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   LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11   

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LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11 (https://dejure.org/2011,75029)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2011 - 5 Ta 22/11 (https://dejure.org/2011,75029)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 5 Ta 22/11 (https://dejure.org/2011,75029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert; Zwischen- und Beendigungszeugnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert bei Kündigungsschutzantrag und Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert für Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 5 Ta 1/11

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigungsantrag - Absichtserklärung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    Vernünftig wäre es, dem Antrag keinen Automatismus zu unterstellen, sondern davon auszugehen, dass es sich insoweit nur um eine bloße Absichtserklärung handelt und eine förmliche Antragstellung im Sinne des § 261 Abs. 2 ZPO gegebenenfalls erst noch erfolgt (LAG Baden-Württemberg 22. März 2011 - 5 Ta 1/11 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog"; so auch ArbG Karlsruhe 13. Januar 2011 - 6 Ca 204/10 -).

    Ein solches Verständnis ergäbe keinen Sinn, denn eine Kostenersparnis würde dadurch gerade nicht erzielt und die weitere Bedingung wäre somit zwecklos ((LAG Baden-Württemberg 22. März 2011 - 5 Ta 1/11 - ArbG Karlsruhe 13. Januar 2011 - 6 Ca 204/10 -).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    b) Die arbeitsgerichtliche These, der Arbeitgeber könne den Zeugnisanspruch "grundsätzlich durch ein kurz gehaltenes Schreiben erfüllen", steht im Übrigen auch nicht im Einklang mit den - von der erkennenden Kammer geteilten - Grundsätzen des BAG (14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28) und der überwiegenden Meinung in der Literatur (vgl. die Darstellung des Meinungsstandes bei ErfK/Müller-Glöge § 109 GewO Rn. 81 ff. mwN.) zur Erfüllung des Zeugnisanspruchs.

    bb) Danach obliegt dem sich auf den Erfüllungseinwand gem. § 362 BGB berufenden Arbeitgeber die Darlegung, das erteilte Zeugnis sei formell ordnungsgemäß und inhaltlich vollständig (enthalte also hinreichende Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und zur Führung und Leistung des Arbeitnehmers) und in der Bewertung von mittlerer Art und Güte (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - AP BGB § 630 Nr. 28; ErfK/Müller-Glöge § 109 GewO Rn. 85).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 5 Ta 30/09

    Streitwertfestsetzung - Antrag auf Erteilung eines Zwischen- bzw. eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    Maßgeblicher Ausgangspunkt für die Bemessung des für die Gerichtsgebühren relevanten Wertes für einen Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist nicht etwa der zur Erfüllung des Anspruchs erforderliche Aufwand oder das Abwehrinteresses des Anspruchsgegners, wie das Arbeitsgericht meint, sondern - im Hinblick auf das vermögensrechtlich zu begreifende Arbeitsverhältnis - welche wirtschaftliche Bedeutung ein Zwischenzeugnis für den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Klagerhebung (§ 40 GKG) hat (allgemeine Auffassung und ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer, vgl. 29. Juli 2009 - 5 Ta 30/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").

    Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung, die dem Zwischenzeugnis aufgrund der oben unter II 3 a genannten Umstände zukommt, sowie des Verdienstes der Klägerin, ihrem Lebensalter, der Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zur Kündigung und der Bedeutung des Zeugnisses für künftige Arbeitsverhältnisse, erscheint es angemessen, den auf dessen Erteilung gerichteten Antrag mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung der Klägerin (1.540,00 EUR) zu bemessen (zur Zulässigkeit der Anknüpfung an den Monatsverdienst als Bemessungsgröße vgl. LAG Baden-Württemberg 29. Juli 2009 - 5 Ta 30/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").

  • LAG Brandenburg, 01.09.2000 - 6 Ta 70/00

    Streitwert: Eingruppierungsfeststellungsklage - Haupt- und Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu [§ 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F.]; LAG Brandenburg 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. 2010 § 45 GKG Rn. 10 mwN.).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.2004 - 3 Ta 7/04

    Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werts bei hilfsweise

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu [§ 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F.]; LAG Brandenburg 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. 2010 § 45 GKG Rn. 10 mwN.).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    Dass der Begriff des Gegenstands nichts mit dem Streitgegenstand in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu tun hat, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des BGH (27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F.).
  • LAG Hessen, 28.03.2003 - 12 SaGa 1744/02

    Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    aaa) Nach dem LAG Hessen (28. März 2003 - 12 SaGa 1744/02 - zitiert nach juris) folgt aus dem Ausnahmecharakter des Anspruchs auf ein Zwischenzeugnis (keine gesetzliche Regelung, deshalb Vorliegen eines triftigen Grundes erforderlich [vgl. dazu oben unter II 3 b]), dass der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gegenüber dem allgemeinen Zeugnisanspruch subsidiär sei.
  • LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06

    Verhältnis Zwischenzeugnis, Endzeugnis im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    bbb) Auch das LAG Hamm (13. Februar 2007 - 19 Sa 1589/06 - zitiert nach juris) geht von einer Subsidiarität des Zwischenzeugnisses gegenüber dem Endzeugnis aus, billigt dem Arbeitnehmer jedoch im gekündigten Arbeitsverhältnis ein Wahlrecht zu, während des Streits über die Wirksamkeit der Kündigung ein Zwischen- oder ein Endzeugnis zu verlangen.
  • BAG, 27.02.1987 - 5 AZR 710/85

    Zeugnis - Zeitpunkt der Erteilung - Zwischenzeugnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    Der Arbeitnehmer könne die Erteilung eines Abschlusszeugnisses mit dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auch dann verlangen, wenn er sich gegen die Kündigung wehre und Kündigungsschutzklage erhoben habe, ohne sich des Vorwurfs widersprüchlichen Verhaltens auszusetzen (so auch BAG 27. Februar 1987 - 5 AZR 710/85 - AP BGB § 630 Nr. 16).
  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99

    Widerspruch des Geschäftsführers einer GmbH gegen einen Mahnbescheid

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11
    Vielmehr ist zu ihren Gunsten stets davon auszugehen, dass sie im Zweifel mit ihrer Prozesshandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99 - NJW 2000, 3216).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 5 Ta 42/09

    Streitwertfestsetzung - Zeugniserteilung - Ermessensspielraum

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 5 Ta 13/09

    Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses - Streitwert - wirtschaftliches

  • LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

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