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   LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09   

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LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09 (https://dejure.org/2009,18577)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.12.2009 - 5 Ta 158/09 (https://dejure.org/2009,18577)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 (https://dejure.org/2009,18577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert - Weiterbeschäftigungsantrag - Vergleichsmehrwert - Vereinbarung über Freistellung i. R. der Erledigung des Verfahrens über Bestandsschutz und Weiterbeschäftigung durch Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Weiterbeschäftigungsantrag im Kündigungsschutzverfahren; Vergleichsmehrwert nur bei streitiger Freistellungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert für Weiterbeschäftigungsantrag im Kündigungsschutzverfahren; Vergleichsmehrwert nur bei streitiger Freistellungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09
    Nicht maßgeblich ist also, welche Leistungspflicht im Vergleich festgelegt wird, also der Inhalt des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zitiert nach juris, zu II 4 der Gründe; LAG Düsseldorf 8. Mai 2007 - 6 Ta 99/07 - zitiert nach juris, zu II 2 c und d der Gründe; LAG Baden-Württemberg 15. Oktober 2009 - 5 Ta 94/09 -, zu II 2 der Gründe; 7. Dezember 2009 - 5 Ta 133/09 -, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 5 Ta 133/09

    Streitwert - Reduzierung der Arbeitszeit und Verteilung auf einzelne Wochentage -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09
    Nicht maßgeblich ist also, welche Leistungspflicht im Vergleich festgelegt wird, also der Inhalt des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zitiert nach juris, zu II 4 der Gründe; LAG Düsseldorf 8. Mai 2007 - 6 Ta 99/07 - zitiert nach juris, zu II 2 c und d der Gründe; LAG Baden-Württemberg 15. Oktober 2009 - 5 Ta 94/09 -, zu II 2 der Gründe; 7. Dezember 2009 - 5 Ta 133/09 -, zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 09.10.1991 - XII ZR 81/91

    Revision gegen die Höhe der Beschwer; Maßgeblichkeit für die Höhe der Beschwer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09
    Der Wortlaut der letztgenannten Bestimmung erfährt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine teleologische Reduktion (vgl. etwa BGH 9. Oktober 1991 - XII ZR 81/91 - NJW-RR 1992, 698): Eine Zusammenrechnung findet lediglich statt, wenn und soweit mit den unterschiedlichen Verfahrensgegenständen (§§ 2, 253 ZPO) auch wirtschaftlich verschiedenes gewollt wird.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.01.2008 - 3 Ta 5/08

    Streitwert einer Kündigungsschutzklage - wirtschaftliche Identität mehrerer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09
    Wertmäßig setzt er sich aber wegen wirtschaftlicher Teilidentität mit den Bestandsschutzanträgen nur durch, wenn er höher ist als der Wert der Feststellungsklagen (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 11. Januar 2008 - 3 Ta 5/08 - zu II 3 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.05.2004 - 3 Ta 88/04

    Streitwert bei Kumulation einer Klage nach § 4 KSchG und/oder § 256 ZPO mit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09
    Wertmäßig setzt er sich aber wegen wirtschaftlicher Teilidentität mit den Bestandsschutzanträgen nur durch, wenn er höher ist als der Wert der Feststellungsklagen (LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 11. Januar 2008 - 3 Ta 5/08 - zu II 3 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.12.2009 - 5 Ta 158/09
    Nicht maßgeblich ist also, welche Leistungspflicht im Vergleich festgelegt wird, also der Inhalt des Vergleichs (LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zitiert nach juris, zu II 4 der Gründe; LAG Düsseldorf 8. Mai 2007 - 6 Ta 99/07 - zitiert nach juris, zu II 2 c und d der Gründe; LAG Baden-Württemberg 15. Oktober 2009 - 5 Ta 94/09 -, zu II 2 der Gründe; 7. Dezember 2009 - 5 Ta 133/09 -, zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13

    Streitwert - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - Vergleichsmehrwert

    a) Ein Vergleichsmehrwert kommt nur bei Vorliegen einer der in § 779 Abs. 1 und 2 BGB genannten drei Voraussetzungen hinsichtlich des mit verglichenen, bisher nicht streitgegenständlich gewesenen Gegenstandes in Betracht (erkennende Kammer 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

    aa) Durch die gemäß Nr. 2 des Vergleichs vereinbarte Freistellung des Klägers unter Anrechnung etwaiger Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche haben die Parteien nicht einen Streit beigelegt, in dem sich eine Partei zuvor eines Anspruchs auf oder eines Rechts zur Freistellung berühmt hat, was für das Vorliegen eines Vergleichsmehrwerts erforderlich gewesen wäre (erkennende Kammer 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 5 Ta 63/10

    Streitwert - Bestandsschutz - vorläufige Weiterbeschäftigung

    Die Beschwerdekammer schließt sich dieser bereits früher vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vertretenen Auffassung (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. Januar 1982 - 1 Ta 17/82 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 16) ausdrücklich an (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - zitiert nach juris, II 2 der Gründe).

    b) Das Arbeitsgericht hat auf Grundlage der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (aus jüngerer Zeit statt vieler LAG Baden-Württemberg 21. Mai 2004 - 3 Ta 88/04 - 11. Januar 2008 - 3 Ta 5/08 - zu II 3 der Gründe; 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - zitiert nach juris, zu II 2 der Gründe) den nach vorstehenden Grundsätzen zu bewertenden Weiterbeschäftigungsantrag nicht werterhöhend berücksichtigt.

  • LAG Hamburg, 22.01.2013 - 5 Ta 33/12

    Gegenstandswertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Hinzurechnung einer Abfindung -

    Nur dann handelt es sich um mit erledigte zusätzliche Streitgegenstände im gebühren- und verfahrensrechtlichen Sinne (LAG Köln 24.03.2010 - 5 Ta 50/10; LAG Baden-Württemberg 23.12.2009 - 5 Ta 158/09; LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2009 - 17 Ta (Kost) 6011/09- zit. nach Juris).
  • LAG Hamm, 07.07.2012 - 6 Ta 193/12

    Gegenstandswertfestsetzung; Ansatz des Vergleichsmehrwerts

    Der Wert eines Vergleichs bemisst sich daher nach dem Gegenstand, über den sich die Parteien vergleichen, und nicht nach der Leistung, auf die sie sich verständigen (OLG Düsseldorf 12.04.2005 - 24 U 66/04; OLG Frankfurt 09.07.1985 - 5 W 12/85; OLG München 22.02.2000 - 14 W 333/99; OLG Bamberg 23.10.1990 - 2 WF 146/90; OLG Schleswig 27.11.1990 - 9 W 136/90; OLG Hamburg 12.06.1981 - 8 W 155/81; OLG Karlsruhe 30.01.2008 - 4 U 145/07; LAG Düsseldorf 19.02.2008 - 6 Ta 38/08; LAG Düsseldorf 28.12.2007 - 6 Ta 610/07; LAG Köln 12.02.2010 - 7 Ta 363/09; LAG Köln 06.01.2010 - 8 Ta 210/09; LAG Köln 29.03.2007 - 3 Ta 58/07; LAG Hamm 10.12.2009 - 6 Ta 541/09; LAG Hamburg 11.01.2008 - 8 Ta 13/07; LAG Rheinland-Pfalz 21.11.2006 - 6 Ta 212/06; LAG Sachsen-Anhalt 08.12.2004 - 8 Ta 163/04; LAG Baden-Württemberg 23.12.2009 - 5 Ta 158/09; LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2009 - 17 Ta (Kost) 6011/09).
  • LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Nur dann handelt es sich um mit erledigte zusätzliche Streitgegenstände im gebühren- und verfahrensrechtlichen Sinne (LAG Köln 24.03.2010 - 5 Ta 50/10; LAG Baden-Württemberg 23.12.2009 - 5 Ta 158/09; LAG Berlin-Brandenburg 12.03.2009 - 17 Ta (Kost) 6011/09- zit. nach Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 5 Ta 77/14

    Kein Vergleichsmehrwert für nicht streitgegenständliche Vergleichsinhalte

    a) Ein Vergleichsmehrwert kommt nur bei Vorliegen einer der in § 779 Abs. 1 und 2 BGB genannten drei Voraussetzungen hinsichtlich des mit verglichenen, bisher nicht streitgegenständlich gewesenen Gegenstandes in Betracht (erkennende Kammer 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").
  • LAG Sachsen, 08.11.2010 - 4 Ta 211/10

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren mit allgemeinem Feststellungsantrag

    Die Beschwerdekammer schließt sich dieser bereits früher vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vertretenen Auffassung (vgl. LAG Baden-Württemberg 27. Januar 1982 - 1 Ta 17/82 - LAGE ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 16) an (vgl. LAG Baden- Württemberg 23. Dezember 2009 - 5 Ta 158/09 - zitiert nach juris, II 2 der Gründe) und auch der nunmehrigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden- Württemberg vom 27.04.2010 - 5 Ta 63/10, der sich die Beschwerdekammer vorliegend anschließt, ausdrücklich an.
  • LAG Sachsen, 15.03.2010 - 4 Ta 41/10

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage mit hilfsweise erklärtem

    Alle Ansprüche beziehen sich wirtschaftlich auf denselben Gegenstand, nämlich das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses über den Kündigungszeitpunkt hinaus (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2009 - 5 Ta 158/09 -).
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