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   LAG Nürnberg, 31.05.2012 - 5 TaBV 36/11   

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https://dejure.org/2012,16860
LAG Nürnberg, 31.05.2012 - 5 TaBV 36/11 (https://dejure.org/2012,16860)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 31.05.2012 - 5 TaBV 36/11 (https://dejure.org/2012,16860)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 5 TaBV 36/11 (https://dejure.org/2012,16860)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wählerliste

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei unzureichender Bevollmächtigung zur Antragstellung und fehlendem Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX; § 19 Abs. 1, 2 BetrVG; § 4 SchwbVWO; § 4 SchwbVWO 2001; § 172 BGB
    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Wählerliste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Anfechtung der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung bei unzureichender Bevollmächtigung zur Antragstellung und fehlendem Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.07.1997 - IX R 20/96

    Prozeßvollmacht ohne Namensangabe

    Auszug aus LAG Nürnberg, 31.05.2012 - 5 TaBV 36/11
    Bei Ausübung einer solchen Vertretungsmacht muss sich allerdings der Bevollmächtigte als solcher benennen (vgl. zu diesem Erfordernis: BFH vom 29.07.1997, NJW 1998, 264).
  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    (1) Teilweise hält man zwar dafür, Arbeitnehmer, welche keinen Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste eingelegt haben, könnten aus diesem Grunde die Betriebsratswahl nicht mehr anfechten (LAG Düsseldorf v. 15.10.1973 - 10 TaBV 14/73, DB 1974, 684; LAG Frankfurt v. 27.1.1976 - 5 TaBV 38/75, BB 1976, 1271; LAG Frankfurt v. 14.7.1988 - 12 TaBV 140/87, juris; LAG Nürnberg v. 31.5.2012 - 5 TaBV 36/11, AiB 2013, 393, unter Rz. 26 [juris]; Fitting, a. a. O., Rz. 14; Richardi/Thüsing, a. a. O., Rz. 10; Stege/Weinspach/Schiefer, BetrVG, 9. Aufl., § 19 Rz. 3; Etzel, HzA Gruppe 19/1, Stand 7/2012, Rz. 168; Seipel, ).

    Es wird als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn trotz der Nichtwahrnehmung des Einspruchsrechts anschließend die Betriebsratswahl angefochten werde (LAG Frankfurt v. 27.1. 1976, a. a. O.; LAG Nürnberg v. 31.5. 2012, a. a. O., unter Rz. 27).

    Dies widerspräche Sinn und Zweck von § 4 Abs. 1 WO, der ein möglichst rasches Vorbringen von Beanstandungen erstrebe, mit dem Ziel, sie einer abschließenden Klärung zuzuführen (LAG Nürnberg v. 31.5. 2012, a. a. O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2015 - 18 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - fehlerhafte Wählerliste - Einspruch -

    bb) Das LAG Nürnberg (31. Mai 2012 - 5 TaBV 36/11 - juris) hält dafür, dass Arbeitnehmer ihre Anfechtungsberechtigung im Zusammenhang mit Mängeln, die Richtigkeit der Wählerliste betreffend, verlieren, wenn sie berechtigt und in der Lage waren, Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste einzulegen, hiervon jedoch kein Gebrauch gemacht haben (so auch: LAG Düsseldorf 15. Oktober 1973 - 10 TaBV 14/73 - juris; LAG Frankfurt 27. Januar 1976 - 5 TaBV 38/75 - juris; LAG Frankfurt 14. Juli 1988 - 12 TaBV 140/87- juris; Fitting 27. Aufl. § 19 Rz. 14 mwN.; Richardi/Thüsing, BetrVG, 14. Aufl. § 19 Rz 10).

    Zumindest sei eine derartige Anfechtung rechtsmissbräuchlich (LAG Nürnberg, 31. Mai 2012 - 5 TaBV 36/11 aaO.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 7 TaBV 7/15

    Betriebsratswahlanfechtung wegen inkorrekter Angabe der auf das

    Damit unterscheidet sich der vorliegend zu entscheidende Fall von dem, von dem Beteiligten zu 10) angeführten Beschluss des LAG Nürnberg vom 31. Mai 2012 (5 TaBV 36/11 - BeckRS 2012, 71385).
  • LAG Hamm, 02.09.2016 - 13 TaBV 94/15

    Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    Allerdings wird in der Rechtsprechung ( LAG Nürnberg, 31.05.2012 - 5 TaBV 36/11 - AiB 2013, 393; LAG Frankfurt, 27.01.1976 - 5 TaBV 38/75 - BB 1976, 1271; vgl. auch LAG Düsseldorf, 08.05.1973 - 5 TaBV 10/73 - BB 1973, 2050) und Literatur (Fitting, 28. Aufl., § 19 BetrVG Rn. 14 u. § 4 WO Rn. 5; Richardi/Thüsing, 15. Aufl., § 19 BetrVG Rn. 10; Seipel, Anm. zu BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 2) die Meinung vertreten, dass Arbeitnehmer, wenn sie es versäumen, rechtzeitig gegen die Wählerliste Einspruch einzulegen, bei Verstößen gegen das Wahlrecht nicht mehr zur Wahlanfechtung berechtigt sein sollen, wobei diese Ansicht mit unterschiedlichen Einschränkungen versehen wird.
  • LAG Hamm, 30.06.2015 - 7 TaBV 71/14

    Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl des Betriebsrats

    Ein Teil der Rechtsprechung und der Literatur meint hierzu, dass nur der Verlust des Anfechtungsrechtes bei Nichtwahrnehmung des Einspruchsrechtes missbräuchlichem Verhalten entgegenwirken könne und nur so zu gewährleisten sei, dass etwaige Beanstandungen der Wählerliste rechtzeitig vor den Betriebsratswahlen einer möglichst abschließenden Klärung zugeführt werden können (LAG Nürnberg, Beschluss vom 31.05.2012, 5 TaBV 36/11 m.z.N.).
  • LAG Niedersachsen, 09.05.2023 - 10 TaBV 58/22

    Anfechtung; Antrag; Betriebsrat; Betriebsratswahl; Frist zur Anrufung des

    Eine wirksame Vertretung setzt voraus, dass sich der Bevollmächtigte als solcher benennt (LAG Nürnberg 31. Mai 2012 - 5 TaBV 36/11, Rn. 24).
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