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   LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08   

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https://dejure.org/2009,10520
LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08 (https://dejure.org/2009,10520)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08 (https://dejure.org/2009,10520)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 5 TaBV 33/08 (https://dejure.org/2009,10520)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Einstellung, Leiharbeitnehmer, Vertragsarbeitnehmer, Servicegesellschaft, konzernangehörige Gesellschaft, Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung von befristet Beschäftigten als Leiharbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • hensche.de

    Arbeitnehmerüberlassung, Zustimmungsverweigerung

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 2; ; BetrVG § 100; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung bei Einstellung von befristet Beschäftigten als Leiharbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterbeschäftigung befristet beschäftiger Arbeitnehmer durch konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08
    Die Überlassung eines Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem dieser zuvor zwei Jahre sachgrundlos befristet beschäftigt war, führt grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit einer anschließend mit dem Verleiher i. S. d. § 1 AÜG nach § 14 Abs. 2 TzBfG vereinbarten sachgrundlosen Befristung (BAG Urt. v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 -, AP Nr. 4 zu § 14 TzBfG).

    Der Gesetzgeber hat für die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG nicht auf die vorherige Beschäftigung in einem Betrieb oder für den Betriebsinhaber, sondern auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abgestellt (BAG Urt. v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 -, a.a.O.).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08
    Vielmehr genügt es, dass sich die Zustimmungsverweigerungsgründe des Betriebsrates noch einem der gesetzlichen Tatbestände nach § 99 Abs. 2 BetrVG zuordnen lassen (BAG Beschl. v. 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 -, AP Nr. 118 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Niedersachsen, 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07
    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08
    Es ist rechtsunerheblich, ob sich der Arbeitgeber einer externen oder konzernangehörigen Personalleasingfirma bedient, sofern der Zeitarbeitsfirma die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 2 AÜG erteilt worden ist (LAG Niedersachsen Urt. v. 18.02.2008 - 12 TaBV 142/07 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07

    Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08
    Die Überlassung eines Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem dieser zuvor zwei Jahre sachgrundlos befristet beschäftigt war, führt grundsätzlich nicht zur Unwirksamkeit einer anschließend mit dem Verleiher i. S. d. § 1 AÜG nach § 14 Abs. 2 TzBfG vereinbarten sachgrundlosen Befristung (BAG Urt. v. 18.10.2006 - 7 AZR 145/06 -, AP Nr. 4 zu § 14 TzBfG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Entfristungsklage, Befristung,

    Hierin kann unter Umständen dann eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung liegen, die aber nicht allein damit begründet werden kann, dass diese gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind (BAG, Urt. v. 18.10.2006 - 7 AZR 749/05 -, Rn. 17 ff., juris; BAG, Urt. v. 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 -, Rn. 15, juris; LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08 - Rn. 32, juris).
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