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LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13 |
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LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 5 Ta 11/13 (https://dejure.org/2013,34213)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert; Befristete Arbeitszeiterhöhung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wertbestimmung bei Streit um befristete Erhöhung der Arbeitszeit
- Justiz Baden-Württemberg
§ 42 Abs 1 S 1 GKG, § 42 Abs 2 S 1 GKG
Streitwertbemessung bei der Klage auf den Fortbestand einzelner Arbeitsbedingungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 3 S. 1; GKG § 63 Abs. 2
Wertbestimmung bei Streit um befristete Erhöhung der Arbeitszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streitwert für die Klage gegen eine befristete Arbeitszeiterhöhung
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 14.01.2013 - 1 Ca 95/12
- LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10
Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13
Bei der befristeten Erhöhung der Arbeitszeit in einem erheblichen Umfang bedarf es jedoch zur Annahme einer nicht ungerechtfertigten Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB solcher Umstände, die auch bei einem gesonderten Vertrag über die Arbeitszeitaufstockung dessen Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen würden (BAG 15.12.2011 - 7 AZR 394/10 - Juris). - LAG Baden-Württemberg, 17.08.2009 - 5 Ta 49/09
Streitwert - Änderungskündigung - Änderung der Arbeitsbedingungen - Verringerung …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 5 Ta 11/13
a) Dies folgt zum einen aus den vom Arbeitsgericht ausdrücklich in Bezug genommenen Erwägungen der erkennenden Kammer zur Anwendbarkeit des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG auf eine unter Vorbehalt angenommene Änderungskündigung (17.08.2009 - 5 Ta 49/09 - und 07.03.2012 - 5 Ta 9/12 -).
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.2018 - 5 Ta 35/18
Streitwert - Arbeitszeitveränderung - Monatsverdienst
Bislang hat die für Streitwertbeschwerden zuständige erkennende Kammer nur Streitigkeiten über befristete Arbeitszeitveränderungen gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG bemessen (vgl. etwa 27. Februar 2013 - 5 Ta 11/13 - juris).