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   LAG Baden-Württemberg, 24.07.2013 - 5 Ta 69/13   

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https://dejure.org/2013,34229
LAG Baden-Württemberg, 24.07.2013 - 5 Ta 69/13 (https://dejure.org/2013,34229)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.07.2013 - 5 Ta 69/13 (https://dejure.org/2013,34229)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 5 Ta 69/13 (https://dejure.org/2013,34229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert; Direktionsrecht; Versetzung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Feststellungsanträge zur Bestimmung der Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit und der Einteilung zu Rufbereitschaften

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 GKG, § 3 ZPO
    Streitwert hinsichtlich einer Auseinandersetzung über die Lage der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert für Feststellungsanträge zur Bestimmung der Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts bei der Festlegung der Lage der Arbeitszeit und der Einteilung zu Rufbereitschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit ums Direktionsrecht - und der Streitwert

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 5 Ta 10/09

    Antrag auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und Verteilung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.07.2013 - 5 Ta 69/13
    Deshalb sind im Regelfall alle im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren verfolgten Ansprüche, soweit diese sich auf das als vermögensrechtlich zu begreifende Arbeitsverhältnis stützen, als vermögensrechtliche Streitigkeit anzusehen (erkennende Kammer 24.06.2009 - 5 Ta 10/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog").

    d) Nach ständiger Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer (24.06.2009 - 5 Ta 10/09 - aaO) ist weder die (gedankliche) Anknüpfung an das Monatseinkommen der klagenden Partei bei der Ermessensausübung noch eine Bewertung mit einem Vielfachen des Monatseinkommens für sich betrachtet ermessensfehlerhaft nach § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO.

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2018 - 5 Ta 9/18

    Streitwert - Ausübung des Direktionsrechts

    a) Bislang hat die für Streitwertbeschwerden zuständige erkennende Kammer Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Ausübung des Direktionsrechts und über den Inhalt des Arbeitsvertrags unter Zugrundelegung des Maßstabs des § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO bewertet (vgl. etwa 26. Oktober 2012 - 5 Ta 166/12 - sowie 24. Juli 2013 - 5 Ta 69/13 - jeweils juris) und sich dabei am Monatsverdienst orientiert, wobei von einer Bruttomonatsvergütung ausgegangen und je nach den Umständen des Einzelfalls eine Erhöhung auf bis zu drei Bruttomonatsverdienste für angemessen erachtet wurde.
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