Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - 5 TaBV 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Einigungsstelle - Wahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds - Minderheitenschutz - Antragsbefugnis - rechtsmissbräuchliche Betriebsvereinbarung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wahl eines freizustellenden Betriebsratsmitgliedes; Antragsbefugnis in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und einer Betriebsvereinbarung
- Judicialis
BetrVG § 38 Abs. 2 S. 4; ; BetrVG § 38 Abs. 2 S. 5; ; BetrVG § 38 Abs. 2 S. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 38 Abs. 2 Satz 4, 5, 6
Unwirksamer Einigungsstellenspruch zur Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder - Antragsbefugnis nur bei persönlicher Betroffenheit - Wunschbesetzung und Kostenlast keine dringende betriebliche Gründe - kein Rechtsmissbrauch gegenüber Minderheit durch ... - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 30.11.2006 - 28 BV 149/06
- LAG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - 5 TaBV 1/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 43/99
Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs nach § 109 BetrVG
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - 5 TaBV 1/07
Hat der Spruch der Einigungsstelle eine Rechtsfrage, z. B. die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, zum Gegenstand, unterliegt er zeitlich unbefristet in vollem Umfang der gerichtlichen Rechtskontrolle (BAG, Beschluss vom 11.07.2000, 1 ABR 43/99, Juris).Das Arbeitsgericht hat die Rechtslage selbst zu entscheiden, der Spruch kann nicht nur wegen Unzuständigkeit der Einigungsstelle oder Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften, sondern auch wegen unrichtiger Entscheidung der Rechtsfrage unwirksam sein (…GK- BetrVG, a. a. O., § 76 Rn. 150; BAG vom 11.07.2000, 1 ABR 43/99, Juris).
- ArbG Stuttgart, 30.11.2006 - 28 BV 149/06
Gerichtliche Überprüfung eines Einigungsstellenspruchs zur Wahl eines …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - 5 TaBV 1/07
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.11.2006 - Aktenzeichen 28 BV 149/06 - abgeändert:.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 30.11.2006, Aktenzeichen 28 BV 149/06, wird abgeändert.
- LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16
Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch
Die Grenze der Absenkung der Anzahl der Freistellungen liegt im Rechtsmissbrauch (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96; LAG Baden-Württemberg 26. Oktober 2007 - 5 TaBV 1/07).a) Eine Rechtsausübung ist wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, wenn diese als solche zu missbilligen ist, entweder weil die Rechtsausübung der Art oder den Begleitumständen nach ungehörig ist oder weil ihr überhaupt kein schutzwürdiges Interesse des Ausübenden zugrunde liegen kann, ihr einzig möglicher Effekt mithin die Benachteiligung des Betroffenen ist, wenn sie also lediglich zur Schädigung anderer taugt (LAG Baden-Württemberg 26. Oktober 2007 - 5 TaBV 1/07).
- ArbG Wesel, 02.11.2011 - 4 BV 8/11
Reduzierung der Freistellung, Betriebsrat, laufende Amtsperiode, Anforderungen an …
Erst durch die Auswahl innerhalb des Betriebsrates erwirbt das einzelne Betriebsratsmitglied einen Anspruch nach § 38 BetrVG auf Freistellung (LAG Baden-Württemberg vom 26.10.2007 - 5 TaBV 1/07, juris;… GK-Weber, BetrVG, 8. A., § 38, Rn. 9 m.w.N.). - LAG Hamburg, 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19
Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle - schlichtes "Nein"
Soweit der Betriebsrat vortrage, dass es sich bei den Einwänden des Arbeitgebers zwingend um "betriebliche Notwendigkeiten" handeln müsste, entspreche dies zwar einer in der Rechtsliteratur und der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 5 TaBV 1/07 -, Rn. 32, juris;… z.B. ErfK, 19. Aufl., § 38 Rn. 7;… Hess/Worzalla/Glock , BetrVG, 10. Aufl., § 38 Rn. 50;… D/K/K/W-Wedde , BetrVG, 16. Aufl., § 38 Rn. 48). - LAG Hamm, 08.09.2015 - 7 TaBVGa 5/15
Rechte des Betriebsrats bei einseitiger Anordnung von Wochenendarbeit
Es muss feststehen, dass die Rechtsausübung dem Berechtigten objektiv kein Vorteil bringen kann und damit feststeht, dass ein schützenswertes Interesse nicht besteht und lediglich Schädigungsabsicht vorliegt (so ausdrücklich LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.10.2007, 5 TaBV 1/07, juris Rdnr. 40).
Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2007 - 5 TaBV 1/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)