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   LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13   

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https://dejure.org/2013,34218
LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13 (https://dejure.org/2013,34218)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.2013 - 5 Ta 74/13 (https://dejure.org/2013,34218)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13 (https://dejure.org/2013,34218)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Streitwert; Bestandsschutz und hilfsweise Wiedereinstellung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Bestandsschutz- und Zahlungsanträge gegen mehrere Beklagte

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert bei Klage auf Kündigungsschutz und hilfsweise Wiedereinstellung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.02.2004 - 3 Ta 7/04

    Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Werts bei hilfsweise

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    Der Gegenstand iSd. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG muss sich also lediglich auf den Klagegrund, den Lebenssachverhalt, aus dem der prozessuale Anspruch hergeleitet wird, beziehen (LAG Baden-Württemberg 04.02.2004 - 3 Ta 7/04 - juris ).

    (3) Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 04.02.2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu ; LAG Brandenburg 01.09.2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 45 GKG Rn. 10 mwN.).

  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2010 - 5 Ta 110/10

    Streitwert - Befristungskontrollantrag - Wiedereinstellung - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    d) Dies gilt jedoch nicht im Verhältnis eines Bestandsschutz- und eines Antrags auf Annahmeverzugsvergütung einerseits und eines Hilfsantrags auf Wiedereinstellung andererseits, wie das Arbeitsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 06.08.2012 - 5 Ta 110/10 - ( www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog") angenommen hat.

    cc) Dem schließt sich die erkennende Kammer unter Aufgabe ihres gegenteiligen Standpunktes im Beschluss vom 06.08.2012 - 5 Ta 110/10 - vollinhaltlich an, ohne dass den überzeugenden Ausführungen des Arbeitsgerichts etwas hinzuzufügen wäre.

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    (2) Dass der Begriff des Gegenstands nichts mit dem Streitgegenstand in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu tun hat, ergibt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung des BGH (27.02.2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 3 GKG a.F.).
  • LAG Brandenburg, 01.09.2000 - 6 Ta 70/00

    Streitwert: Eingruppierungsfeststellungsklage - Haupt- und Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    (3) Nach diesem kostenrechtlichen Gegenstandsbegriff sind für das Merkmal "desselben Gegenstandes" 2 Voraussetzungen erforderlich, nämlich dass die Ansprüche nicht nebeneinander bestehen können und dass sie auf dasselbe Interesse gerichtet sind (LAG Baden-Württemberg 04.02.2004 - 3 Ta 7/04 - juris zu ; LAG Brandenburg 01.09.2000 - 6 Ta 70/00 - JurBüro 2001, 95; Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 45 GKG Rn. 10 mwN.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2003 - 2 Ta 248/03

    Streitwert, Vergleichswert, Mehrwert, Kündigungsschutzklage, Abfindung,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    Der Wert eines Wiedereinstellungsanspruchs ist neben dem Wert eines Kündigungsschutzantrags nicht gesondert zu berücksichtigen, denn dieser Wert ist wirtschaftlich identisch mit dem Wert des Kündigungsschutzantrags (so auch LAG Saarland, Beschluss vom 04.09.2007, 2 Sa 107/05 mit Verweis auf BAG, Beschluss vom 18. Januar 1996, 8 AZR 440/94; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Dezember 2003, 2 Ta 248/03, Beschluss vom 14. November 2000, 3 Ta 147/00).
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 440/94

    Vergleichswert bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    Der Wert eines Wiedereinstellungsanspruchs ist neben dem Wert eines Kündigungsschutzantrags nicht gesondert zu berücksichtigen, denn dieser Wert ist wirtschaftlich identisch mit dem Wert des Kündigungsschutzantrags (so auch LAG Saarland, Beschluss vom 04.09.2007, 2 Sa 107/05 mit Verweis auf BAG, Beschluss vom 18. Januar 1996, 8 AZR 440/94; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Dezember 2003, 2 Ta 248/03, Beschluss vom 14. November 2000, 3 Ta 147/00).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 5 Ta 63/10

    Streitwert - Bestandsschutz - vorläufige Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    c) Der vom Arbeitsgericht beanstandungsfrei mit einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung des Klägers bewertete allgemeine Weiterbeschäftigungsantrag wirkt sich streitwerterhöhend aus, weil davon auszugehen ist, dass die Parteien im Schlussvergleich vom 24.01.2013 (im folgenden: "Vergleich" ) im Ausgangsverfahren vor dem Arbeitsgericht auch hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsanspruchs eine Regelung getroffen haben (erkennende Kammer 14.02.2011 - 5 Ta 214/10 - - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog") und dieser sowohl im Verhältnis zum Bestandsschutzantrag (vgl. hierzu erkennende Kammer 27.04.2010 - 5 Ta 63/10 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog") als auch zum Zahlungsantrag ab dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht denselben Gegenstand im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG betrifft.
  • LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2000 - 3 Ta 147/00

    Vergleichswert bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    Der Wert eines Wiedereinstellungsanspruchs ist neben dem Wert eines Kündigungsschutzantrags nicht gesondert zu berücksichtigen, denn dieser Wert ist wirtschaftlich identisch mit dem Wert des Kündigungsschutzantrags (so auch LAG Saarland, Beschluss vom 04.09.2007, 2 Sa 107/05 mit Verweis auf BAG, Beschluss vom 18. Januar 1996, 8 AZR 440/94; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Dezember 2003, 2 Ta 248/03, Beschluss vom 14. November 2000, 3 Ta 147/00).
  • LAG Saarland, 04.09.2007 - 2 Sa 107/05
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    Der Wert eines Wiedereinstellungsanspruchs ist neben dem Wert eines Kündigungsschutzantrags nicht gesondert zu berücksichtigen, denn dieser Wert ist wirtschaftlich identisch mit dem Wert des Kündigungsschutzantrags (so auch LAG Saarland, Beschluss vom 04.09.2007, 2 Sa 107/05 mit Verweis auf BAG, Beschluss vom 18. Januar 1996, 8 AZR 440/94; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Dezember 2003, 2 Ta 248/03, Beschluss vom 14. November 2000, 3 Ta 147/00).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2009 - 5 Ta 155/09

    Streitwertfestsetzung - streitwertrechtliche Teilidentität zwischen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 5 Ta 74/13
    a) Richtig hat das Arbeitsgericht erkannt, dass bei einem Zusammentreffen eines Kündigungsschutzantrags und einer Zahlungsklage, deren Erfolg unmittelbar von dem der Bestandsschutzklage abhängt, wirtschaftliche Teilidentität besteht, weshalb die Werte nicht zu addieren sind, sondern vom jeweils höheren Wert auszugehen ist (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer, vgl. 18.12.2009 - 5 Ta 155/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter "Streitwertkatalog", an der auch nach erneuter Überprüfung festgehalten wird).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.10.2009 - 5 Ta 108/09

    Streitwert bei mehreren Kündigungen

  • LAG Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 5 Ta 214/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch als uneigentlicher Hilfsantrag; Erledigung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - 4 O 20/18

    Streitwert in Verfahren nach dem IFG

    Der Umstand, dass mit dem Hilfsantrag eine isolierte Aufhebung des (geänderten) Widerspruchsbescheides begehrt wurde, begründet keinen abweichenden Gegenstand i.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG, weil es vorliegend nicht auf den Streitgegenstand i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ankommt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.07.2013 - 5 Ta 74/13 -, juris Rn. 25 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2018 - 26 Ta 6136/18

    Wiedereinstellungsantrag - keine Werthäufung gegenüber Kündigungsschutzantrag

    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).(Rn.10).

    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2019 - 26 Ta 6012/19

    Streitwert bei unbeziffertem Leistungsantrag (Nachteilsausgleich) - keine

    Es spielt für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich gesehen keine Rolle, ob er mit dem Kündigungsschutzantrag oder mit dem Wiedereinstellungsantrag obsiegt (vgl. LAG Baden-Württemberg 23. Juli 2013 - 5 Ta 74/13, Rn. 22; LAG Saarland 4. September 2007 - 2 Sa 107/05, Rn. 2; in diesem Sinne auch BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 440/94 (A), 8 AZR 440/94, zu IV der Gründe, wenn auch zu einem etwas anders gelagerten Sachverhalt).
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