Württemberg 28. Januar 2005 - 3 Ta 3/05 - zitiert nach juris), im selben Verfahren findet mangels Werthäufung keine Addition statt.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 5/08

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage - wirtschaftliche Identität mehrerer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Dies ist aber nicht der Fall, weil ein Arbeitsverhältnis auch durch noch so viele Kündigungen oder sonstige vom Arbeitgeber vorgebrachte Beendigungstatbestände und Klagen gegen diese für die Klägerin nicht wertvoller wird (ständige Rechtsprechung aus jüngerer Zeit statt vieler LAG Baden-Württemberg 11. Januar 2008 - 3 Ta 5/08 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 134/03

    Gebührenstreitwert von Mietstreitigkeiten bei Streit über das Bestehen oder die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Das Additionsverbot bei Anträgen, die wirtschaftlich nicht zur Werterhöhung führen, ist ein allgemeines Prinzip im Regelungsbereich des § 5 ZPO und § 39 Absatz 1 GKG (vergleiche zur Frage der wirtschaftlichen Teilidentität im Bereich des Mietrechts mit vergleichbarer Problematik BGH 22. Februar 2006 -XII ZR 134/03 - MDR 2006, 980 = NJW-RR 2006, 1004; BGH 2. November 2005 -XII ZR 137/05 - MDR 2006, 657 = NJW-RR 2006, 378).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der früheren Beschwerdekammer und steht überdies insoweit auch in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (vergleiche BAG 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 (B) - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 12 Nr. 34; vergleiche auch LAG Hamm 3. Februar 2003 - 9 Ta 520/02 - LAGE ArbGG § 12 Streitwert Nr. 128 = NZA-RR 2003, 321 für den Fall des Zusammentreffens eines Antrages nach § 4 KSchG mit einem solchen nach § 256 Absatz 1 ZPO).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Nicht maßgeblich ist also, welche Leistungspflicht im Vergleich festgelegt wird, also der Inhalt des Vergleiches (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zitiert nach juris, zu II 4 der Gründe; LAG Düsseldorf 8. Mai 2007 -6 Ta 99/07 - zitiert nach juris, zu II 2 c und d der Gründe; LAG Baden-Württemberg 15. Oktober 2009 - 5 Ta 94/09 -, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Das Additionsverbot bei Anträgen, die wirtschaftlich nicht zur Werterhöhung führen, ist ein allgemeines Prinzip im Regelungsbereich des § 5 ZPO und § 39 Absatz 1 GKG (vergleiche zur Frage der wirtschaftlichen Teilidentität im Bereich des Mietrechts mit vergleichbarer Problematik BGH 22. Februar 2006 -XII ZR 134/03 - MDR 2006, 980 = NJW-RR 2006, 1004; BGH 2. November 2005 -XII ZR 137/05 - MDR 2006, 657 = NJW-RR 2006, 378).
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Wo trotz prozessualer Anspruchsmehrheiten keine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, darf auch keine Zusammenrechnung erfolgen (vergleiche etwa BGH 29. Januar 1987 - V ZR 136/86 - NJW-RR 1987, 1148).
  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der früheren Beschwerdekammer und steht überdies insoweit auch in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (vergleiche BAG 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 (B) - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 8 = EzA ArbGG 1979 § 12 Nr. 34; vergleiche auch LAG Hamm 3. Februar 2003 - 9 Ta 520/02 - LAGE ArbGG § 12 Streitwert Nr. 128 = NZA-RR 2003, 321 für den Fall des Zusammentreffens eines Antrages nach § 4 KSchG mit einem solchen nach § 256 Absatz 1 ZPO).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09
    Nicht maßgeblich ist also, welche Leistungspflicht im Vergleich festgelegt wird, also der Inhalt des Vergleiches (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zitiert nach juris, zu II 4 der Gründe; LAG Düsseldorf 8. Mai 2007 -6 Ta 99/07 - zitiert nach juris, zu II 2 c und d der Gründe; LAG Baden-Württemberg 15. Oktober 2009 - 5 Ta 94/09 -, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13

    Streitwert - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - Vergleichsmehrwert

    a) Die vom Arbeitsgericht zitierte Rechtsprechung der Beschwerdekammer (9. September 2010 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog") steht zwar nicht im Einklang mit den - unverbindlichen - Vorschlägen unter A. I. 17 und 19 der von den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte eingerichteten Streitwertkommission (vgl. Bader-Jörchel NZA 2013, 809 ff.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 5 Ta 168/14

    Mehrere Kündigungen in einer Rechtssache - Streitwert

    Die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 18.09.2013 (zum 30.04.2014) und der allgemeine Fortbestandsfeststellungsantrag wirken sich nicht streitwerterhöhend aus (so auch I.20.1 und I.17.2 des Streitwertkatalogs 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-württemberg.de unter Streitwertkatalog II "Feststellungsantrag, allgemein">).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13

    Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines

    Denn er wirkt sich im Hinblick auf den bereits mit dem Höchstwert gem. § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Oktober 2009 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher

    Denn er wirkt sich im Hinblick auf den bereits mit dem Höchstwert gem. § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Oktober 2009 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13

    Streitwert - Bestandsschutz und hilfsweise Wiedereinstellung

    b) Der allgemeine Feststellungsantrag wirkt sich im Hinblick auf den bereits mit dem Höchstwert gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis ebenfalls nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (erkennende Kammer 23.10.2009 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - 5 Ta 110/10

    Streitwert - Befristungskontrollantrag - Wiedereinstellung - Weiterbeschäftigung

    b) Hieran hält die erkennende Beschwerdekammer auch nach nochmaliger Überprüfung ausdrücklich fest (LAG Baden-Württemberg 22. Juli 2009 - 5 Ta 23/09 -, zu II der Gründe; 23. Oktober 2009 - 5 Ta 108/09 -, zu II 1 b der Gründe; 27. November 2009 - 5 Ta 126/09 -, zu II 1 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 5 Ta 164/12

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - wirtschaftliche Identität zwischen mehreren

    Dies ist aber nicht der Fall, weil ein Arbeitsverhältnis auch durch noch so viele Kündigungen oder sonstige vom Arbeitgeber vorgebrachte Beendigungstatbestände und Klagen gegen diese für den Kläger nicht wertvoller wird (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. etwa 23. Oktober 2009 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog", an der festgehalten wird).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11

    Streitwert - Zwischen- und Beendigungszeugnis

    Denn er wirkt sich im Hinblick auf den bereits mit dem Höchstwert gem. § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Oktober 2009 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher Hilfsantrag; Erledigung eines

    Denn er wirkt sich im Hinblick auf den bereits mit dem Höchstwert gem. § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Oktober 2009 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 5 Ta 1/11

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsantrag - Absichtserklärung

    Denn er wirkt sich im Hinblick auf den bereits mit dem Höchstwert gem. § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Oktober 2009 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 123/10

    Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren -

  • LAG Baden-Württemberg, 19.03.2010 - 5 Ta 51/10

    Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2010 - 5 Ta 153/10

    Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 - 5 Ta 59/10

    Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2010 - 5 Ta 42/10

    Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2010 - 5 Ta 33/10

    Streitwert bei mehrere Kündigungen

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2009 - 5 Ta 126/09

    Streitwert - Kündigung gegen Gemeinschuldner - Umstellung auf Insolvenzverwalter

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