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   LAG Berlin, 19.09.2003 - 5 Ta 1841/03   

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https://dejure.org/2003,12491
LAG Berlin, 19.09.2003 - 5 Ta 1841/03 (https://dejure.org/2003,12491)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19.09.2003 - 5 Ta 1841/03 (https://dejure.org/2003,12491)
LAG Berlin, Entscheidung vom 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 (https://dejure.org/2003,12491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwartete Klärung der Streitfrage in einem Parallelprozess

  • Judicialis

    ArbGG § 54 Abs. 5 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 54 Abs. 5 Satz 4
    Ruhen des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00
    Auszug aus LAG Berlin, 19.09.2003 - 5 Ta 1841/03
    Sind aber die Voraussetzungen für eine Anordnung nach § 251 Satz 1 ZPO erfüllt, ist für eine Rücknahmefiktion gemäß § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG kein Raum (LAG Saarland, Beschluss vom 09.06.2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 zu II der Gründe).
  • LAG Hessen, 06.10.2008 - 4 Ta 342/08

    Ruhendes Verfahren wegen laufender Vergleichsverhandlungen - Rücknahmefiktion

    Demgegenüber geht die Gegenansicht zu Recht davon aus, dass ein Ruhen nach § 251 Satz 1 ZPO die Rechtsfolge von § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG nicht auslöst, da § 54 Abs. 5 ArbGG keine § 251 ZPO verdrängende Spezialnorm ist (LAG Saarland 09. Juni 2000 a. a. O.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE ArbGG 1979 § 54 Nr. 7, zu 2; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - Juris, zu 2; ArbG Regensburg 08. Mai 2006 - 4 Ca 2656/05 - Juris, zu II; Nungeßer AR-Blattei SD 160.9 Rn 89, 98, 107, 108, 114; ErfK-Koch 8. Aufl. § 54 ArbGG Rn 12; HK-ArbR-Schmitt § 54 ArbGG Rn 15).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14

    Nichterscheinen bei der Güteverhandlung - Fiktion der Rücknahme einer Klage

    c) Es kann auch nicht im Rahmen einer Auslegung von § 54 Abs. 5 ArbGG und den entsprechenden Prozesserklärungen der Parteien angenommen werden, diese hätten einen außergerichtlichen Prozessvertrag abgeschlossen, der eine Anwendung von § 54 Abs. 5 ArbGG ausschließe (so aber LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 f.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE § 54 ArbGG 1979 Nr. 7; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - juris).
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