Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 5 Ta 42/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32014
LAG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 5 Ta 42/09 (https://dejure.org/2009,32014)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.08.2009 - 5 Ta 42/09 (https://dejure.org/2009,32014)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. August 2009 - 5 Ta 42/09 (https://dejure.org/2009,32014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,32014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Streitwertfestsetzung - Zeugniserteilung - Ermessensspielraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 5 Ta 13/09

    Antrag auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses - Streitwert - wirtschaftliches

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 5 Ta 42/09
    Die nunmehr für Streitwertbeschwerden ausschließlich zuständige Kammer 5 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hält an dieser Rechtsprechung hinsichtlich der Grundsätze der Bewertung eines Zeugnisanspruchs grundsätzlich fest, geht aber in ausdrücklicher Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg davon aus, dass es im Rahmen der nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Gebührenstreitwertes nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn das Arbeitsgericht sich im Rahmen seiner Ermessensentscheidung gerade auch von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (LAG Baden-Württemberg 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - abrufbar unter www.lag-baden-wuerttemberg.de).

    a) Wie die Beschwerdekammer bereits mit Beschluss vom 22. Juni 2009 - 5 Ta 13/09 - (abrufbar unter www.lag-baden-wuerttemberg.de) ausgeführt hat, kann bei Bewertung eines Zwischenzeugnisses wie eines Zeugnisanspruchs durchaus an die Monatsvergütung angeknüpft werden.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 3 Ta 23/06

    Zum Streitwert mehrerer im Zusammenhang mit einer Kündigung gestellter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 5 Ta 42/09
    a) Nach der bisher ständigen Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg war eine Wertfestsetzung unter anderem für Zeugnisansprüche, die sich an der Bezugsgröße Monatseinkommen orientierte, ermessensfehlerhaft und unterlag deshalb selbst bei insoweit nicht geführter Beschwerde der Abänderung von Amts wegen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

    Hatte das Arbeitsgericht bei der Bewertung des Antrags auf Erteilung eines Zeugnisses nicht sein Ermessen im Sinne des § 3 ZPO bestätigt, sondern war von dem aus der Sicht der vormaligen Beschwerdekammer nicht sachgerechten Bewertungskriterium (Einkommen aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis) ausgegangen, war eine fallgerechte Bewertung im Einzelfall durch die Beschwerdekammer selbst nachzuholen (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 21. Februar 2006 - 3 Ta 23/06 - zu II 3 der Gründe).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.02.2009 - 5 Ta 28/09

    Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Mandatsniederlegung, keine

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 5 Ta 42/09
    Dies bedeutet nicht, dass nur noch eine Festsetzung mit einem Monatsbezug ermessenfehlerfrei sein kann (LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2009 - 5 Ta 28/09 -, zu II 2 a bb der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2020 - 5 Ta 12/20

    Streitwert für ein Zwischen- und ein Beendigungszeugnis - Begriff des Gegenstands

    Es ist damit der bisherigen Rechtsprechung der erkennenden Streitwertkammer gefolgt (vgl. 4. August 2009 - 5 Ta 42/09 - juris Rn 15 sowie zuletzt 5. November 2013 - 5 Ta 126/13 - juris Rn 42 ff.).

    Soweit die erkennende Kammer dieser Auffassung entgegengetreten ist (4. August 2009 - 5 Ta 42/09 - juris Rn 15 und 5. November 2013 - 5 Ta 126/13 - juris Rn 49) wird dies hiermit aufgegeben.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 5 Ta 126/13

    Streitwert - Zwischenzeugnis und Beendigungszeugnis im Rahmen eines

    In Anlehnung an die vorstehenden Ausführungen unter II. A. 3 b bb betreffend den Antrag auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist auch derjenige bezüglich des Endzeugnisses mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung der Klägerin (3.248,25 EUR) zu bemessen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg 4. August 2009 - 5 Ta 42/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 5 Ta 22/11

    Streitwert - Zwischen- und Beendigungszeugnis

    In Anlehnung an die vorstehenden Ausführungen unter II. 3 betreffend den Antrag für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses ist auch derjenige bezüglich des Endzeugnisses mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung der Klägerin (1.540,00 EUR) zu bemessen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg 4. August 2009 - 5 Ta 42/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht