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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 5 Ta 730/19   

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https://dejure.org/2019,12305
LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 5 Ta 730/19 (https://dejure.org/2019,12305)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2019 - 5 Ta 730/19 (https://dejure.org/2019,12305)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2019 - 5 Ta 730/19 (https://dejure.org/2019,12305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Tätowierung als Negativauswahlkriterium im Ein-stellungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Einstellung in den Objektschutz der Berliner Polizei; Tätowierungen; Gesetzesvorbehalt; Kostenentscheidung bei übereinstimmender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; ZPO § 91a
    Einstellung in den Objektschutz der Berliner Polizei; Tätowierungen; Gesetzesvorbehalt; Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 55 Abs. 1 Nr. 9 ; ArbGG § 78 S. 3
    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Tätowierungen als Eignungsmangel - Objektschützer bei der Berliner Polizei

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Tätowierungen können Eignungsmangel begründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Objektschützer bei der Berliner Polizei - und die Tätowierung als Eignungsmangel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizeibewerber: Mafia-Tattoos sind ein Eignungsmangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tätowierungen als Eignungsmangel - Objektschützer bei der Berliner Polizei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Tätowierungen als Eignungsmangel für eine Tätigkeit im polizeilichen Objektschutz; Zweifel am Eintreten für die freiheitlich demokratischen Grundordnung bei sichtbaren Tätowierungen wie Totenköpfe oder ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Einstellung im öffentlichen Dienst bei Tätowierungen mit Mafia-Bezug?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einstellung in den Objektschutz der Berliner Polizei; Tätowierungen; Gesetzesvorbehalt; Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Tätowierungen als Eignungsmangel - Objektschützer bei der Berliner Polizei

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mafia-Tattoo killt Polizei-Eignung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mafia-Tattoo erlaubt keine Tätigkeit bei der Polizei

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 18 SaGa 2/12

    Einstweilige Verfügung - Wechsel des Verfahrensgangs - Beteiligung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 5 Ta 730/19
    In einem solchen Fall ist über die sofortige Beschwerde durch Urteil zu entscheiden, an der Entscheidung sind die ehrenamtlichen Richter zu beteiligen (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.08.2012 - 18 SaGa 2/12).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 5 Ta 730/19
    Soweit er zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil v. 17.11.2017 - 2 C 25.17) verweist, betraf diese den sehr viel schwerer wiegenden staatlichen Eingriff der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2019 - 4 S 52.18

    Tätowierungen grundsätzlich kein Hinderungsgrund für die Einstellung in den

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 5 Ta 730/19
    In allen anderen Fällen bedarf die Reglementierung zulässiger Tätowierungen in einem Dienstverhältnis mit einer staatlichen Einrichtung hingegen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Regelung, auch im Fall einer Verordnungsermächtigung muss schon aus der parlamentarischen Leitentscheidung der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar sein, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2019 - OVG 4 S 52.18).
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