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   LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11   

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https://dejure.org/2012,16101
LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11 (https://dejure.org/2012,16101)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11 (https://dejure.org/2012,16101)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 5 TaBV 30/11 (https://dejure.org/2012,16101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 87 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 53 LfTV, § 43 FGr5-TV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Ort des Arbeitszeitbeginns; Vorrang des Tarifvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; LfTV § 53; FGr5-TV § 43
    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats; Ort des Arbeitszeitbeginns; Vorrang des Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    Der Verfahrensgegenstand wird mithin so genau bezeichnet, dass über die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (vgl. z.B. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 13, zitiert nach juris; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - Rn. 15, zitiert nach juris).

    Der Streit über die Reichweite eines Mitbestimmungsrechts betrifft den Inhalt eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses zwischen den Betriebsparteien (vgl. z.B. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 17, zitiert nach juris; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/04 - Rn. 26, zitiert nach juris).

    Der Betriebsrat besitzt ferner das erforderliche Feststellungsinteresse, da das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts zwischen den Betriebsparteien streitig ist und der Anlassfall zukünftig immer wieder auftreten wird (vgl. z.B. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 17, zitiert nach juris).

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    Daraus ergibt sich für die Mitbestimmung nicht notwendigerweise die Alternative eines Bestehens oder Nichtbestehens des Beteiligungsrechts, sondern es handelt sich um eine Schranke, die das Mitbestimmungsrecht auch nur partiell verdrängen kann (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - Rn. 35, zitiert nach juris; Richardi, BetrVG, § 87 Rn. 144).

    (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - RN. 33, zitiert nach juris).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 14/05

    Mitbestimmung bei vorübergehender Änderung des Schichtplans

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    aa) Nach § 87 Abs. 1 BetrVG wird ein an sich gegebenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gem. dem Einleitungssatz durch eine tarifliche Regelung verdrängt, wenn die Tarifnorm selbst eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung enthält und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts genügt (vgl. BAG 10. November 1992 - 1 AZR 183/92 - Rn. 22, zitiert nach juris; BAG 03. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    Die Tarifvertragsparteien haben in diesem Zusammenhang denselben Spielraum wie die Betriebsparteien selbst (vgl. BAG 03. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 30, zitiert nach juris).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    Mit ihm wird exakt umschrieben, für welche Fallgestaltungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - Rn. 15, zitiert nach juris; BAG 18. März 2008 - 1 ABR 3/07 - Rn. 23, zitiert nach juris).

    Der Verfahrensgegenstand wird mithin so genau bezeichnet, dass über die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Beteiligten entschieden werden kann (vgl. z.B. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07 - Rn. 13, zitiert nach juris; BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - Rn. 15, zitiert nach juris).

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 8/81

    Bargeldloser Zahlunsgverkehr - Lohnabrechnung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    Jede einigermaßen vollständige, aus sich heraus zu handhabende Regelung in einem Tarifvertrag schließt eine entsprechende betriebliche Regelung aus (vgl. BAG 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    (1) Behält der Arbeitgeber einen Spielraum, so bleibt das Mitbestimmungsrecht bestehen (vgl. BAG 18. April 1989 - 1 ABR 100/87 - Rn. 25, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    Vom ausdrücklichen Wortlaut gedeckt ist nicht nur die Regelungsfrage "wann", sondern auch "wo" die Arbeitszeit beginnt und endet (vgl. BAG 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - Rn. 44, zitiert nach juris; LAG Nürnberg 21. Mai 1990 - 7 TaBV 59/89 - LS.
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    Die Bezugnahme dient der Bestimmung des Streitgegenstandes und ist nicht lediglich als Teil der rechtlichen Begründung zu verstehen (vgl. in diesem Zusammenhang BAG 27. Juni 1998 - 1 ABR 33/88 - Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    Wegen des Erfordernisses der Prozessklarheit darf sich die Auslegung nicht völlig vom Wortlaut entfernen und sich über einen eindeutigen Antrag hinwegsetzen (vgl. z.B. BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - m.w.N. Rn. 27, zitiert nach juris; Germelmann, ArbGG, § 81 Rn. 34).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 183/92

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Prämienerhöhungen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2012 - 5 TaBV 30/11
    aa) Nach § 87 Abs. 1 BetrVG wird ein an sich gegebenes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gem. dem Einleitungssatz durch eine tarifliche Regelung verdrängt, wenn die Tarifnorm selbst eine zwingende und abschließende inhaltliche Regelung enthält und damit dem Schutzzweck des verdrängten Mitbestimmungsrechts genügt (vgl. BAG 10. November 1992 - 1 AZR 183/92 - Rn. 22, zitiert nach juris; BAG 03. Mai 2006 - 1 ABR 14/05 - Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07

    Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

    Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 TaBV 83/07

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung

  • LAG Nürnberg, 21.05.1990 - 7 TaBV 59/89

    Arbeitsort: Beginn der Arbeitszeit

  • ArbG Gießen, 17.02.2011 - 1 BV 13/10
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2012 - 5 TaBV 30/11 - aufgehoben.
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