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   KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01   

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https://dejure.org/2001,2389
KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01 (https://dejure.org/2001,2389)
KG, Entscheidung vom 23.10.2001 - 5 U 101/01 (https://dejure.org/2001,2389)
KG, Entscheidung vom 23. Oktober 2001 - 5 U 101/01 (https://dejure.org/2001,2389)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Domain einer Umweltschutzorganisation mit dem Kennzeichen eines kritisierten Unternehmens; Firmenrechtliche Ansprüche aus § 15 MarkenG; Verletzung des Namensrechts gem. § 12 BGB; Verwechslungsgefahr im Fall einer Internet-Domain; Unbefugter Gebrauch eines Namens

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 15; ; BGB § 12; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15; BGB § 12; GG Art. 5
    Domain einer Umweltschutzorganisation mit dem Kennzeichen eines kritisierten Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 686
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.11.1975 - I ZR 128/74

    Verwendung eines Firmennamens für eine studentische politische Hochschulgruppe -

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    Ein solches Handeln fehlt bei einer Vereins- oder Verbandstätigkeit mit ausschließlich ideeller Zielsetzung (BGH, GRUR 1976, 379, 380 - KSB; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 15 Rdn. 21 und § 14 Rdn. 36).

    Ihnen kommt Namensschutz nur im Rahmen ihres Funktionsbereichs zu; der Schutz ist also auf geschäftliche Interessen beschränkt (BGH, GRUR 1991, 157, 158 - Johanniter-Bier; 1976, 379, 381 - KSB; weitergehend Ingerl/Rohnke, a.a.O., Nach § 15 Rdn. 20).

  • LG Berlin, 06.03.2001 - 16 O 33/01

    "oil-of-elf.de"

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    Auf die Berufung des Antragsgegners wird das Urteil der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin vom 6. März 2001 - Az. 16 O 33/01 - geändert:.

    Die einstweilige Verfügung vom 18. Januar 2001 - Az. 16 O 33/01 - wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag zurückgewiesen.

  • BGH, 08.02.1996 - I ZR 216/93

    "J.C. Winter"; Recht des Erwerbers einer Marke zur Führung des in dieser

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    a) Als Namensgebrauch im Sinne des § 12 BGB ist nicht jede Form der Verwendung eines fremden Namens anzusehen, sondern nur solche Namensanmaßungen, die geeignet sind, eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (BGH, GRUR 1996, 422, 423 - J. C. Winter; 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; Ingerl/Rohnke, a.a.O. Nach § 13 Rdn. 14; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 12 Rdn. 20).

    a) Unbefugt ist der Gebrauch, wenn ein eigenes Benutzungsrecht nicht gegeben ist (BGH, GRUR 1996, 422, 423 - J. C. Winter).

  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 112/89

    Johanniter; Namensschutz für ein alkoholisches Getränk bei langjähriger Duldung

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    Ihnen kommt Namensschutz nur im Rahmen ihres Funktionsbereichs zu; der Schutz ist also auf geschäftliche Interessen beschränkt (BGH, GRUR 1991, 157, 158 - Johanniter-Bier; 1976, 379, 381 - KSB; weitergehend Ingerl/Rohnke, a.a.O., Nach § 15 Rdn. 20).
  • BGH, 23.03.1979 - I ZR 50/77

    Umfang des Titelschutzes aus § 16 UWG - Verwechslungsgefahr zwischen dem

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    Die Namensverwendung kann auch durch die Meinungs- und Pressefreiheit gerechtfertigt sein, und zwar je nach den Umständen auch in blickfangartiger Wiedergabe (BGH, GRUR 1979, 564, 565 - Metall-Zeitung; Ingerl/Rohnke, a.a.O., Nach § 15 Rdn. 18).
  • KG, 16.02.2001 - 5 U 9865/00

    Zur internationalen Zuständigkeit und fehlenden Zeichenidentität trotz mangelnder

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    Auch wenn dem Internet-Nutzer Gattungsbegriffe als Domain-Namen geläufig sind und er sorgfältiger auf Unterschiede in der Schreibweise der Domain achtet als bei herkömmlichen Zeichen (Senat, GRUR-RR 2001, 180, 181 - CHECK IN), liegt doch bei der Wendung - übersetzt - "Öl von E" die Annahme einer bloßen Gattungsbezeichnung eher fern, zumal die Gedankenstriche eher auf einen Namen hindeuten.
  • OLG München, 20.01.2000 - 29 U 5819/99

    Intershopping

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 15 MarkenG ist im Fall einer Internet-Domain das auf den Webseiten zur Verfügung gestellte Dienstleistungsangebot maßgeblich (Senat, a.a.O., CHECK IN; OLG München, MMR 2000, 277).
  • BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68

    Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    a) Das verletzte Interesse im Sinne des § 12 BGB muss nicht vermögensrechtlicher Natur sein, sondern kann grundsätzlich auch ein persönliches, ideelles Interesse oder ein Affektionsinteresse sein (BGH, GRUR 1970, 481, 482 - Weserklause).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    a) Als Namensgebrauch im Sinne des § 12 BGB ist nicht jede Form der Verwendung eines fremden Namens anzusehen, sondern nur solche Namensanmaßungen, die geeignet sind, eine namensmäßige Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung hervorzurufen (BGH, GRUR 1996, 422, 423 - J. C. Winter; 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; Ingerl/Rohnke, a.a.O. Nach § 13 Rdn. 14; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 12 Rdn. 20).
  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

    Auszug aus KG, 23.10.2001 - 5 U 101/01
    Die Domain wird zwar häufig nach dem Namen bzw. Unternehmenskennzeichen des Inhabers ausgewählt, so dass dann ein namensmäßiger Gebrauch vorliegt (vgl. Senat, NJW 1997, 3321 - concert-concept).
  • OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18

    Domain "wir-sind-afd.de"

    Dieser rechtlichen Würdigung steht auch das von dem Beklagten zitierte Urteil des KG Berlin (Urteil vom 23.10.2001 - 5 U 101/01 - juris) nicht entgegen, das einen anderen Einzelfall betrifft und für diesen zu einer anderen Abwägung der Interessen der seinerzeit beteiligten Parteien gelangt ist.

    Die vorangegangene Entscheidung des KG Berlin vom 23.10.2001 (- 5 U 101/01 - juris - Oil of Elf ) steht dem nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 43/03

    solingen.info

    Das Kammergericht (MMR 2002, 686 mit zustimmender Anm. Graf = CR 2002, 760 - oil-of-elf.de) hat es einer Umweltschutzorganisation gestattet, ein Unternehmenskennzeichen als Domain zu benutzen, um darunter kritisch über dieses Unternehmen zu berichten, wenn sich aus der Homepage sofort ergebe, dass es sich nicht um die Domain des Unternehmens handele.
  • LG München I, 26.10.2006 - 7 O 16794/06

    Adword-Werbung für Rechtsanwälte verboten

    Dass eine Verwendung von Namen bzw. Kennzeichnungen Dritter zulässig ist, ist in der Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, so etwa wenn durch einen Zusatz im Namen klargestellt wird, dass es sich nicht um eine Homepage des Namensträgers, sondern über den Namensträger handelt (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15 Rdn. 61; KG MMR 2002, 686 - Oil-of-Elf; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 265: Als Suchwort kann ein Kennzeichen auch legitimerweise benutzt werden, wenn der Inhalt etwa als Gegenstand der Berichterstattung oder vergleichender Werbung genannt wird; vgl. auch OLG Frankfurt Magazindienst 1999, 1344, 1347: bloße Namensnennung, wenn der richtige Träger damit bezeichnet wird).
  • OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 50/08

    Namensrecht einer Bürgerinitiative; Anspruch auf Freigabe einer Internetdomain

    Der Beklagte kann sich in diesem Rechtsstreit weder auf die Freiheit der Kunst (vgl. BGH GRUR 2005, 583 - Lila Postkarte) noch auf seine Meinungsfreiheit (vgl. KG CR 2002, 760 - oil-of-elf) berufen, da - ungeachtet der Frage des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen - beide Rechte nicht davon abhängen, dass er eine Internet-Domain verwendet, die den Namen des Klägers benutzt.
  • LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 2a O 69/11

    Zulässigkeit der Nennung eines Firmennamens in einem Internetforum

    Denn die Meinungsfreiheit schützt auch das Recht des Äußernden, seinen Standpunkt möglichst wirkungsvoll zu vertreten (vgl. KG, Urteil v. 23.10.2001, 5 U 101/01).
  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 2103/11

    Namensschutz: Unberechtigte Anmaßung des Namens der Entschädigungseinrichtung der

    Insoweit ist der Streitfall signifikant anders gelagert als der dem Urteil des Kammergerichts vom 23.10.2001 - 5 U 101/01 (MMR 2002, 686 - Oil-of-Elf ) zugrunde liegende Fall.
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