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   LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13   

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https://dejure.org/2013,23954
LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13 (https://dejure.org/2013,23954)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.08.2013 - 5 Ta 94/13 (https://dejure.org/2013,23954)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. August 2013 - 5 Ta 94/13 (https://dejure.org/2013,23954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwert - Rücknahme - Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der Personalakte

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für Mehrvergleich zu weiterer Abmahnung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 63 Abs 2 GKG 2004, § 48 Abs 1 GKG 2004, § 3 ZPO
    Streitwert - Rücknahme/Entfernung mehrerer Abmahnungen aus der Personalakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert für Mehrvergleich zu weiterer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 127
  • NZA-RR 2013, 550
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 02.08.2010 - 5 Ta 141/10

    Streitwert - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13
    Die Bewertung eines Antrags auf Widerruf, hilfsweise Rücknahme und/oder Entfernung einer Mehrfertigung einer Abmahnung aus der Personalakte erfolgt nach § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO (ständige Rechtsprechung der für Streitwertbeschwerden zuständigen erkennenden Kammer, vergleiche 02.08.2010 - 5 Ta 141/10 - juris).

    Damit liegt das Arbeitsgericht im Einklang mit den meisten Landesarbeitsgerichten (vgl. die Nachweise bei erkennende Kammer 02.08.2010 - 5 Ta 141/10 - Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.2010 - 5 Ta 38/10

    Streitwert - Entfernung von sechs Abmahnungen aus der Personalakte - Feststellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13
    a) Bei der in diesem Rahmen nach freiem Ermessen vorzunehmenden Schätzung des Werts ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich das Gericht im Rahmen seiner Ermessensentscheidung von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt und zu einer Bewertung mit einem Vielfachen oder einem Bruchteil eines Monatsbezugs gelangt (erkennende Kammer 04.03.2010 - 5 Ta 38/10 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 1 Ta 201/12

    Gegenstandswert

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13
    d) Den Entscheidungen des LAG Sachsen-Anhalt (25.01.2013 - 1 Ta 169/12 - Juris) und des LAG Rheinland-Pfalz (15.10.2012 - 1 Ta 201/12 - Juris), denen sich das Arbeitsgericht angeschlossen hat, ist nicht zu folgen, auch wenn die von den LAG-Präsidenten eingerichtete Streitwertkommission diese als Diskussionsvorschlag übernommen hat (dort A I 2.1 und 2.2: Ein Bruttomonatsverdienst für die erste angegriffene Abmahnung, jeweils 1/3 eines Monatsverdienstes für jede weitere mit der Möglichkeit der Abweichung nach unten bei völliger Gleichartigkeit der Abmahnungsvorwürfe; nach oben gedeckelt in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG auf maximal drei Monatsvergütungen).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.01.2013 - 1 Ta 169/12

    Gegenstandswert mehrerer Abmahnungen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13
    d) Den Entscheidungen des LAG Sachsen-Anhalt (25.01.2013 - 1 Ta 169/12 - Juris) und des LAG Rheinland-Pfalz (15.10.2012 - 1 Ta 201/12 - Juris), denen sich das Arbeitsgericht angeschlossen hat, ist nicht zu folgen, auch wenn die von den LAG-Präsidenten eingerichtete Streitwertkommission diese als Diskussionsvorschlag übernommen hat (dort A I 2.1 und 2.2: Ein Bruttomonatsverdienst für die erste angegriffene Abmahnung, jeweils 1/3 eines Monatsverdienstes für jede weitere mit der Möglichkeit der Abweichung nach unten bei völliger Gleichartigkeit der Abmahnungsvorwürfe; nach oben gedeckelt in Anlehnung an § 42 Abs. 3 GKG auf maximal drei Monatsvergütungen).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 Ta 25/09

    Streitwert - Entfernung einer Abmahnung und einer Leistungsbeurteilung aus der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.08.2013 - 5 Ta 94/13
    c) Das Beschwerdegericht hat den Ermessensspielraum des Arbeitsgerichts auch dann zu respektieren, wenn es selbst eine andere Festsetzung im konkreten Fall vornehmen würde, solange die ermessensleitenden Erwägungen des Arbeitsgerichts nicht fehlerhaft sind (erkennende Kammer 06.08.2009 - 5 Ta 25/09 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 5 Ta 168/14

    Mehrere Kündigungen in einer Rechtssache - Streitwert

    und 14.09.2012 mit jeweils einer durchschnittlichen Bruttomonatsvergütung des Klägers angemessen bewertet (vergleiche hierzu erkennende Kammer 26. August 2013 - 5 Ta 94/13 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter Streitwertkatalog II "Abmahnung" mwN).
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