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   LAG Köln, 08.02.2010 - 5 TaBV 73/09   

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https://dejure.org/2010,18152
LAG Köln, 08.02.2010 - 5 TaBV 73/09 (https://dejure.org/2010,18152)
LAG Köln, Entscheidung vom 08.02.2010 - 5 TaBV 73/09 (https://dejure.org/2010,18152)
LAG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 5 TaBV 73/09 (https://dejure.org/2010,18152)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungspflichten und Meldepflichten des Arbeitgebers in Schwerbehindertensachen bei interner Stellenbesetzung; Antrag der Schwerbehindertenvertretung zur Benachrichtigung der Arbeitsverwaltung

  • hensche.de

    Bewerbung, Schwerbehinderung, Diskriminierung: Behinderung, Diskriminierung: Bewerbung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 81 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 82 S. 1
    Prüfungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers in Schwerbehindertensachen bei interner Stellenbesetzung; unbegründeter Antrag der Schwerbehindertenvertretung zur Benachrichtigung der Arbeitsverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Saarland, 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07

    Interne Stellenausschreibung - Berücksichtigung von schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Köln, 08.02.2010 - 5 TaBV 73/09
    Wie das Landesarbeitsgericht Saarland (LAG Saarland, Beschluss v. 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07) ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass die Informationspflicht nur Sinn macht, wenn frei werdende und neu zu besetzende Stellen oder neue Arbeitsplätze auch tatsächlich mit Externen besetzt werden können.
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Auszug aus LAG Köln, 08.02.2010 - 5 TaBV 73/09
    Im Bereich öffentlicher Arbeitgeber ist ein dem Art. 33 Abs. 2 GG entsprechendes Auswahlverfahren nur dann durchzuführen, wenn der öffentliche Arbeitgeber die zu besetzende Stelle unbeschränkt ausgeschrieben hat (s. BAG, Urt. v. 23.01.2007 - 9 AZR 492/06).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10

    Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers;

    Aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung der Sätze 1 und 2 des § 82 SGB IX ist schwerbehinderten Bewerbern der gesetzliche Vorteil der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch nur dann eingeräumt, wenn es um die Besetzung eines Arbeitsplatzes geht, der von der Meldepflicht (und dem damit korrespondierenden Informationsanspruch der Agentur für Arbeit) erfasst wird (LAG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 - LAGE § 82 SGB IX Nr. 2; LAG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 5 TaBV 73/09 - Behindertenrecht 2011, 114).

    Es kann davon ausgegangen werden, dass deren Leistungsprofil den Personalverantwortlichen, die über die Stellenbesetzung zu entscheiden haben, bekannt ist (LAG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Februar 2008 a.a.O.; LAG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2010 a.a.O.).

  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 12/18

    Einladungspflicht - schwerbehinderten Bewerber - internes

    aa) Bereits zur Vorgängervorschrift des § 82 Satz 2 SGB IX vertrat die herrschende Meinung zutreffend die Auffassung, dass die Pflicht zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch nicht für rein interne Besetzungsverfahren gelte (LAG Saarland 13. Februar 2008 -. 1 TaBV 15/07- Rn 57 ff; LAG Köln 8. Februar 2010 - 5 TaBV 73/09 - Rn 33; BVerwG 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - Rn 18 ff.; OVG Schleswig-Holstein 29. Oktober 2018 - 2 MB 18/18 - Rn 3 ff.).
  • LAG Hamm, 23.01.2015 - 13 TaBV 44/14

    Einstellung; Praktikant; Arbeitsverhältnis; Zustimmungsverweigerung; Betriebsrat;

    Allerdings wird die Meinung vertreten, dass § 81 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 SGB IX unanwendbar sein sollen, wenn sich der Arbeitgeber bei der Besetzung eines frei werdenden oder neu geschaffenen Arbeitsplatzes von vornherein auf eine interne Stellenbesetzung festlegt und die Einstellung möglicher externer Bewerber ausschließt ( vgl. LAG Köln, 08.02.2010 - 5 TaBV 73/09 - juris; LAG Saarland, 13.02.2008 - 1 TaBV 15/07 - LAGE § 82 SGB IX Nr. 2; offengelassen vom BAG, a.a.O.).
  • VG Berlin, 03.05.2016 - 28 K 234.15

    Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch;

    Es kann davon ausgegangen werden, dass deren Leistungsprofil den Personalverantwortlichen, die über die Stellenbesetzung zu entscheiden haben, bekannt ist (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2015 - OVG 4 S 5.16 - LAG Saarland, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 1 TaBV 15/07 -, juris Rn. 57; LAG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2010 - 5 TaBV 73/09 -, juris Rn. 33).
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