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   LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01   

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https://dejure.org/2001,3312
LAG Köln, 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 (https://dejure.org/2001,3312)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01 (https://dejure.org/2001,3312)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. März 2001 - 5 TaBV 22/01 (https://dejure.org/2001,3312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung zum Abbruch einer eingeleiteten Betriebsratswahl; Voraussetzung für die einstweilige Verfügung; Verstoß gegen Wahlvorschriften, wenn zu lange Vorschlagsliste gegeben ist

  • soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)

    § 19 BetrVG; § 935 ZPO; § 940 ZPO; § 85 Abs. 2 ArbGG
    Betriebsratswahl - Nichtigkeit der Wahl

    Teil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 935 § 940; ArbGG § 85 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung; Abbruch; Betriebsratswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1176
  • BB 2001, 1356
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Thüringen, 28.06.2005 - 5 Sa 63/04

    Einhaltung der Menschenwürde am Arbeitsplatz, als Bestandteil systematischer

    Gemessen an einem solchen Verhaltensstandard sind z.B. in einem intakten Beschäftigungsverhältnis, in dem nicht eine Person, sondern ein Problem bekämpft werden soll, vorgesetztenseitige oder arbeitgeberseitige Überreaktionen ("Kanonen auf Spatzen"), persönlichkeitsbelastende Sonderbehandlungen, Fehlerprovokation und Fehlersuche ("an den Haaren herbeigezogene" Vorwürfe), nach Form und/oder Inhalt die persönlichen Arbeitsbedingungen erschwerende Weisungen (sinnlose oder nicht erfüllbare Weisungen, kommunikatorische oder räumliche Isolierung etc.), persönlichkeitsherabwürdigende oder bloßstellende Umgangsformen, Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines Erklärungsnotstands, mutwilliger Aufbau einer Kündigungslage, (beharrliche) Missachtung der vom Mobbingopfer zu seinem Schutz erwirkten Gerichtsurteile und ähnliche tendenziell feindseligen persönlichkeitsbelastenden Verhaltensweisen nicht plausibel (wie hier Ruberg ArbuR 2002, 203 ff.; Wickler, DB 2002, 482; ähnlich Aigner BB 2001, 1356: "abgestuftes Konfliktmanagement" und in von Saldern (Hrsg.), Mobbing, Hochgehren 2002 S. 162 ff.; zustimmend Rieble/Klumpp FA 2002, 310).
  • LAG Hamm, 19.04.2002 - 10 TaBV 35/02

    einstweilige Verfügung, vorzeitiger Abbruch von Betriebsratswahlen, Verkennung

    Auch durch einstweilige Verfügung kann in ein laufendes Wahlverfahren eingegriffen werden (BAG, Beschluss vom 15.12.1972 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 - unter II. 5. der Gründe; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998 - AiB 1998, 402; LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001 - BB 2001, 1356 = MDR 2001, 1176; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 18 Rz. 36, 40; Winterfeld, NZA 1990, Beil. 1, S. 20; Zwanziger, DB 1999, 2264 m.w.N.).

    Die wohl überwiegende Meinung geht davon aus, dass der Abbruch oder die Untersagung der weiteren Durchführung einer laufenden Betriebsratswahl nicht bereits in den Fällen einer ersichtlich drohenden Anfechtbarkeit, sondern vielmehr nur dann in Betracht kommt, wenn für das Gericht bereits zuverlässig feststellbar ist, dass die vorgesehene Wahl nichtig sein wird (LAG München, Beschluss vom 03.08.1988 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Köln, Beschluss vom 27.12.1989 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 10 = DB 1990, 539; LAG Frankfurt, Beschluss vom 05.06.1992 - NZA 1993, 192; LAG Köln, Beschluss vom 17.04.1998 - NZA-RR 1999, 247; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998 - AiB 1998, 401; LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001 - BB 2001, 1356 = MDR 2001, 1176; Held, DB 1985, 1691; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 8. Aufl. § 19 Rz. 16; Zwanziger, DB 1999, 2264 m.w.N.).

    Dies erscheint mit dem Charakter einer einstweiligen Verfügung nicht vereinbar (so insbesondere: LAG Köln, Beschluss vom 27.10.1989 - LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.05.1998 - AiB 1998, 401; LAG Köln, Beschluss vom 29.03.2001 - MDR 2001, 1176; Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 18 Rz. 77).

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2010 - 16 TaBV 57/10

    Nichtige Betriebsratswahl bei Bestellung des Wahlvorstands durch Minderheit der

    bb) Im Allgemeinen kann durch eine einstweilige Verfügung in eine laufende Betriebsratswahl nur eingegriffen werden, wenn die Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen wäre (z. B. LAG München 03.08.1988 - 6 TaBV 41/88, LAGE § 19 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Köln vom 29.03.2001 - 5 TaBV 22/01, MDR 2001, 1176; Hess. LAG vom 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05, EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61; LAG Düsseldorf vom 17.05.2010 - 11 TaBVGA 7/10).
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