Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 5 Ta 42/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Streitwert; Vergleichsmehrwert; Miterledigung beendigungsabhängiger, nicht eingeklagter Vergütungsansprüche
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts für eine vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 24.01.2011 - 9 Ca 470/10
- LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 5 Ta 42/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 5 Ta 243/10
Streitwertfestsetzung - Bestandsschutzstreitigkeit und nicht streitige …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 5 Ta 42/11
Denn dann hat der Arbeitnehmer, der von der Gebührendeckelungsvorschrift des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG geschützt werden soll, auf diesen Schutz verzichtet und muss sich nach den allgemeinen Vorschriften behandeln lassen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog"; 1. Februar 2011 - 5 Ta 243/10 -). - BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 5 Ta 42/11
Der Schutzzweck dieser Norm (vgl. dazu BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - juris;… GK-ArbGG Schleusener Stand September 2010 § 12 ArbGG Rn. 315 mwN) bedingt, dass beendigungsabhängige Vergütungsansprüche, soweit diese nicht eingeklagt worden sind, sich im Verhältnis zum Bestandsschutzantrag oder zur Bestandsschutzregelung nicht vergleichswerterhöhend auswirken. - LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09
Streitwertfestsetzung - streitwertrechtliche Teilidentität zwischen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 5 Ta 42/11
Denn dann hat der Arbeitnehmer, der von der Gebührendeckelungsvorschrift des § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG geschützt werden soll, auf diesen Schutz verzichtet und muss sich nach den allgemeinen Vorschriften behandeln lassen (vgl. dazu LAG Baden-Württemberg 18. Dezember 2009 - 5 Ta 155/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog"; 1. Februar 2011 - 5 Ta 243/10 -).
- LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15
Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren
Der Schutzzweck des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG bewirkt, dass sich beendigungsabhängige Vergütungsansprüche, soweit diese nicht eingeklagt worden sind, im Verhältnis zum Bestandsschutzantrag oder zur Bestandsschutzregelung nicht vergleichswerterhöhend auswirken (erkennende Kammer 8. März 2011 - 5 Ta 42/11 - juris, ebenso bereits BAG 20. Januar 1967 - 2 AZR 232/65 - juris sowie LAG Hamburg 23. September 2013 - 4 Ta 14/13 - juris).Denn dann hat der Arbeitnehmer, der von der Gebührendeckelungsvorschrift des § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG geschützt werden soll, auf diesen Schutz verzichtet und muss sich nach den allgemeinen Vorschriften behandeln lassen (erkennende Kammer 8. März 2011 - 5 Ta 42/11 - juris mwN).