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   LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12   

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LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12 (https://dejure.org/2012,5177)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.2012 - 5 Ta 52/12 (https://dejure.org/2012,5177)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 5 Ta 52/12 (https://dejure.org/2012,5177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung bei Bestandschutzantrag und Hilfsantrag auf Abfindungszahlung - Identität der Gegenstände

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage mit hilfsweise für den Beendigungsfall gestelltem Zahlungsantrag auf Abfindungsleistung und/oder Entschädigungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage mit hilfsweise für den Beendigungsfall gestelltem Zahlungsantrag auf Abfindungs- und/oder Entschädigungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.2004 - 3 Ta 7/04

    Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werts bei hilfsweise

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    Hieraus ergibt sich ohne weiteres, dass die als Ausnahmeregelung generell nicht analogiefähige Bestimmung des § 42 Abs. 3 Satz 1 letzter Satzteil GKG in solchen Fällen nicht eingreift (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris ).

    Der Gegenstand iSd. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG muss sich also lediglich auf den Klagegrund, den Lebenssachverhalt, aus dem der prozessuale Anspruch hergeleitet wird, beziehen (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris ).

    (3) Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu ; LAG Brandenburg 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 45 GKG Rn. 10 mwN.).

    Für die Frage der Gleichheit der Zielrichtung kommt es nicht auf die bemühten Anspruchsgrundlagen, sondern ausschließlich darauf an, ob ein Anspruch (hier: derjenige auf Zahlung einer Abfindung/Entschädigung) wirtschaftlich an die Stelle eines anderen (hier: desjenigen auf Bezahlung von Vergütung in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis) tritt, wie bereits das Arbeitsgericht richtig erkannt hat (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen Kammern des LAG Baden-Württemberg, vergleiche 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris).

  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    Dieser bestimmt sich nach den Vorschriften der §§ 3-9 ZPO (allgemeine Auffassung, vergleiche BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 42; HaKo/Rieker ArbGG 1. Auflage § 61 ArbGG Rn. 7; HaKo/Pfitzer § 12 ArbGG Rn 56).

    Dieser richtet sich nach den Vorschriften der §§ 39 ff GKG (allgemeine Auffassung, vergleiche BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 42; HaKo/Rieker ArbGG 1. Auflage § 61 ArbGG Rn. 7; HaKo/Pfitzer § 12 ArbGG Rn 56).

  • LAG München, 12.12.2006 - 7 Ta 378/06

    Streitwertbeschwerde

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte (vergleiche LAG Schleswig Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 9. Oktober 2007 - 1 Ta 219/07 - juris; LAG München 12. Dezember 2006 - 7 Ta 378/06 - juris; LAG Berlin 9. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6010/04 - juris; LAG Köln 16. Oktober 2007 - 9 Ta 298/07 - juris) dennoch eine Addition der Werte für den Bestandsschutzantrag und den Abfindungsanspruch vornehmen, differenzieren sie nicht hinreichend zwischen dem "Streitgegenstand" und dem "Gegenstand" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    (2) Dass der Begriff des Gegenstands nichts mit dem Streitgegenstand in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu tun hat, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des BGH (27. Februar 2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F.).
  • LAG Brandenburg, 01.09.2000 - 6 Ta 70/00

    Streitwert: Eingruppierungsfeststellungsklage - Haupt- und Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    (3) Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 4. Februar 2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu ; LAG Brandenburg 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 45 GKG Rn. 10 mwN.).
  • LAG Köln, 16.10.2007 - 9 Ta 298/07

    Streitwert - mehrere Kündigungen/Befristungen - allgemeiner Feststellungsantrag -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte (vergleiche LAG Schleswig Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 9. Oktober 2007 - 1 Ta 219/07 - juris; LAG München 12. Dezember 2006 - 7 Ta 378/06 - juris; LAG Berlin 9. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6010/04 - juris; LAG Köln 16. Oktober 2007 - 9 Ta 298/07 - juris) dennoch eine Addition der Werte für den Bestandsschutzantrag und den Abfindungsanspruch vornehmen, differenzieren sie nicht hinreichend zwischen dem "Streitgegenstand" und dem "Gegenstand" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Bestandsstreitigkeit, Sozialplan,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte (vergleiche LAG Schleswig Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 9. Oktober 2007 - 1 Ta 219/07 - juris; LAG München 12. Dezember 2006 - 7 Ta 378/06 - juris; LAG Berlin 9. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6010/04 - juris; LAG Köln 16. Oktober 2007 - 9 Ta 298/07 - juris) dennoch eine Addition der Werte für den Bestandsschutzantrag und den Abfindungsanspruch vornehmen, differenzieren sie nicht hinreichend zwischen dem "Streitgegenstand" und dem "Gegenstand" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2007 - 1 Ta 219/07

    Gegenstandswert bei Sozialplanabfindung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte (vergleiche LAG Schleswig Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 9. Oktober 2007 - 1 Ta 219/07 - juris; LAG München 12. Dezember 2006 - 7 Ta 378/06 - juris; LAG Berlin 9. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6010/04 - juris; LAG Köln 16. Oktober 2007 - 9 Ta 298/07 - juris) dennoch eine Addition der Werte für den Bestandsschutzantrag und den Abfindungsanspruch vornehmen, differenzieren sie nicht hinreichend zwischen dem "Streitgegenstand" und dem "Gegenstand" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
  • LAG Berlin, 09.03.2004 - 17 Ta 6010/04

    Bewertung eines Hilfsantrages

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte (vergleiche LAG Schleswig Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 9. Oktober 2007 - 1 Ta 219/07 - juris; LAG München 12. Dezember 2006 - 7 Ta 378/06 - juris; LAG Berlin 9. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6010/04 - juris; LAG Köln 16. Oktober 2007 - 9 Ta 298/07 - juris) dennoch eine Addition der Werte für den Bestandsschutzantrag und den Abfindungsanspruch vornehmen, differenzieren sie nicht hinreichend zwischen dem "Streitgegenstand" und dem "Gegenstand" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    aa) Ausschlaggebend ist insoweit allein, ob die mehreren Ansprüche bei wirtschaftlicher Betrachtung denselben Gegenstand im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG betreffen (ausführlich hierzu: erkennende Kammer 14. Mai 2012 - 5 Ta 52/12 - juris Rn 17 f; 17. November 2009 - 5 Ta 130/09 - juris Rn 7 ff.; Kurpat in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 14. Auf., Rn 3097 ff. jew. mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2018 - 5 Ta 126/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Zustimmungsersetzungsverfahren -

    Nach der in der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" (BGH 8. August 2017 - X ZR 101/16; 6. Oktober 2004 - IV ZR 287703 - jew. juris) besteht zwischen dem Gegenstand des Haupt- und eines Hilfsantrags wirtschaftliche Identität, wenn beiden, das durch die Antragstellung hergestellte Eventualverhältnis hinweggedacht, nicht gleichzeitig stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen nach sich zöge und beide Anträge auf dasselbe Interesse gerichtet sind (so auch erkennende Kammer 14. Mai 2012 - 5 Ta 52/12 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - 17 Ta 6117/18

    Kündigungsschutzklage und Nachteilsausgleich - wirtschaftliche Identität

    Zwischen einer Kündigungsschutzklage und einem hilfsweise geltend gemachten Nachteilsausgleichanspruch besteht wirtschaftliche Identität; die Werte der Anträge sind nicht zusammenzurechnen (Anschluss an LAG Baden-Würtemberg, Beschluss vom 14.5.2012 - 5 Ta 52/12).

    Demgegenüber wird eine Zusammenrechnung der Werte mit der Begründung abgelehnt, der Nachteilsausgleich trete wirtschaftlich an die Stelle des Vergütungsanspruch (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.05.2012 - 5 Ta 52/12 - juris).

  • ArbG Hagen, 14.08.2018 - 4 Ca 1055/18

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen eines schwerwiegenden

    Ein für den Fall der Nichterfüllung des vom Arbeitnehmer geltend gemachten Beschäftigungsanspruchs gestellter Entschädigungsanspruch gem. § 61 Abs. 2 ArbGG ist neben dem Beschäftigungsanspruch nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 11.01.2008 - 8 Ta 13/07; LAG Hessen, Beschluss vom 11.01.2008 - 8 Ta 13/07; LAG Köln, Beschluss vom 14.05.2010 - 5 Ta 52/12; Sächsisches LAG, Beschluss vom 27.05.2016 - 4 Ta 28/16).
  • LAG Sachsen, 27.05.2016 - 4 Ta 28/16

    Berücksichtigung des Entschädigungsanspruchs gem. § 61 Abs. 2 S. 1 ArbGG bei der

    Für den Entschädigungsanspruch gemäß § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG - die Regelung entspricht der in § 510 b ZPO - wird ganz überwiegend die Ansicht vertreten, dass der Entschädigungsanspruch den Gesamtstreitwert nicht erhöht (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , 8. Auflage, § 61 Rz. 33 m. w. N.; LAG Hessen vom 11.01.2008 - 8 Ta 13/07 - LAG Köln vom 14.05.2010 - 5 Ta 52/12 - beide zitiert in Juris; Sächs. LAG vom 11.01.2008 - 8 Ta 13/07 - LAG Baden-Württemberg vom 14.05.2012 - 5 Ta 52/12 - zitiert in Juris; Musielak/Wittschier, ZPO , 4. Auflage, § 510 b Rz. 3; hingegen für Erhöhung um einen Bruchteil des Entschädigungsbetrages LG Karlsruhe MDR 1987, 60 mit ablehnender Anm. Schneider, Sächs. LAG vom 26.11.2004 - 15 Ta 453/04 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2020 - 5 Ta 12/20

    Streitwert für ein Zwischen- und ein Beendigungszeugnis - Begriff des Gegenstands

    Bei dem Begriff des "Gegenstands" handelt es sich nicht etwa um den (zweigliedrigen) Streitgegenstand im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, sondern um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (allgemeine Auffassung, vgl. BGH 11. April 2019 - I ZR 205/18 - juris Rn 7 m.w.N.; ausführlich dazu erkennende Kammer 14. Mai 2012 - 5 Ta 52/12 - juris Rn 15 ff. m.w.N.).
  • LAG Hessen, 22.04.2021 - 12 Ta 84/21

    Berücksichtigung des Hilfsantrags auf Zahlung einer Sozialplanabfindung bei

    Infolgedessen ist der Abfindungsanspruch zwingend von der Frage des Bestands des Arbeitsverhältnisses abhängig, sodass von demselben kostenrechtlichen Gegenstand auszugehen ist (LAG Baden-Württemberg 14. Mai 2012 - 5 Ta 52/12 - dokumentiert in Juris) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18

    Gegenstandswert - Zusammenrechnung - Kündigungsschutzantrags - (Hilfs-)Antrags -

    Demgegenüber wird eine Zusammenrechnung der Werte mit der Begründung abgelehnt, der Nachteilsausgleich trete wirtschaftlich an die Stelle des Vergütungsanspruchs (vgl. LAG Baden-Württemberg 14. Mai 2012 - 5 Ta 52/12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2021 - 26 Ta 6181/21

    Streitwert - Addition - Kündigungsschutzantrag - (Hilfs-)Antrags auf

    Infolgedessen ist der Anspruch auf Nachteilsausgleich notwendig von der Frage des Bestands des Arbeitsverhältnisses abhängig, sodass von demselben kostenrechtlichen Gegenstand auszugehen ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 14. Mai 2012 - 5 Ta 52/12; Hessisches LAG 22. April 2021 - 12 Ta 84/21, Rn. 14).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.10.2012 - 5 Ta 164/12

    Streitwert - Vergleichsmehrwert - wirtschaftliche Identität zwischen mehreren

    Zum anderen würde eine solche Auffassung nicht hinreichend zwischen dem "Streitgegenstand" im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und dem für die Frage der Werthäufung allein relevanten "Gegenstand" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG differenzieren (vgl. dazu erkennende Kammer 14.05.2012 - 5 Ta 52/12 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Hinweise/Streitwertkatalog").
  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 5 Ta 1/23

    Streitwert für Abfindungszahlung - vorgerichtlicher Aufhebungsvertrag

  • ArbG Dortmund, 12.03.2019 - 5 Ca 3705/18

    Verhaltensbedingte Kündigung aufgrund genesungswidrigen Verhaltens des

  • LAG Baden-Württemberg, 06.04.2023 - 5 Ta 20/23

    Streitwert - wirtschaftliche Identität - unbedingter Weiterbeschäftigungsantrag -

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