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   LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13   

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https://dejure.org/2013,34213
LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,34213)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.2013 - 5 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,34213)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 5 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,34213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert; Befristete Arbeitszeiterhöhung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wertbestimmung bei Streit um befristete Erhöhung der Arbeitszeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 1 S 1 GKG, § 42 Abs 2 S 1 GKG
    Streitwertbemessung bei der Klage auf den Fortbestand einzelner Arbeitsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 3 S. 1; GKG § 63 Abs. 2
    Wertbestimmung bei Streit um befristete Erhöhung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert für die Klage gegen eine befristete Arbeitszeiterhöhung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13
    Bei der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang bedarf es jedoch zur Annahme einer nicht ungerechtfertigten Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB solcher Umstände, die auch bei einem gesonderten Vertrag über die Arbeitszeitaufstockung dessen Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen würden (BAG 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 - Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - 5 Ta 49/09

    Streitwert - Änderungskündigung - Änderung der Arbeitsbedingungen - Verringerung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13
    a) Dies folgt zum einen aus den vom Arbeitsgericht ausdrücklich in Bezug genommenen Erwägungen der erkennenden Kammer zur Anwendbarkeit des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG auf eine unter Vorbehalt angenommene Änderungskündigung (17.08.2009 - 5 Ta 49/09 - und 07.03.2012 - 5 Ta 9/12 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2018 - 5 Ta 35/18

    Streitwert - Arbeitszeitveränderung - Monatsverdienst

    Bislang hat die für Streitwertbeschwerden zuständige erkennende Kammer nur Streitigkeiten über befristete Arbeitszeitveränderungen gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG bemessen (vgl. etwa 27. Februar 2013 - 5 Ta 11/13 - juris).
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