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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 5 Ta 13/09   

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LAG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 5 Ta 13/09 (https://dejure.org/2009,12319)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2009 - 5 Ta 13/09 (https://dejure.org/2009,12319)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 (https://dejure.org/2009,12319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses - Streitwert - wirtschaftliches Interesse

  • Judicialis

    GKG § 48 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 1
    Gegenstandswert bei Streit um Erteilung eines Zwischenzeugnisses; Ermessensentscheidung unter Anknüpfung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert bei Streit um Erteilung eines Zwischenzeugnisses; Ermessensentscheidung unter Anknüpfung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 5 Ta 13/09
    Vielmehr sei ein Wert von EUR 4 000, 00 angemessen und hat sich zur weiteren Begründung auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Januar 2006 - 3 Ta 23/06 - bezogen.

    Nach der bisher ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße Monatseinkommen orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrags auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO betätigt, sondern war von dem aus Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 5 Ta 42/09

    Streitwertfestsetzung - Zeugniserteilung - Ermessensspielraum

    Die nunmehr für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hält an dieser Rechtsprechung hinsichtlich der Grundsätze der Bewertung eines Zeugnisanspruchs grundsätzlich fest, geht aber in ausdrücklicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg davon aus, dass es im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwertes nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn das Arbeitsgericht sich im Rahmen seiner Ermessensentscheidung gerade auch von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - abrufbar unter www.lag-baden-wuerttemberg.de).

    a) Wie die Beschwerdekammer bereits mit Beschluss vom 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - (abrufbar unter www.lag-baden-wuerttemberg.de) ausgeführt hat, kann bei Bewertung eines Zwischenzeugnisses wie eines Zeugnisanspruchs durchaus an die Monatsvergütung angeknüpft werden.

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2010 - 5 Ta 119/10

    Streitwert - Zeugniserteilung unter nachfolgender Klageumstellung auf

    Insoweit kann auf die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 22. Juni 2009 (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - zu II 1 und 2 der Gründe) Bezug genommen und verwiesen werden.

    Unter Zugrundelegung der grundsätzlichen Erwägungen der Beschwerdekammer zur Bewertung von Zeugnisansprüchen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - zu II 1 und 2 der Gründe), hat das Arbeitsgericht den Antrag auf Berichtigung/Ergänzung des Arbeitszeugnisses (Antrag zu 2) ermessensfehlerfrei mit einem Bruttomonatsgehalt bewertet.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13

    Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines

    bb) Zwar hat die Beschwerdekammer grundsätzlich nicht ihre eigenen Wertvorstellungen durchzusetzen, sondern die Ausübung des Ermessens durch das Arbeitsgericht zu überprüfen (vgl. LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 5 Ta 30/09

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Erteilung eines Zwischen- bzw. eines

    b) Die nunmehr für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hält an dieser Rechtsprechung hinsichtlich der Grundsätze der Bewertung eines Zeugnisanspruchs grundsätzlich fest, geht aber in ausdrücklicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg davon aus, dass es im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwertes nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn das Arbeitsgericht sich im Rahmen seiner Ermessensentscheidung gerade auch von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 -5 Ta 13/09 - zitiert nach juris, zu II 1 und 2 der Gründe).

    (vgl. LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - zitiert nach juris, zu II 1 und 2 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.09.2010 - 5 Ta 180/10

    Streitwert - einstweilige Verfügung - Bewilligung von Pflegezeit

    Die Beschwerdekammer geht davon aus, dass im Rahmen der nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwerts eine Anlehnung an die Bewertungsgröße des Monatsgehalts der verfügungsklagenden Partei geboten ist, wie die Beschwerdekammer dies bei zahlreichen anderen, aus dem Arbeitsverhältnis rührenden Ansprüchen mittlerweile angenommen hat, so etwa für Klagen betreffend die Erteilung oder Berichtigung eines Zwischen- oder Endzeugnisses (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - LAGE GKG 2004 § 63 Nr. 2 = JurBüro 2009, 537; LAG Baden-Württemberg 8. Juni 2010 - 5 Ta 108/10), die Entfernung einer Abmahnung (LAG Baden-Württemberg 2. August 2010 - 5 Ta 141/10), die vertragsgemäße Beschäftigung (LAG Baden-Württemberg 28. September 2009 - 5 Ta 87/09), die vorläufige Weiterbeschäftigung (LAG Baden-Württemberg 27. April 2010 - 5 Ta 63/10 - NZA-RR 2010, 376), die Wiedereinstellung (LAG Baden-Württemberg 6. August 2010 - 5 Ta 110/10), die Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz (LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09) oder einen Teilzeitantrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; LAG Baden-Württemberg 1. Juli 2010 - 5 Ta 128/10).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 5 Ta 83/10

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der

    Dies hat die erkennende Kammer für zahlreiche aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Einzelansprüche (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - [Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte]; 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - [Zwischenzeugnis]; 20. Juli 2009 - 5 Ta 14/09 - [Zeugnis]; 28. September 2009 - 5 Ta 87/09 - [Klage gegen Versetzung]; 9. November 2009 - 5 Ta 123/09 - [Beschäftigungsantrag]; 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09 - [Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz]) und auch für den Antrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; 30. Juli 2009 - 5 Ta 31/09) entschieden.
  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2019 - 5 Ta 52/19

    Vergleichsmehrwert - vergleichsweise miterledigtes Verfahren

    dd) Die Zeugnisansprüche (Zwischen- und Endzeugnis) wirkten sich insgesamt mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung der Klägerin von 3.108,00 EUR aus (allgemeine Auffassung, vgl. erkennende Kammer 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - ).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11

    Streitwert - Zwischen- und Beendigungszeugnis

    c) Zwar hat die Beschwerdekammer grundsätzlich nicht ihre eigenen Wertvorstellungen durchzusetzen, sondern die Ausübung des Ermessens durch das Arbeitsgericht zu überprüfen (vgl. LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - zitiert nach juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 128/10

    Streitwert - Reduzierung der täglichen Arbeitszeit

    Dies hat die erkennende Kammer für zahlreiche aus dem Arbeitsverhältnis abgeleitete Einzelansprüche (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 12/09 - [Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte]; 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - [Zwischenzeugnis]; 20. Juli 2009 - 5 Ta 14/09 - [Zeugnis]; 28. September 2009 - 5 Ta 87/09 - [Klage gegen Versetzung]; 9. November 2009 - 5 Ta 123/09 - [Beschäftigungsantrag]; 18. Dezember 2009 - 5 Ta 131/09 - [Erteilung eines Nachweises nach dem Nachweisgesetz]) und auch für den Antrag nach § 8 TzBfG (LAG Baden-Württemberg 24. Juni 2009 - 5 Ta 10/09 - JurBüro 2009, 533; 30. Juli 2009 - 5 Ta 31/09) entschieden.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2009 - 5 Ta 14/09

    Streitwert - Zeugnisänderung

    Die nunmehr für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hält an dieser Rechtsprechung hinsichtlich der Grundsätze der Bewertung eines Zeugnisanspruchs grundsätzlich fest, geht aber in ausdrücklicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg davon aus, dass es im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwertes nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn das Arbeitsgericht sich im Rahmen seiner Ermessensentscheidung gerade auch von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - abrufbar unter www.lag-baden-wuerttemberg.de).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10

    Streitwert - Entfernung von sechs Abmahnungen aus der Personalakte - Feststellung

  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 Ta 25/09

    Streitwert - Entfernung einer Abmahnung und einer Leistungsbeurteilung aus der

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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 5 Ta 13/09 (https://dejure.org/2009,16993)
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