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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12   

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https://dejure.org/2012,56203
OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2012,56203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.2012 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2012,56203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2012,56203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Bank-AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Bank-AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 5 Sch 2/09

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Hieran ändert nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 05.07.2011, 5 U 104/10, AG 2011, S. 713 ff., zitiert nach Juris, Rn. 112 ff., Beschluss vom 23.02.2010, 5 Sch 2/09, AG 2010, S. 596 ff., zitiert nach Juris, Rn. 62 ff.; ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, AG 2011, S. 36 ff., zitiert nach Juris, Rn. 107) der Umstand nichts, dass gegen die Wahl von Herrn VL zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung im Jahre 2008 Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen anhängig sind.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 23.02.2010 (5 Sch 2/09, a.a.O.) sowie bekräftigend in seinem Urteil vom 05.07.2011 (5 U 104/10, a.a.O.) ausgeführt hat, muss ein Versammlungsleiter auch eine übermäßige, unangemessene Begrenzung der Redezeit der zunächst aufgerufenen Redner vermeiden.

    Wie bereits unter dd) ausgeführt, wäre ein solcher nur gegeben, wenn etwa ein gezielter Verstoß vorläge, der die Antragsgegnerin zu 2) im Vergleich zur Mehrheit ungleich träfe, schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile, die sich nicht auf andere Weise, etwa durch Schadensersatzansprüche ausgleichen lassen, zu erwarten wären oder ein Verstoß vorläge, der so krass rechtswidrig ist, dass eine Eintragung und Durchführung der Maßnahme "unerträglich" wäre (Senat, Beschluss vom 23.02.2010, 5 Sch 2/09, a.a.O., Rn. 56).

  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Hieran ändert nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 05.07.2011, 5 U 104/10, AG 2011, S. 713 ff., zitiert nach Juris, Rn. 112 ff., Beschluss vom 23.02.2010, 5 Sch 2/09, AG 2010, S. 596 ff., zitiert nach Juris, Rn. 62 ff.; ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, AG 2011, S. 36 ff., zitiert nach Juris, Rn. 107) der Umstand nichts, dass gegen die Wahl von Herrn VL zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung im Jahre 2008 Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen anhängig sind.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der bestehende Interessenkonflikt benannt werden, weswegen der BGH z.B. das bekannte Bestehen von "Vorwürfen" gegen ein Aufsichtsratsmitglied ohne nähere Darlegung nicht ausreichen lässt (Urteil vom 16.02.2009 - II ZR 185/07 - .../..., Hauptversammlung 2002, BGHZ 180, S. 9 ff., zitiert nach Juris, Rn. 22; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, WM 2011, S. 221 ff., zit. nach juris Rn. 166 ff.; Senat, Urteil vom 15.5.2012, 66/11- Hauptversammlung ... 2010 - S. 28).

  • OLG Frankfurt, 05.07.2011 - 5 U 104/10

    Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Großbank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Hieran ändert nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Urteil vom 05.07.2011, 5 U 104/10, AG 2011, S. 713 ff., zitiert nach Juris, Rn. 112 ff., Beschluss vom 23.02.2010, 5 Sch 2/09, AG 2010, S. 596 ff., zitiert nach Juris, Rn. 62 ff.; ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, AG 2011, S. 36 ff., zitiert nach Juris, Rn. 107) der Umstand nichts, dass gegen die Wahl von Herrn VL zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung im Jahre 2008 Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklagen anhängig sind.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 23.02.2010 (5 Sch 2/09, a.a.O.) sowie bekräftigend in seinem Urteil vom 05.07.2011 (5 U 104/10, a.a.O.) ausgeführt hat, muss ein Versammlungsleiter auch eine übermäßige, unangemessene Begrenzung der Redezeit der zunächst aufgerufenen Redner vermeiden.

  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07

    Kirch/Deutsche Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der bestehende Interessenkonflikt benannt werden, weswegen der BGH z.B. das bekannte Bestehen von "Vorwürfen" gegen ein Aufsichtsratsmitglied ohne nähere Darlegung nicht ausreichen lässt (Urteil vom 16.02.2009 - II ZR 185/07 - .../..., Hauptversammlung 2002, BGHZ 180, S. 9 ff., zitiert nach Juris, Rn. 22; ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2010, 23 U 121/08, WM 2011, S. 221 ff., zit. nach juris Rn. 166 ff.; Senat, Urteil vom 15.5.2012, 66/11- Hauptversammlung ... 2010 - S. 28).
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2009 - 5 O 115/08

    Leo Kirch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Der Streithelfer der Antragsgegner begründete seinen Abwahlantrag ausschließlich mit den hinsichtlich der Wahl von Herrn VL im Jahre 2008 anhängigen Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklagen, denen das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 27.08.2009, 3-05 O 115/08) sowie der Senat (Urteil vom 15.06.2010, 5 U 144/09) zunächst stattgegeben hatten.
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    In einer Entscheidung zu § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG hat der BGH (Urt. v. 16.03.2009, II ZR 302/06, BGHZ 180, S. 154 ff, zitiert nach Juris, Rn 34) als Voraussetzung eines Haltens für Rechnung von Aktien angesehen, dass eine vertragliche Regelung besteht, welche (hier für die Beklagte) die Möglichkeit eines Einflusses auf die Stimmrechtsausübung gewährt.
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Mit der Entlastungsentscheidung haben die Aktionäre einer Aktiengesellschaft darüber zu entscheiden, ob die Tätigkeit der Organmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr zu billigen ist, sie in der Unternehmensführung eine "glückliche Hand" bewiesen haben und ihnen das Vertrauen auch für ihre künftige Tätigkeit auszusprechen ist (BGH, Urt. v. 18.10.2004, II ZR 250/02, NJW 2005, S. 828, zitiert nach Juris, Rn 10).
  • LG München I, 01.04.2010 - 5 HKO 12554/09

    Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Allerdings hat das Landgericht München I in der - soweit ersichtlich - bislang einzigen gerichtlichen Entscheidung über eine nicht ausreichende Beschallung des Präsenzbereichs einer Hauptversammlung (Urt. v. 01.04.2010, 5 HKO 12554/09) die Auffassung vertreten, dass eine relevante Beeinträchtigung des Teilnahmerechts der Aktionäre vorliege, wenn diese nicht in der Lage seien, dem Verlauf der Hauptversammlung in einem dem eigentlichen Versammlungssaal gleichgestellten Raum zumindest akustisch zu folgen, weshalb allen in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse ein Legitimationsdefizit anhafte (LG München I, a.a.O., AG 2011, S. 263/264, zitiert nach Juris, Rn 61).
  • OLG Bremen, 13.11.2009 - 2 U 57/09

    Abberufung des Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Da nach der Satzung der Antragstellerin Herr VL als Aufsichtsratsvorsitzender zum Versammlungsleiter bestimmt war, wäre dessen Abwahl und die Neuwahl eines anderen Versammlungsleiters nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich gewesen, z.B. wenn es der Hauptversammlung aufgrund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (OLG Hamburg, Urteil vom 12.01.2001, 11 U 162/00, AG 2001, S. 359 ff., zitiert nach Juris, Rn. 89; OLG Bremen, Urteil vom 13.11.2009, 2 U 57/09, AG 2010, S. 256 ff., zitiert nach Juris, Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2010 - 5 U 144/09

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2012 - 5 U 10/12
    Der Streithelfer der Antragsgegner begründete seinen Abwahlantrag ausschließlich mit den hinsichtlich der Wahl von Herrn VL im Jahre 2008 anhängigen Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklagen, denen das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 27.08.2009, 3-05 O 115/08) sowie der Senat (Urteil vom 15.06.2010, 5 U 144/09) zunächst stattgegeben hatten.
  • OLG Hamburg, 12.01.2001 - 11 U 162/00

    Rechtmäßigkeit der Entlastung der Mitglieder eines Vorstandes und eines

  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 124/10

    Keine Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft nach

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen

    Die Abberufung eines satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, insbesondere wenn es der Hauptversammlung auf Grund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (vgl. OLG Stuttgart, a. a. O., Rdnr. 160; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2012 - 5 U 10/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 61; OLG Bremen - Urteil vom 13.11.2009, AG 2010, 256, zitiert nach juris, dort Rdnr. 32; OLG I., Urteil vom 12.01.2001 - 11 U 162/00, AG 2001, 359, zitiert nach juris, dort Rdnr. 89; OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2012 - 5 U 10/12; zitiert nach juris, dort Rdnr. 61, 68; a. A. Krieger, AG 2006, 355, 363).

    Mit der überwiegenden Ansicht setzt die Befugnis des Versammlungsleiters, einen Sachantrag von der Abstimmung auszuschließen, weil der im Falle seiner Annahme zustande kommende Beschluss rechtswidrig wäre, jedenfalls voraus, dass die Rechtswidrigkeit des erstrebten Beschlusses "evident" bzw. "offenkundig" ist (vgl. OLG L., Urteil vom 26.08.2004 - 18 U 48/04, zitiert nach juris, dort Rdnr. 174; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.06.2009 - 23 U 90/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 78; Schatz, AG 2015, 696 ff. [697]; Wicke NZG 2007, 772; Martens, WM 1981, 1010, 1015; Mülbert in: Großkomm/AktG, 4. Aufl. 1999, Vor §§ 118 - 147 AktG Rdnr. 114; Zöllner in: L.Komm/AktG, 1. Aufl., § 119 Rdnr. 58; offengelassen von OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2012 - 5 U 10/12, zitiert nach juris, dort Rdnr. 62 a. E.; a. A. Oelrichs, GmbHR 1995, 863, 868 für den Fall treuwidrig abgegebener Stimmen).

  • LG Stuttgart, 19.12.2017 - 31 O 33/16

    Porsche Automobil Holding SE: Anfechtsungs- und Nichtigkeitsklage gegen

    Mit der Entlastungsentscheidung haben die Aktionäre einer Aktiengesellschaft darüber zu entscheiden, ob die Tätigkeit der Organmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr zu billigen ist, sie in der Unternehmensführung eine "glückliche Hand" bewiesen haben und ihnen das Vertrauen auch für ihre künftige Tätigkeit auszusprechen ist (BGH, Urt. v. 18.10.2004, II ZR 250/02, Rn. 10; OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Oktober 2012 - 5 U 10/12 -, Rn. 94, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung

    Nach ganz überwiegender und zutreffender Ansicht ist die Abberufung eines satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, insbesondere wenn es der Hauptversammlung auf Grund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (vgl. OLG Stuttgart, 20 AktG 1/14, juris Rn. 105; OLG Frankfurt, Urteil v. 02.10.2012, 5 U 10/12, juris Rn. 61; OLG Bremen, AG 2010, 256, juris Rn. 32; OLG Hamburg, AG 2001, 359, juris Rn. 89; Wicke in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 01.09.2016 - 2 U 95/15

    GmbH: Voraussetzung für die Ausübung von Gesellschafterrechten durch Erben

    Ginge man von einer solchen Auslegung der Satzung aus, so wäre in dem "Widerspruch" des Vertreters der Klägerin gegen die Ausübung der Versammlungsleitung durch den Geschäftsführer der Beklagten in der Gesellschafterversammlung ein Antrag auf Abwahl des Versammlungsleiters zu sehen, der keine Mehrheit gefunden hätte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 02.10.2012, 5 U 10/12, in juris Tz. 57 ff.).
  • OLG Stuttgart, 02.12.2014 - 20 AktG 1/14

    Freigabeverfahren nach Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschluss:

    Nach ganz überwiegender und zutreffender Ansicht ist die Abberufung eines satzungsmäßig bestimmten Versammlungsleiters nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, insbesondere wenn es der Hauptversammlung auf Grund schwerwiegender Verfahrensverstöße oder aus ähnlichen, ebenso gewichtigen Gründen nicht zumutbar gewesen wäre, an der Person des Versammlungsleiters festzuhalten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil v. 02.10.2012, 5 U 10/12, juris Rn. 61; OLG Bremen, AG 2010, 256, juris Rn. 32; OLG Hamburg, AG 2001, 359, juris Rn. 89; Wicke in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., Anh. § 119 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.11.2012 - 5 U 10/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35114
OLG Schleswig, 05.11.2012 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2012,35114)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.11.2012 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2012,35114)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. November 2012 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2012,35114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Aufklärungspflicht eines Discountbrokers über die Risiken von Anlageinstrumenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Cobold-Anleihen auf Lehmann Brothers - kein Schadensersatz

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bankkaufrau bekommt keinen Schadensersatz für wertlose "Cobold-Anleihen"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen (inzwischen wertloser) Cobold-Anleihen auf Lehmann Brothers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Cobold-Anleihen auf Lehmann Brothers - kein Schadensersatz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei gezielter Auftragserteilung von COBOLD-Anleihen ist Direktbank lediglich eingeschränkt aufklärungspflichtig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Direktbank kein klassischer Anlageberater

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Cobold-Anleihen auf Lehmann Brothers - kein Schadensersatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Direktbank hat bei gezieltem Auftrag zum Erwerb von Wertpapieren durch Kunden keine Aufklärungspflicht - Kein Schadensersatz für Cobold-Anleihen von Lehmann Brothers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 216/97

    Verbindlichkeit von Börsentermingeschäften; Erlangung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.11.2012 - 5 U 10/12
    Tritt ein Kunde mit gezielten Aufträgen zum Erwerb bestimmter Wertpapiere an die Bank heran, so darf die Bank im Allgemeinen davon ausgehen, dass eine besondere Beratung weder gewünscht noch erforderlich ist (BGH Urteil vom 19.05.1998 XI ZR 216/97, WM 1998 1441-1443 = NJW 1998 2673-2675).

    Erteilt er der Bank ohne weitere Beratung einen Auftrag zum Kauf/Verkauf bestimmter Wertpapiere ("execution only" - Geschäft), entstehen Aufklärungspflichten im Rahmen des Effektengeschäfts allenfalls als Nebenpflichten (vgl. Prof. Dr. Petra Buck-Heeb, Der Anlageberatungsvertrag, WM 2012, 625, 627 mit Hinweis auf BGH WM 1998, 1441 ).

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.11.2012 - 5 U 10/12
    Der BGH hat mit Urteil vom 05.10.1999 ( XI ZR 296/98 = WM 1999 2300-2303 = NJW 2000 359-362 veröffentlicht auch in [...] Rd-Ziffer 27) entschieden, dass Discountbroker nur deutlich reduzierten Aufklärungspflichten unterliegen, die sie bereits durch Übermittlung standardisierter Informationen bei Aufnahme der Geschäftsbeziehungen erfüllen.

    An der Erforderlichkeit fehlt es nicht nur, wenn der Anleger nicht aufklärungsbedürftig ist, sondern grundsätzlich auch dann, wenn der Kunde zum Ausdruck bringt, dass er keine Informationen benötigt (vgl. Bericht des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines 2. Finanzmarktförderungsgesetzes, BT-Drucksache 12/7918, Seite 104, 105; BGH Urteil vom 05.10.1999, a.a.O., [...] Rd-Ziffer 32 m.w.N.).

  • BGH, 09.12.1997 - XI ZR 85/97

    Geschäfte mit abgetrennten Währungsoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.11.2012 - 5 U 10/12
    Der Anleger, der trotz der Erklärung der Bank, nicht aufklärungsfähig zu sein nicht davon absieht, das beabsichtigte Geschäft mit Hilfe der Bank zu schließen, bringt konkludent zum Ausdruck, dass er keine Aufklärung benötige (vgl. auch BGH v. 09.12.1997, XI ZR 85/97, WM 1998 274).
  • OLG Schleswig, 15.10.2015 - 5 U 91/15

    Umfang der Informationspflicht des Kommisionärs bei Ausführung von

    Das hat der Senat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. November 2012 - 5 U 10/12, [...] Rn. 69) bereits entschieden: "In § 384 HGB sind die wesentlichen Vertragspflichten des Kommissionärs gesetzlich niedergelegt.

    Das hat der Senat ebenfalls bereits entschieden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 05. November 2012 - 5 U 10/12, [...] Rn. 69-74):.

  • OLG Rostock, 16.04.2014 - 1 U 107/11
    Es handelte sich eher um ein theoretisches Ausfallrisiko (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 05.1 1 .2012 -5 U 10/12 - " SchIHA 2013, 235, Tz. 78, zit. nach juris).
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   OLG Hamburg, 04.02.2016 - 5 U 10/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,68313
OLG Hamburg, 04.02.2016 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2016,68313)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2016 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2016,68313)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 5 U 10/12 (https://dejure.org/2016,68313)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 4/21
    Dies kann aber dahinstehen, weil eine "reale Verknüpfung" vom Senat im konkreten Fall gerade noch bejaht wird: Zwar mögen die zu sichernden Daten als solche in Luxemburg belegen sein - wenn man hier an den Belegenheitsort anknüpfen will (dazu Leible , a.a.O., Rn. 28) - und zwar wären etwaige Vollstreckungsmaßnahmen wohl - falls es überhaupt zu einer Vollstreckung nach §§ 86 Abs. 1 Nr. 1, 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i.V.m. § 890 ZPO kommen könnte (zu dieser Vollstreckungsmöglichkeit für Sicherungsanordnungen zu § 101 Abs. 9 UrhG OLG Hamburg v. 04.02.2016 - 5 U 10/12, BeckRS 2016, 127381 Rn. 63) - eher nur gegen die Beteiligte in Luxemburg zu richten und daher mit Blick auf Erwägungsgrund Nr. 33 der Verordnung (a.E.) möglicherweise nicht effektiv durchsetzbar, wenn man mit dem Senat die internationale Zuständigkeit für die Hauptsache in Zweifel ziehen muss.
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