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   LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10   

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LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10 (https://dejure.org/2010,10504)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10 (https://dejure.org/2010,10504)
LAG Hessen, Entscheidung vom 11. November 2010 - 5 TaBV 60/10 (https://dejure.org/2010,10504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 BetrVG, § 74 Abs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 S 3 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige Unterlassungsanordnung ggü. einer Arbeitgeberin durch den Betriebsrat bzgl. nicht bereits durch eine Überstundenregelung genehmigte und darüber hinausgehende Überstunden; Unterlassungsantrag des Betriebsrats zur Anordnung von Überstunden aufgrund ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsantrag des Betriebsrats zur Anordnung von Überstunden aufgrund Betriebsvereinbarung; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zum Alleinentscheidungsrecht gegenüber rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es nicht, da es sich bei dem Unterlassungsantrag um einen Leistungsantrag handelt (z.B. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 21, zitiert nach Juris; BAG 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Rn. 39, zitiert nach Juris.

    aa) Die Betriebsvereinbarung ist Anspruchsgrundlage und zwar unabhängig davon, ob sich der Anspruch unmittelbar aus § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG ergibt oder ob er seinen Grund in der Betriebsvereinbarung selbst hat (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach Juris).

    Der Anspruch ist kein Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungswidrigen Verhaltens (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach Juris).

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des allgemeinen Unterlassungsanspruchs oder eines Unterlassungsanspruchs aus § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG vorliegen (vgl. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 23, zitiert nach Juris; BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - Rn. 30, zitiert nach Juris).

    Der Arbeitgeberin kann das Ordnungsgeld bei Verstoß gegen die Unterlassungspflicht nach § 85 Abs. 1 ArbGG i. V. m. § 890 ZPO bereits in diesem Beschlussverfahren angedroht werden (vgl. z.B. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 21, zitiert nach Juris).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Auch sie sind hinreichend bestimmt (so BAG 27. November 1999 - 1 ABR 77/89 - Rn. 23, zitiert nach Juris; BAG 17. November 1989 - 1 ABR 12/98 - Rn. 33, zitiert nach Juris).

    Das Mitbestimmungsrecht entfällt nicht schon deshalb, weil die vom Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahme eilbedürftig ist und eine rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats aus Zeitgründen kaum erlangt werden kann (vgl. BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 37, zitiert nach Juris).

    Unter einem Notfall kann in Abgrenzung gegenüber dem Eilfall jedenfalls nur eine plötzliche, nicht voraussehbar gewesene und schwerwiegende Situation verstanden werden, die zur Verhinderung nicht wieder gut zu machender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt; es muss also eine Extremsituation vorliegen (BAG 02. März 1982 - 1 ABR 74/79 - Rn. 31, zitiert nach Juris; BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 39, zitiert nach Juris).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Dazu gehört, dass sie betriebsverfassungswidrige Maßnahmen unterlässt und dafür sorgt, dass sich auch die Arbeitnehmer an die Regelungen der Betriebsvereinbarung halten (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 128, zitiert nach Juris).

    Er kann sich seiner Verantwortung für die Führung des Betriebes nicht entziehen (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 130, zitiert nach Juris; BAG 06. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 65, zitiert nach Juris).

    An den Nachweis des Wegfalls der die Wiederholungsgefahr begründenden Tatsachen sind strenge Anforderungen zu stellen (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 35, zitiert nach Juris, BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 131, zitiert nach Juris).

  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Das Fehlen einer Sonderregelung für Eilfälle in § 87 BetrVG zeigt, dass der Gesetzgeber in diesem Bereich die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht einschränken wollte (vgl. BAG 02. März 1982 - 1 ABR 74/79 - Rn. 27, zitiert nach Juris).

    Unter einem Notfall kann in Abgrenzung gegenüber dem Eilfall jedenfalls nur eine plötzliche, nicht voraussehbar gewesene und schwerwiegende Situation verstanden werden, die zur Verhinderung nicht wieder gut zu machender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt; es muss also eine Extremsituation vorliegen (BAG 02. März 1982 - 1 ABR 74/79 - Rn. 31, zitiert nach Juris; BAG 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 39, zitiert nach Juris).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Dafür besteht allerdings grundsätzlich eine Vermutung, es sei denn, dass die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 34, zitiert nach Juris).

    An den Nachweis des Wegfalls der die Wiederholungsgefahr begründenden Tatsachen sind strenge Anforderungen zu stellen (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - Rn. 35, zitiert nach Juris, BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - Rn. 131, zitiert nach Juris).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06

    Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Die bloße Duldung genügt schon (vgl. BAG 24.04.2007 - 1 ABR 47/06 - Rn 18, zitiert nach juris).

    Vielmehr geht es ebenso um eine gerechte Verteilung der mit der vorübergehenden Änderung der Arbeitszeit verbundenen Belastungen und Vorteile (vgl. BAG 2404.2007 - 1 ABR 47/06 - Rn 18, zitiert nach juris).

  • BAG, 06.06.1974 - 2 AZR 278/73

    Prozeßverwirkung - Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung - Schwangerschaft -

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    g) Allerdings kann es treuwidrig sein, wenn jemand gegen seine eigene Vertragspflicht verstößt, von seinem Vertragspartner aber trotzdem die Erfüllung des Vertrages verlangt (vgl. BAG 06. Juni 1974 - 2 AZR 278/73 - Rn. 37, zitiert nach Juris).

    Bei ihnen greift der Einwand des Rechtsmissbrauchs bei einem treuwidrigen Verhalten des Berechtigten nur in besonders krassen Fällen durch (BAG 06. Juni 1974 - 2 AZR 278/73 - Rn. 37, zitiert nach Juris).

  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses bedarf es nicht, da es sich bei dem Unterlassungsantrag um einen Leistungsantrag handelt (z.B. BAG 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 - Rn. 21, zitiert nach Juris; BAG 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Rn. 39, zitiert nach Juris.

    Das wäre erst dann der Fall, wenn der Betriebsrat der Arbeitgeberin pauschal und ohne Beschränkung die Befugnis einräumen würde, Überstunden anzuordnen, wann immer sie dies für erforderlich erachtet (vgl. BAG 03. Juni 2003 - 1 AZR 349/02 - Rn. 53, zitiert nach Juris).

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90

    Mitbestimmung bei Umsetzung verkürzter tariflicher Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann entnommen werden, dass in solchen extremen Notsituationen der Arbeitgeber das Recht hat, vorläufig zur Abwendung akuter Gefahren oder Schäden eine Maßnahme durchzuführen, wenn er unverzüglich die Beteiligung des Betriebsrats nachholt (vgl. BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 - Rn. 30, zitiert nach Juris).
  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer

    Auszug aus LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10
    Ob diese Annahme berechtigt ist, unterliegt im Bestellungsverfahren nur einer Überprüfung anhand des Maßstabes der Offensichtlichkeit nach § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG (vgl. Hessisches LAG 13. September 2005 - 4 TaBV 86/05 - Rn. 25, zitiert nach Juris).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

  • LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Kurzarbeit; Vergütung; Kurzarbeitergeld;

  • LAG Nürnberg, 06.11.1990 - 4 TaBV 13/90

    Arbeitgeber - Anordnung von Überstunden - Zustimmung des Betriebsrates -

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Damit wäre aber der Befriedungszweck des Beschlussverfahrens verfehlt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).

    Dies gilt auch für Anträge auf zukünftige Unterlassung (BAG v. 03.06.2003 - 1 AZR 349/02, juris; BAG v. 22.10.1985 - 1 ABR 38/83, EzA Nr. 10 zu § 87 BetrVG betriebliche Lohngestaltung; BAG v. 25.08.1983 - 6 ABR 52/80, AP Nr. 14 zu § 59 KO; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; Schwab/Weth, § 81 ArbGG Rz. 90).

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von

    Damit wäre aber der Befriedungszweck des Beschlussverfahrens verfehlt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).

    Wollte man solche Begriffe völlig ausschließen, wäre der Anspruch auf Unterlassung einer mitbestimmungswidrigen Anordnung nicht realisierbar, weil eine weitergehende Konkretisierung der in Betracht kommenden Vielfalt künftiger Fallgestaltungen regelmäßig nicht möglich ist (so auch BAG v. 17.11.1998 - 1 ABR 12/98, NZA 1999, 662; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).

    Dies gilt auch für Anträge auf zukünftige Unterlassung (BAG v. 03.06.2003 - 1 AZR 349/02, juris; BAG v. 22.10.1985 - 1 ABR 38/83, EzA Nr. 10 zu § 87 BetrVG betriebliche Lohngestaltung; BAG v. 25.08.1983 - 6 ABR 52/80, AP Nr. 14 zu § 59 KO; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; Schwab/Weth, § 81 ArbGG Rz. 90).

    Insoweit wäre ein Verstoß gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG sowie eine Verletzung der Verhandlungspflicht nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG denkbar (vgl. dazu auch LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris).

  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Insoweit wird eine entsprechende Einschränkung in einem auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Maßnahmen gerichteten Antrag allgemein als zulässig angesehen (vgl. nur: BAG, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06, BAGE 122, 127, Rz. 11; Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98, BAGE 90, 194, juris-Rz. 33; Hess. LAG, Beschluss vom 11. November 2010 - 5 TaBV 60/10, juris-Rz. 19).

    Unter Notfall in diesem Sinne sind Fälle höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen oder Unfälle (BAG, Beschluss vom 24. April 2007 - 1 ABR 47/06, BAGE 122, 127, Rz. 11; Beschluss vom 29. September 2004 - 1 ABR 29/03, BAGE 112, 87, juris-Rz. 18) zu verstehen, also plötzlich auftretende, nicht vorhersehbare und schwerwiegende Situationen, in denen dem Betrieb bzw. den Arbeitnehmern erhebliche, nicht wieder gut zu machende Schäden drohen (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08, BAGE 133, 75, Rz. 29; LAG Hamburg, Beschluss vom 18. November 2008 - H 2 TaBV 101/08, juris-Rz. 44; Hess. LAG, Beschluss vom 11. November 2010 - 5 TaBV 60/10, juris-Rz. 31 f.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 1999 - 15 TaBV 2/99, juris-Rz. 41).

  • LAG Hessen, 13.03.2014 - 9 TaBV 172/13

    Arbeitszeit; Regelungsabrede; Schichtarbeit; Unterlassung

    Ein Alleinentscheidungsrecht kommt nur in Notfällen in Betracht, in denen sofort gehandelt werden muss, um von dem Betrieb oder den Arbeitnehmern Schaden abzuwenden und in denen entweder der Betriebsrat nicht erreichbar ist, keinen ordnungsgemäßen Zustimmungsbeschluss fassen kann oder in denen er willkürlich seine Zustimmung verweigert (Hess. LAG Beschluss vom 11. Nov. 2010 - 5 TaBV 60/10 - Juris).

    Unter einem Notfall kann in Abgrenzung gegenüber dem Eilfall jedenfalls nur eine plötzliche, nicht voraussehbar gewesene und schwerwiegende Situation verstanden werden, die zur Verhinderung nicht wieder gut zu machender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt; es muss also eine Extremsituation vorliegen (BAG Beschluss vom 17. November 1998 - 1 ABR 12/98 -Juris; Hess. LAG Beschluss vom 11. Nov. 2010 - 5 TaBV 60/10 - Juris).

  • LAG Hamm, 15.07.2016 - 13 TaBVGa 2/16

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung; Mehrarbeit; Einwand; Rechtsmissbrauch

    Würde man ihm stattdessen letztlich ein einseitiges Anordnungsrecht einräumen, würde dadurch das gesetzliche Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten mit seinen zwingenden verfahrensrechtlichen Vorgaben unterlaufen ( vgl. LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06 - AuR 2007, 316; LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10 - juris; siehe auch Fitting, 28. Aufl., § 87 Rn. 25 a, 27; GK/Wiese, 10. Aufl., § 87 Rn. 361).
  • LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13

    Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von

    Damit wäre aber der Befriedungszweck des Beschlussverfahrens verfehlt (grundlegend: BAG v. 03.05.1994 - 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40; BAG v. 07.02.2012 - 1 ABR 77/10, NZA-RR 2012, 359; BAG v. 09.03.2011 - 7 ABR 137/09, NZA 2011, 871; BAG v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08, NZA 2010, 659; BAG v. 24.04.2007 - 1 ABR 47/06, NZA 2007, 1475; LAG Hessen v. 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10, juris; LAG Hamm v. 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10, juris).
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