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   LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14   

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https://dejure.org/2015,36356
LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14 (https://dejure.org/2015,36356)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14 (https://dejure.org/2015,36356)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 5 TaBV 96/14 (https://dejure.org/2015,36356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BetrVG § 50 Abs. 1; § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 50 Abs. 2 BetrVG; § 76 Abs. 5 S. 3 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
    Unzuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei der Verteilung einer Rufbereitschaft auf alle Betriebe; Unwirksamer Einigungsstellenspruch bei fehlenden inhaltlichen Vorgaben zur Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit unter Überlassung eines alleinigen ...

  • IWW

    § 5 BetrVG, § ... 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG, §§ 89, 87 Abs. 1, 66 ArbGG, § 89 Abs. 2 ArbGG, § 77 Abs. 6 BetrVG, § 139 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 6 Abs. 5, 6 GBV, § 50 Abs. 2 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 256 ZPO, § 2 Abs. 2 GKG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei der Verteilung einer Rufbereitschaft auf alle Betriebe; Unwirksamer Einigungsstellenspruch bei fehlenden inhaltlichen Vorgaben zur Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit unter Überlassung eines alleinigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei der Verteilung einer Rufbereitschaft auf alle Betriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rufbereitschaft für mehrere Betriebe - und der Gesamtbetriebsrat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verteilung von Rufbereitschaft auf mehrere Betriebe für Gesamtbetriebsrat nicht zuständigkeitsbegründend

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Sie umfasst insbesondere die Festlegung des Personenkreises, der die Rufbereitschaft zu leisten hat (BAG, Beschluss vom 28.05.2002, 1 ABR 40/01 - juris).

    Darüber hinaus hat der Betriebsrat auch darüber mitzubestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise von bereits aufgestellten Schichtplänen abgewichen werden kann (BAG, Beschluss vom 28.05.2002, a.a.O. Rn. 34).

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Die von den Betriebsparteien zu berücksichtigenden betrieblichen Belange betreffen sämtliche von der Organisationsentscheidung des Arbeitgebers erfassten Betriebsstätten (BAG, Beschluss vom 19.06.2012 - 1 ABR 19/11, AP Nr. 35 zu § 50 BetrVG 1972, m.w.N.).

    Die bereits zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 19.06.2012, a.a.O.) ist zur Begründung der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates in diesem zu entscheidenden Streitfall nicht geeignet.

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Im Unternehmen mit mehreren Betrieben sind für die Regelung der mitbestimmungspflichtigen Fragen der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG grundsätzlich die örtlichen Betriebsräte zuständig (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.2003 - 1 ABR 49/02, BAGE 109, S. 71 ff.).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 AZR 349/02

    Betriebsvereinbarung - langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Der Betriebsrat kann sein Mitbestimmungsrecht nicht in der Weise ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (BAG, Beschluss vom 03.06.2003, 1 AZR 349/02 - juris; BAG, Beschluss vom 17.11.1998, 1 ABR 12/98 - juris).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Das Vorliegen eines zwingenden Erfordernisses bestimmt sich nach Inhalt und Zweck des Mitbestimmungstatbestands, der einer zu regelnden Angelegenheit zugrunde liegt (BAG, Beschluss vom 15.01.2002 - 1 ABR 10/01, BAGE 100, S. 157 ff.; Beschluss vom 16.06.1998 - 1 ABR 68/97, BAGE 89, S. 139 ff.).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Der Betriebsrat kann sein Mitbestimmungsrecht nicht in der Weise ausüben, dass er dem Arbeitgeber das alleinige Gestaltungsrecht über den mitbestimmungspflichtigen Tatbestand eröffnet (BAG, Beschluss vom 03.06.2003, 1 AZR 349/02 - juris; BAG, Beschluss vom 17.11.1998, 1 ABR 12/98 - juris).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Das Vorliegen eines zwingenden Erfordernisses bestimmt sich nach Inhalt und Zweck des Mitbestimmungstatbestands, der einer zu regelnden Angelegenheit zugrunde liegt (BAG, Beschluss vom 15.01.2002 - 1 ABR 10/01, BAGE 100, S. 157 ff.; Beschluss vom 16.06.1998 - 1 ABR 68/97, BAGE 89, S. 139 ff.).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrates zu begründen (BAG, Beschluss vom 14.11.2006 - 1 ABR 4/06, BAGE 120, S. 146 ff.).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.05.2015 - 5 TaBV 96/14
    Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Betriebsvereinbarung ist es gleich, ob sie durch Spruch der Einigungsstelle oder einvernehmlich zustande gekommen ist (BAG, Beschluss vom 28.10.1986, 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972).
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