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   LAG Baden-Württemberg, 10.06.2014 - 5 Ta 70/14   

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https://dejure.org/2014,61059
LAG Baden-Württemberg, 10.06.2014 - 5 Ta 70/14 (https://dejure.org/2014,61059)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.06.2014 - 5 Ta 70/14 (https://dejure.org/2014,61059)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 5 Ta 70/14 (https://dejure.org/2014,61059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mittel für die Reise zum Gütetermin

  • IWW

    § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 127 ZPO, § 569 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 3 ZPO, §§ 114 ff. ZPO, § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 127 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorabzuweisung der Reisekosten für die Reise des Klägers zum Gütetermin im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • Justiz Baden-Württemberg

    Reisekostenentschädigung - Gütetermin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabzuweisung der Reisekosten für die Reise des Klägers zum Gütetermin im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2013 - 13 Ta 213/13

    Reisekostenentschädigung und Prozesskostenhilfe - Notwendigkeit der Reise zur

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.06.2014 - 5 Ta 70/14
    Die Entscheidung des zuständigen Gerichts über ein Gesuch der Partei auf Reiseentschädigung stellt keine Tätigkeit der Justizverwaltung, sondern einen Akt der Rechtsprechung dar, gegen den die sofortige Beschwerde gemäß § 127 ZPO analog gegeben ist (vgl. LAG Düsseldorf 19. August 2013 - 13 Ta 213/13 - Juris).

    a) Die vom LAG Düsseldorf 19. August 2013 - 13 Ta 213/13 - Juris geäußerten Bedenken gegen die Anwendbarkeit dieser Vorschriften durch den Richter, wonach die rechtsprechende Gewalt grundsätzlich nur an Gesetz und Recht gebunden sei, nicht jedoch an von der vollziehenden Gewalt erlassene Verwaltungsvorschriften, werden nicht geteilt.

    aa) In objektiver Hinsicht ist aus der Ausgestaltung der I 1 Satz 1 VwV Reiseentschädigung als "Kann"-Bestimmung zu folgern, dass das sich insofern ergebende Ermessen wie folgt auszuüben ist: Die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der Grundlage der VwV Reiseentschädigung kommt außerhalb einer gewährten PKH-Bewilligung nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. LAG Düsseldorf 19. August 2013 - 13 Ta 213/13 - LAG Rheinland-Pfalz 15. Februar 2010 - 8 Ta 25/10 - VGH Baden-Württemberg 29. September 2009 - 1 Sa 1682/09 - OVG Nordrhein-Westfalen 28. Oktober 2011 - 12 E 587/11 - jeweils Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2006 - 1 O 169/06

    Gewährung von Reisekosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.06.2014 - 5 Ta 70/14
    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt 13.09.2006 - 1 O 169/06 - Juris), wonach es sich bei einer Entscheidung über eine Reiseentschädigung auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Vorschriften über die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellosen Personen und Vorschusszahlungen für Reiseentschädigungen an Zeuginnen, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer, ehrenamtliche Richterinnen, ehrenamtliche Richter und Dritte (in Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Gewährung von Reiseentschädigungen vom 27. April 2006 - 5110/0199 , geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 6. August 2009 - 5110/0199 , letztmals geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 22. Januar 2014 - 5110/0199 ) um eine nicht beschwerdefähige Tätigkeit der Gerichtsverwaltung handele, ist nicht zu folgen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2010 - 8 Ta 25/10

    Antrag auf Reisekostenentschädigung nach vorheriger Ablehnung eines PKH-Gesuchs

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.06.2014 - 5 Ta 70/14
    aa) In objektiver Hinsicht ist aus der Ausgestaltung der I 1 Satz 1 VwV Reiseentschädigung als "Kann"-Bestimmung zu folgern, dass das sich insofern ergebende Ermessen wie folgt auszuüben ist: Die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der Grundlage der VwV Reiseentschädigung kommt außerhalb einer gewährten PKH-Bewilligung nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. LAG Düsseldorf 19. August 2013 - 13 Ta 213/13 - LAG Rheinland-Pfalz 15. Februar 2010 - 8 Ta 25/10 - VGH Baden-Württemberg 29. September 2009 - 1 Sa 1682/09 - OVG Nordrhein-Westfalen 28. Oktober 2011 - 12 E 587/11 - jeweils Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 12 E 587/11

    Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen; Unfähigkeit zum

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.06.2014 - 5 Ta 70/14
    aa) In objektiver Hinsicht ist aus der Ausgestaltung der I 1 Satz 1 VwV Reiseentschädigung als "Kann"-Bestimmung zu folgern, dass das sich insofern ergebende Ermessen wie folgt auszuüben ist: Die Anordnung einer Reisekostenentschädigung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung auf der Grundlage der VwV Reiseentschädigung kommt außerhalb einer gewährten PKH-Bewilligung nur dann in Betracht, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Anreise zum Termin auch bei einer bemittelten Partei zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. LAG Düsseldorf 19. August 2013 - 13 Ta 213/13 - LAG Rheinland-Pfalz 15. Februar 2010 - 8 Ta 25/10 - VGH Baden-Württemberg 29. September 2009 - 1 Sa 1682/09 - OVG Nordrhein-Westfalen 28. Oktober 2011 - 12 E 587/11 - jeweils Juris).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 10.06.2014 - 5 Ta 70/14
    Denn auch bei Prozesskostenhilfeleistungen handelt es sich in der Sache um ein nicht streitiges, seinem Charakter nach der staatlichen Daseinsfürsorge zuzurechnendes Antragsverfahren, in dem sich als Beteiligte nur der Antragsteller und das Gericht als Bewilligungsstelle gegenüberstehen (BGH 3. März 2004 - IV ZB 43/03 - Juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2017 - 2 Ws 455/17

    Gewährung einer Reiseentschädigung für den an der Hauptverhandlung teilnehmenden

    In der Sache weist der Senat darauf hin, dass die Gewährung einer Reiseentschädigung nur dann in Betracht kommt, wenn im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände festgestellt werden kann, dass die Teilnahme an der Verhandlung auch bei einer nicht mittellosen Person zur verständigen Wahrnehmung ihrer Rechte als notwendig zu erachten wäre (vgl. VGH Mannheim BeckRS 2009, 39656; OVG Münster BeckRS 2012, 45498; BeckRS 2012, 55703, LAG Baden-Württemberg BeckRS 2016, 66836).
  • LAG Köln, 19.10.2016 - 9 Ta 213/16

    Anspruch einer mittellosen Partei auf Bewilligung von Reisekosten zur Wahrnehmung

    Bei der Entscheidung über die Bewilligung von Reisekosten an mittellose Parteien handelt es sich nach zutreffender Ansicht nicht um eine Tätigkeit der Justizverwaltung, sondern um einen Akt der Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 -, BGHZ 64, 139-144, Rn. 5), gegen den die Beschwerde gemäß § 127 ZPO gegeben ist (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 2013- 13 Ta 213/13 -, Rn. 7, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 5 Ta 70/14 -, Rn. 5, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.07.2019 - 22 Ta 87/19

    Ablehnung einer Reiseentschädigung - Justizverwaltungsakt - Zuständigkeit -

    Vertreten wird die analoge Anwendung, womit eine Beschwerde beim LAG gemeint ist (Lückemann in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 23 EGGVG, Rn. 2; LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 10. Juni 2017 - 5 Ta 70/14).
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