Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 08.01.2014 - 5 Ta 184/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beschäftigungsverhältnis unter 6 Monaten - Bestandsschutzstreitigkeit - Streitwert
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert für Feststellungsantrag zum dauerhaften Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
- Justiz Baden-Württemberg
Streitwertberechnung bei Bestandsschutzantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 2 S. 1
Streitwert für Feststellungsantrag zum dauerhaften Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 26.09.2013 - 6 Ca 80/13
- LAG Baden-Württemberg, 08.01.2014 - 5 Ta 184/13
- LAG Baden-Württemberg, 08.01.2014 - 8 Ta 184/13
Papierfundstellen
- NZA-RR 2014, 152
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Baden-Württemberg, 23.06.2010 - 5 Ta 111/10
Streitwert - Bestandsschutzstreitigkeit - streitwertrechtliche Identität beim …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.01.2014 - 5 Ta 184/13
a) Nach ständiger Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer (23. Juni 2010 - 5 Ta 111/10 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog") kommt es für die Bewertung eines Antrags gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG a.F. (jetzt § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG n.F.) allein auf das mit der Klage verfolgte wirtschaftliche Ziel an. - LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13
Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.01.2014 - 5 Ta 184/13
Den Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses (Antrag zu 3) hat das Arbeitsgericht in nicht zu beanstandender Ausübung seines Ermessens gemäß § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung der Klägerin bewertet (vgl. hierzu erkennende Kammer 5. November 2013 - 5 Ta 126/13 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog"). - BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.01.2014 - 5 Ta 184/13
Hiervon geht zwar auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30. November 1984 (- 2 AZN 572/82 (B) - AP ArbGG 1979 § 12 Nr. 9) aus. - LAG Baden-Württemberg, 14.11.2013 - 5 Ta 135/13
Streitwert - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - Vergleichsmehrwert …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.01.2014 - 5 Ta 184/13
Denn er wirkt sich im Hinblick auf den bereits mit dem Höchstwert gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG a.F. veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. erkennende Kammer 14. November 2013 - 5 Ta 135/13 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").
- LAG Baden-Württemberg, 25.07.2018 - 5 Ta 99/18
Streitwert - Wertbemessung - mehrere Kündigungen in der Probezeit - eingeklagte, …
Entscheidend ist auch im Rahmen des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG allein das vom Kläger verfolgte wirtschaftliche Prozessziel, also insbesondere, von welcher weiteren Dauer und von welcher dabei zu erzielenden Vergütung der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung (§ 40 GKG) ausgeht (erkennende Kammer 8. Januar 2014 - 5 Ta 184/13 - juris). - LAG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - 5 Ta 15/16
Wertfestsetzung - Nettolohn oder Bruttolohn
aa) Nach ständiger Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer (8. Januar 2014 - 5 Ta 184/13 - juris - in Übereinstimmung mit I.19 des Streitwertkatalogs 2014) kommt es für die Bewertung eines Antrags gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG allein auf das mit der Klage verfolgte wirtschaftliche Ziel an, in erster Linie also darauf, von welcher weiteren Dauer und von welcher dabei zu erzielenden Vergütung der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung ausgeht (§ 40 GKG). - LAG Nürnberg, 14.12.2017 - 4 Ta 180/17
Streitwert - Bestandsstreit - Ausbildungsverhältnis - Dauer
4 Ta 180/17 -408.01.2014 - 5 Ta 184/13 - NZA-RR 2014, 152; Meier/Oberthür, Gebühren, Streitwerte und Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht, 4.Aufl.,RdNr. 179, 180). - LAG Sachsen, 10.11.2014 - 4 Ta 158/14 Denn er wirkt sich mangels weiterer tatsächlicher Beendigungstatbestände im Hinblick auf den bereits mit dem Hilfswert gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG veranschlagten Kündigungsschutzantrag im Ergebnis nicht streitwerterhöhend aus, weil durch ihn wirtschaftlich kein weiterer Wert in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2014 - 5 Ta 184/13 - zitiert in Juris).