Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2014 - 5 Ta 192/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 90 Abs 2 Nr 8 SGB 12, § 115 Abs 3 S 1 ZPO, § 115 Abs 3 S 2 ZPO
Zum Schonvermögen nach § 90 Abs 2 Nr 8 SGB XII bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von mehr als 80 Quadratmetern im PKH-Verfahren - IWW
SGB-XII § 90 Abs. 2 Nr. 8 ZPO § ... 115 Abs. 3 Vorschriften§ 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 90 SGB XII, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII, § 97 Abs. 1 ZPO, § 3 Abs. 2 GKG, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG, § 574 ff ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsatz einer selbstgenutzten Eigentumswohnung zur Deckung der Prozesskosten
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Geringere Prozesskostenhilfe bei großer Eigentumswohnung
- arbeitsrecht-hessen.de
Weniger Prozesskostenhilfe bei großer Eigentumswohnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB-XII § 90 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 115 Abs. 3
Eigentumswohnung; Prozesskostenhilfe; Vermögen; Wohnfläche - rechtsportal.de
SGB-XII § 90 Abs. 2 Nr. 8 ; ZPO § 115 Abs. 3
Einsatz einer selbstgenutzten Eigentumswohnung zur Deckung der Prozesskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Grundvermögen muss uneingeschränkt zur Bestreitung der Prozesskosten eingesetzt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigentumswohnung zu groß? Dann gibt es eventuell keine Prozesskostenhilfe (PKH)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Prozesskostenhilfe bei zu großer Eigentumswohnung
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 26.06.2014 - 3 Ca 995/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2014 - 5 Ta 192/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2014 - 5 Ta 192/14
Nach der bereits vom Arbeitsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich auch das Beschwerdegericht anschließt, ist bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung regelmäßig bei Belegung mit nur einer Person eine Wohnfläche von 80 m² noch als angemessen anzusehen (vgl. nur BSG 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R - NZS 2007, 428).