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   LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95   

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https://dejure.org/1995,3207
LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95 (https://dejure.org/1995,3207)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.11.1995 - 5 Ta 288/95 (https://dejure.org/1995,3207)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. November 1995 - 5 Ta 288/95 (https://dejure.org/1995,3207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - Errechnung - 13. Monatsgehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage; Streitwert; 13. Monatsgehalt; Einkommen; Vierteljahreseinkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 505
  • NZA 1996, 1344 (Ls.)
  • NZA-RR 1996, 392
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 18.07.1994 - 10 Ta 113/94

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - Errechnung

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
    Das er kennende Gericht hat insoweit in ständiger Rechtsprechung darauf abgestellt, daß Weihnachtsgratifikationen, zusätzliches Urlaubsgeld oder Jubiläumszuwendungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß vom 19.4.1982 - 1 Ta 41/82 - vom 10.12.1985 - 3 Ta 197/85 - vom 30.6.1987 - 11/8 Ta 47/87 - vom 9.9.1991 - 12 Ta 181/91 - vom 18.6.1994 - 10 Ta 113/94 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwertnummer 100; vgl. ferner zu der Rechtsprechung der übrigen Landesarbeitsgerichte die Kommentierung von Wenzel, GK- ArbGG , § 12 Rdn. 140).

    Der Gesichtspunkt, daß die Feststellung des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts nicht mit Abgrenzungsschwierigkeiten zu belasten ist, die im Hinblick auf den Begriff des "Arbeitsentgelts" bei bestimmten zusätzlichen Leistungen entstehen (vgl. insoweit den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.7.1994 - 10 Ta 113/94 -, aaO.), vermag im vorliegenden Fall, in dem ein 13. Monatsgehalt vereinbart ist, das unzweifelhaft als Arbeitsentgelt im engeren Sinne anzusehen ist, nicht durchzugreifen.

  • LAG Düsseldorf, 28.06.1990 - 7 Ta 93/90

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung -

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
    Ob darüber hinaus im Anschluß an die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 28.6.1990 (- 7 Ta 93/90 -, LAGE Nr. 84 zu ArbGG Streitwert) eine anteilige Einrechnung auch von solchen zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers in die Wertberechnung nach § 12 Abs. 7 Satz 1 geboten ist, die als Weihnachtsgratifikationen oder sonstige Gratifikationen gewährt werden, kann dahingestellt bleiben, denn um eine solche Gratifikation handelt es sich im vorliegenden Fall nicht.
  • LAG Berlin, 16.10.1985 - 2 Ta 97/85

    Begriff des "Arbeitsentgelts" bei Streitwertfestsetzung für

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
    Zum Teil wird in diesen Fällen im Hinblick auf den Gratifikationscharakter solcher Leistungen bereits verneint, daß es sich um "Arbeitsentgelt" im Sinne von § 12 Abs. 7 Satz 1 handelt (vgl. etwa LAG Nürnberg, Beschluß vom 22.10.1984 - 4 Ta 23/83 - LAG Berlin vom 16.10.1985 - 2 Ta 97/85 -) zum Teil wird darauf abgestellt, daß "Bezugszeitraum" grundsätzlich der Zeitraum der drei Monate nach dem strittigen Beendigungszeitpunkt ist (vgl. Wenzel, aaO.; BAG, EzA § 12 ArbGG Nr. 1).
  • LAG Köln, 19.04.1982 - 1 Ta 41/82

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" (§ 12 Abs. 7 ArbGG ) - Errechnung -

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
    Das er kennende Gericht hat insoweit in ständiger Rechtsprechung darauf abgestellt, daß Weihnachtsgratifikationen, zusätzliches Urlaubsgeld oder Jubiläumszuwendungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Beschluß vom 19.4.1982 - 1 Ta 41/82 - vom 10.12.1985 - 3 Ta 197/85 - vom 30.6.1987 - 11/8 Ta 47/87 - vom 9.9.1991 - 12 Ta 181/91 - vom 18.6.1994 - 10 Ta 113/94 -, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwertnummer 100; vgl. ferner zu der Rechtsprechung der übrigen Landesarbeitsgerichte die Kommentierung von Wenzel, GK- ArbGG , § 12 Rdn. 140).
  • LAG Nürnberg, 22.10.1984 - 4 Ta 23/83

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - Errechnung

    Auszug aus LAG Köln, 17.11.1995 - 5 Ta 288/95
    Zum Teil wird in diesen Fällen im Hinblick auf den Gratifikationscharakter solcher Leistungen bereits verneint, daß es sich um "Arbeitsentgelt" im Sinne von § 12 Abs. 7 Satz 1 handelt (vgl. etwa LAG Nürnberg, Beschluß vom 22.10.1984 - 4 Ta 23/83 - LAG Berlin vom 16.10.1985 - 2 Ta 97/85 -) zum Teil wird darauf abgestellt, daß "Bezugszeitraum" grundsätzlich der Zeitraum der drei Monate nach dem strittigen Beendigungszeitpunkt ist (vgl. Wenzel, aaO.; BAG, EzA § 12 ArbGG Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 5 Ta 189/10

    Wertfestsetzung - Arbeitsentgelt i.S.d. § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004

    Die für Streitwertbeschwerden zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg geht nunmehr davon aus, dass unter den Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG neben den monatlich anfallenden (Grund)Vergütungsbestandteilen (Gehalt, Zeitlohn, Fixum, Zuschläge, Prämien, Sachbezüge etc.) anteilig auch solche nicht monatlich, sondern in anderen Zyklen erfolgende Zuwendungen fallen, soweit diese nicht Gratifikations-, sondern Entgeltcharakter haben (so auch LAG Hessen 12. August 1999 - 15 Ta 137/99 - NZA-RR 1999, 660; LAG Köln 17. November 1995 - 5 Ta 288/95 - NZA-RR 1996, 392).
  • LAG Hessen, 12.08.1999 - 15 Ta 137/99

    Streitwert: Kündigung - "Arbeitsentgelt" i.S. von § 12 Abs. 7 ArbGG - 13.

    Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Ausschaltung von Zufälligkeiten haben bei der Feststellung der maßgeblichen Vergütung (einschließlich etwaiger Sachbezüge: GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140) aus besonderen Anlässen gewährte Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgelder sowie (sonstige) Gratifikationen unberücksichtigt zu bleiben (ebenso etwa LAG Köln Beschluß vom 18. Juli 1994 -- 10 Ta 113/94 -- LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 100; GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140 mit weit. Nachw. zum Meinungsstand), anders als ein unzweifelhaft als Arbeitsentgelt geschuldetes 13. Monatsgehalt (zutreffend dazu LAG Köln Beschluß vom 17. November 1995 -- 5 Ta 288/95 -- NZA-RR 1996, 392 : anteilige Berücksichtigung; vgl. auch GK- ArbGG /Wenzel § 12 Rdn. 140 mit weit.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2014 - 3 Ta 147/14

    Streitwert, Gegenstandswert, Zustimmungsersetzung, Kündigung,

    So ist ein unzweifelhaft als Arbeitsentgelt vereinbartes 13. Monatsgehalt bei der Berechnung des Vierteljahreseinkommens anteilig zu berücksichtigen (LAG Köln vom 17.11.1995 - 5 Ta 288/95 - zitiert nach Juris; Germelmann, Rz. 104 zu § 112 m.w.N.; Schwab/Vollstädt, Rz. 168 zu § 12 ArbGG m.w.N.).
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