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   LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13   

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LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13 (https://dejure.org/2013,34241)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2013 - 5 Ta 135/13 (https://dejure.org/2013,34241)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2013 - 5 Ta 135/13 (https://dejure.org/2013,34241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Streitwert; mehrere Kündigungen in einem Verfahren; Vergleichsmehrwert (Freistellung, Zeugnis)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Beendigungsvergleich mit weiteren Bestandsschutzanträgen neben unbefristetem Fortbestandsbegehren; Vergleichsmehrwert für Freistellungs- und Zeugnisregelung in Beendigungsvergleich)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 779 Abs 1 BGB, § 779 Abs 2 BGB, § 45 Abs 3 S 1 GKG 2004
    Streitwert - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - Vergleichsmehrwert (Freistellung, Zeugnis)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert für Beendigungsvergleich mit weiteren Bestandsschutzanträgen neben unbefristetem Fortbestandsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrwert eines Auflösungsvergleichs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Kündigungsschutzverfahren - und der Vergleichsmehrwert fürs "gute" Arbeitszeugnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrere Kündigungen in einem Verfahren - und der Streitwert

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 5 Ta 22/10

    Streitwert - Vergleichsmehrwert: Erteilung eines wohlwollenden qualifizierten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    bb) Für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts dem Grunde nach kommt es nicht auf die Werthaltigkeit des Inhalts der nicht streitgegenständlich gewesenen Gegenstände, sondern nur darauf an, ob über deren - nunmehr geregelten - Inhalt selbst Streit oder eine Ungewissheit bestanden hat (erkennende Kammer 10. Februar 2010 - 5 Ta 22/10 - - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

    Ein solcher hätte einen Streit oder eine Ungewissheit über diese Gegenstände auch außerhalb des anhängigen Rechtsstreits vorausgesetzt (erkennende Kammer 10. Februar 2010 - 5 Ta 22/10 - - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

    dd) Ergeben sich aus den Akten (z.B. durch schriftsätzliches Vorbringen oder vorgelegten außergerichtlichen Schriftwechsel) und/oder aus der mündlichen Verhandlung keine hinreichenden Anhaltspunkte für eines dieser drei Tatbestandsmerkmale, so bedarf es konkreten Vorbringens hierzu (erkennende Kammer 10. Februar 2010 - 5 Ta 22/10 - - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

    Denn auch ein Titulierungsinteresse ist nur bei Unsicherheit über die Verwirklichung eines auch bezüglich des Inhalts unstreitigen Zeugnisses und Schaffung eines vollstreckbaren Titels gegeben (erkennende Kammer 10. Februar 2010 - 5 Ta 22/10 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    Weitere Bestandsschutzanträge neben einem unbefristeten Fortbestandsbegehren führen nicht zu einer wirtschaftlichen Werthäufung und damit nicht zu einer Addition der Werte der einzelnen Bestandsschutzanträge (wie BAG 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 -).

    Dies ist bei einer Bestandsschutzklage die Erhaltung der ökonomischen Lebensgrundlage auf bestimmte oder - dies ist der Regelfall - unbestimmte Zeit (BAG 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 (B) -).

    - Weitere/mehrere Bestandsschutzanträge neben einem unbefristeten Fortbestandsbegehren führen nicht zu einer wirtschaftlichen Werthäufung und damit nicht zu einer Addition der Werte der einzelnen Bestandsschutzanträge (BAG 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 (B) -).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Vergleichsmehrwert - Vereinbarung über

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    a) Ein Vergleichsmehrwert kommt nur bei Vorliegen einer der in § 779 Abs. 1 und 2 BGB genannten drei Voraussetzungen hinsichtlich des mit verglichenen, bisher nicht streitgegenständlich gewesenen Gegenstandes in Betracht (erkennende Kammer 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

    aa) Durch die gemäß Nr. 2 des Vergleichs vereinbarte Freistellung des Klägers unter Anrechnung etwaiger Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche haben die Parteien nicht einen Streit beigelegt, in dem sich eine Partei zuvor eines Anspruchs auf oder eines Rechts zur Freistellung berühmt hat, was für das Vorliegen eines Vergleichsmehrwerts erforderlich gewesen wäre (erkennende Kammer 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 5 Ta 123/10

    Streitwert - mehrere Kündigungen im Kündigungsschutzverfahren -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    beseitigt wird (erkennende Kammer 1. Juli 2010 - 5 Ta 123/10; 24. Juli 2011 - 5 Ta 101/11 - - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - 5 Ta 101/11

    Wertfestsetzung im Urteilsverfahren - Vergleichsmehrwert - Titulierungsinteresse

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    beseitigt wird (erkennende Kammer 1. Juli 2010 - 5 Ta 123/10; 24. Juli 2011 - 5 Ta 101/11 - - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 137/05

    Streitwert bei negativer Feststellungsklage wegen Nichtbestehens eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    - Jeder Antrag ist (zunächst) isoliert zu bewerten; erst anschließend stellt sich die Frage der Werteaddition (arg. § 39 Abs. 1 GKG; BAG 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 (B) - BGH 2. November 2005 - XII ZR 137/05 - 22. Februar 2006 - XII ZR 134/03 -).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    - Maßgeblich ist nicht der zivilprozessuale Streitgegenstandsbegriff, sondern der kostenrechtliche Begriff des Gegenstandes (BGH 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    a) Die vom Arbeitsgericht zitierte Rechtsprechung der Beschwerdekammer (9. September 2010 - 5 Ta 108/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog") steht zwar nicht im Einklang mit den - unverbindlichen - Vorschlägen unter A. I. 17 und 19 der von den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte eingerichteten Streitwertkommission (vgl. Bader-Jörchel NZA 2013, 809 ff.
  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 134/03

    Gebührenstreitwert von Mietstreitigkeiten bei Streit über das Bestehen oder die

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
    - Jeder Antrag ist (zunächst) isoliert zu bewerten; erst anschließend stellt sich die Frage der Werteaddition (arg. § 39 Abs. 1 GKG; BAG 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79 (B) - BGH 2. November 2005 - XII ZR 137/05 - 22. Februar 2006 - XII ZR 134/03 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.09.2017 - 5 Ta 79/17

    Streitwert - Vergleichsmehrwert

    a) Ein Vergleichsmehrwert kommt nur bei Vorliegen einer der in § 779 Abs. 1 und 2 BGB genannten drei Alternativen hinsichtlich des mit verglichenen, bisher nicht streitgegenständlich gewesenen Gegenstandes in Betracht (erkennende Kammer 14. November 2013 - 5 Ta 135/13 - juris - in Übereinstimmung mit I.22.1 Satz 1 des Streitwertkatalogs 2016).

    Deshalb begründet eine vergleichsweise vereinbarte Freistellung nur dann einen Mehrwert, wenn sich zuvor eine Partei eines Anspruchs auf oder eines Rechts zur Freistellung berühmt hat und die Gegenpartei diesem Begehren entgegengetreten ist (erkennende Kammer 5. November 2013 - 5 Ta 126/13 - sowie 14. November 2013 - 5 Ta 135/13 - jeweils juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 5 Ta 168/14

    Mehrere Kündigungen in einer Rechtssache - Streitwert

    Denn der Kläger macht mit jedem punktuellen Kündigungsschutzantrag und auch mit dem allgemeinen Feststellungsantrag jeweils den unbefristeten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geltend (ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. 14. November 2013 - 5 Ta 135/13 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter Streitwertkatalog II "Kündigung, mehrere").

    Es ist damit der bisherigen ständigen Rechtsprechung der früheren und der derzeitigen Streitwertkammer gefolgt (vgl. zuletzt 14. November 2013 - 5 Ta 135/13 - aaO).

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2017 - 4 Ta 210/17

    Einigungsgebühr für Mitwirkung bei einem Vertragsabschluss

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG).
  • LAG Nürnberg, 30.05.2014 - 7 Ta 38/14

    Streitwert - Streitwertkatalog

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der §§ 39 Absatz 1 und 45 Absatz 1 Satz 3 GKG (entgegen Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 5 Ta 135/13).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der §§ 39 Absatz 1 und 45 Absatz 1 Satz 3 GKG (entgegen Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 5 Ta 135/13).

    Insbesondere vermag das erkennende Gericht nicht wie das Erstgericht den Argumenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zu folgen (Beschluss vom 14.11.2013 - 5 Ta 135/13 = EzA-SD 2014 Nr. 1, 16; juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2018 - 5 Ta 126/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Auch dort ist eine verfahrensübergreifende Betrachtung ausgeschlossen (vgl. BAG 19. Oktober 2010 - 2 AZN 194/10 ; erkennende Kammer 14. November 2013 - 5 Ta 135/13 -, jew. Juris - in Übereinstimmung mit Abs. 2 der Vorbemerkungen des Streitwertkatalogs 2018).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2017 - 4 Ta 366/17

    Streitwert; Mehrvergleich; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Note

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG).
  • ArbG München, 12.10.2023 - 20 Ca 7706/23

    Vergleichsmehrwert, Weiterbeschäftigungsantrag, Weiterbeschäftigungsanspruch,

    (Übliche) Regelungen im Rahmen der Gesamtabwicklung eines Arbeitsverhältnisses, wodurch erst Leistungs- und/oder Verhaltenspflichten neu begründet oder Feststellungen getroffen werden, lösen ohne Vorliegen einer der drei in § 779 BGB genannten Voraussetzungen keinen Vergleichsmehrwert aus: Diese stellen lediglich Komponenten des "Gesamtpakets" für eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar (LAG Baden-Württemberg vom 14.11.2013 - 5 Ta 135/13, BeckRS 2013, 74318, beck-online).
  • LAG Düsseldorf, 23.10.2017 - 4 Ta 387/17

    Streitwert; Mehrvergleich; Zeugnis; Note

    Ebenso steht es im Einklang mit der Rechtsprechung der überwiegenden Anzahl der Landesarbeitsgerichte (Hessisches LAG 19.08.2014 - 1 Ta 35/14; LAG Rheinland-Pfalz 15.11.2016 - 5 Ta 184/16; LAG Baden-Württemberg 14.11.2013 - 5 Ta 135/13; LAG L. 16.08.2016 - 4 Ta 167/16; 03.03.2009 - 4 Ta 467/08; LAG Hamm 10.08.2005 - 9 Ta 222/05; 17.03.1994 - 8 Ta 465/93; LAG Sachsen-Anhalt 29.08.2013 - 1 Ta 40/13; anderer Ansicht: Sächsisches LAG 23.06.2014 - 4 Ta 95/14 (3.) unter Bezugnahme auf BGH v. 14.09.2005 - IV ZR 145/04 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des RVG]; LAG Hamburg 14.09.2016 - 6 Ta 23/16 [allerdings ohne Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Regelung in Nr. 1000 VV-RVG]).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.01.2014 - 5 Ta 184/13

    Streitwertberechnung bei Bestandsschutzantrag

    Denn er wirkt sich im Hinblick auf den bereits mit dem Höchstwert gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG a.F. veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. erkennende Kammer 14. November 2013 - 5 Ta 135/13 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").
  • LAG Bremen, 01.11.2017 - 2 Ta 34/17

    Gegenstandswert für vergleichsweise Zeugnisregelung und Freistellung von der

    In einer solchen Fallkonstellation ist regelmäßig ein Vergleichsmehrwert in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes des Arbeitnehmers anzunehmen.Für die Annahme eines Vergleichsmehrwertes ist eine konkrete Darlegung, dass die Parteien bereits zuvor über den Inhalt des Zeugnisses einen Streit geführt haben entbehrlich (so bereits LAG Bremen vom 06. August 2014 -2 Ta 16/14-; a.A. u.a. LAG Baden-Württemberg vom 14. November 2013 -5 TA 135/13-).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2018 - 6 Ta 42/18

    Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Zeugnis, Freistellung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 5 Ta 77/14

    Kein Vergleichsmehrwert für nicht streitgegenständliche Vergleichsinhalte

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.2015 - 5 Ta 194/14

    Streitwert - Vergleichsmehrwert

  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 5 Ta 42/17

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - Zeugniserteilung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.2015 - 5 Ta 128/15

    Wertfestsetzungsbeschluss

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