Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 16.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1361
OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2008,1361)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.02.2008 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2008,1361)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2008,1361)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • RA Kotz

    Winterdienst - Gummimatte auf Außentreppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Streu- und Räumpflicht

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Streu- und Räumpflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters zur Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen frühmorgendlichem Sturz auf schneeglatter Gummimatte

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht: Üblicherweise keine Schneeräumpflicht des Vermieters vor 7.00 Uhr morgens

  • anwaeltin-krueger.de PDF, S. 7 (Leitsatz und Zusammenfassung)
  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Streu- und Räumpflicht des Vermieters nur tagsüber

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsgelände: Kein Schadensersatz für Sturz auf schneeglatter Gummimatte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsgelände: Kein Schadensersatz für Sturz auf schneeglatter Gummimatte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine winterliche Streu- und Räumungspflicht in der Nacht - Streupflicht beginnt ab ca. 7.00 Uhr

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Nachtzeit nur ausnahmsweise Verkehrssicherungspflicht des Vermieters! (IMR 2008, 154)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1331
  • MDR 2008, 625
  • NZM 2008, 687
  • ZMR 2008, 625
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Koblenz, 29.04.2015 - 5 U 1479/14

    Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers im Umfeld seines Betriebsgeländes;

    Aber die Dinge liegen anders, falls sich abzeichnet, dass ein relevanter Verkehr schon vorher stattfindet und dieser Verkehr zudem von dem allgemein Sicherungspflichtigen veranlasst ist; dann hat er diesem Verkehr gefahrvorbeugend Rechnung zu tragen (OLGR Celle 2004, 125; Senat MDR 2008, 625; OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.02.2014 - 2 U 113/13).
  • OLG Naumburg, 19.06.2012 - 1 W 30/12

    Sachverständigenvergütung: Unterlassener Hinweis des Sachverständigen auf eine

    Hat der Sachverständige gegen diese Hinweispflicht verstoßen, so kann dies im Einzelfall eine Kürzung seiner Vergütungsansprüche zur Folge haben (vgl. OLG Stuttgart, MDR 2008, 625; OLG Koblenz, JurBüro 2010, 214; BayObLG, NJW-RR 1998, 1294 f.; OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 263 ff.; offen gelassen in BGH, NJW-RR 2012, 311-313).
  • LG München II, 28.12.2018 - 13 O 4859/16

    Ausnahme von der Streupflicht bei Dauerschneefall

    Der Beklagten kann aber jedenfalls im hiesigen Kontext eine Räumung der B2.straße nach 7 Uhr nicht entgegenhalten werden (siehe OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2008, 5 U 101/08, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2000, 24 U 143/99, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2013 - 12 O 8248/12

    Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob zu dem genannten Zeitpunkt bereits sog. allgemeiner Tagesverkehr herrschte (vgl . OLG Düsseldorf , ZMR 2001, 106) oder zumindest derart erheblicher Publikumsverkehr, der nach den vernünftigen Sicherheitserwartungen der Fußgänger eine Räum- und Streupflicht begründen könnte (vgl. hierzu OLG Koblenz , NJW-RR 2008, 1331).
  • AG Rosenheim, 30.10.2018 - 7 C 815/18

    Anforderungen an die mietrechtliche Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis im

    Diese Pflicht besteht jedoch nur im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren, d. h. in der Regel nur von 07:00 Uhr morgens bis zum Abend, dagegen nicht während der Nacht (BGH v. 1402.2017, Az.: VI ZR 254/16; OLG Koblenz, NJW-RR 2008, 1331).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2420
OLG Hamburg, 16.04.2009 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2009,2420)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.04.2009 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2009,2420)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. April 2009 - 5 U 101/08 (https://dejure.org/2009,2420)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    §§ 97, 87b, 87a UrhG

  • webshoprecht.de

    Zulässiges Vertrieb einer Software zur Zusammenfassung von Internetangeboten auf einer Seite

  • JurPC

    Vervielfältigung einer Online-Automobil-Datenbank

  • aufrecht.de

    Automobilbörse verliert im Streit um Suchanfragensoftware

  • Wolters Kluwer

    Verletzung von Rechten eines Datenbankherstellers und wettbewerbswidrige Behinderung durch Nutzung einer auf die Datenbank eines Dritten zugreifenden Software; Vervielfältigung eines wesentlichen Teils einer Datenbank durch Nutzung einer in einer Software integrierten ...

  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Vervielfältigung einer Online-Automobil-Datenbank

  • Judicialis

    UrhG § 87 a; ; UrhG § 87 b; ; UWG § 4 Nr. 10

  • kanzlei.biz

    Autoscout24 - Bingo!

  • vokat.de

    Keine Verletzung der Rechte des Datenbankherstellers einer Online-Automobilbörse durch Einsatz einer Abfragesoftware

  • rechtsportal.de

    UrhG § 87a; UrhG § 87b; UWG § 4 Nr. 10
    "AUTOBINGOOO"; Ansprüche des Betreibers einer Online-Automobilbörse auf Unterlassung des Vertriebs einer Software zur Meta-Abfrage von Online-Automobilbörsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Software zur Durchsuchung von Online-Automobilbörsen (AUTOBINGOOO)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "AUTOBINGOOO" darf Online-Datenbank von "autoscout24.de" auslesen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Urheberrechtsverstoß an Datenbank von "autoscout24.de"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 293
  • MMR 2009, 770
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 18.08.2010 - 5 U 62/09

    AUTOBINGOOO II - Schutz des Datenbankherstellers: Unterlassungsanspruch wegen des

    Die Nutzer entnehmen weder bei der einzelnen Suchanfrage noch in der kumulativen Wirkung mehrerer Suchanfragen einen quantitativ oder qualitativ wesentlichen Teil der Datenbank ( GRUR-RR 09, 293 - AUTOBINGOOO I ).

    Zur Funktionsweise der Software wird ergänzend auf die Bildschirmausdrucke gemäß den Anlagen K 8, B 1 und B 2 und die Anlage BV 5 aus dem vorangegangenen Verfügungsverfahren zum Aktz.5 U 101/08 Bezug genommen.

    im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland eine Software anzubieten, zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt und/oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der Datenbank der Klägerin, einer Automobil-Onlinebörse, welche unter verschiedenen Domains mit dem Bestandteil "autoscout" - mit Ausnahme der Domain AutoScout24.ch - aufrufbar ist und in der Daten über Gebrauchtfahrzeuge für jedermann zugänglich bereitgehalten werden, in der Weise zu entnehmen, wie sich dies aus den diesem Urteil beigefügten Anlagen K 8 und BV 5 ( aus dem Verfahren 5 U 101/08 ) ergibt.

    Der Senat hat die Akte des vorangegangenen Verfügungsverfahrens zum Aktz. 5 U 101/08 zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    a) Gegenstand der Berufung ist das Verbot, eine Software anzubieten, zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der unter verschiedenen Domains mit dem Bestandteil "autoscout" erreichbaren Automobil-Onlinebörse in der aus den Anlagen K 8 und BV 5 ( aus dem Verfahren 5 U 101/08 ) ersichtlichen Weise zu entnehmen.

  • LG Hamburg, 01.10.2010 - 308 O 162/09

    Schutz des Datenbankherstellers: Zulässigkeit von Screen-Scraping-Software

    In einem solchen Fall ist hinsichtlich des Merkmals der "Wesentlichkeit" im Sinne des § 87b Abs. 1 S. 1 UrhG auf den einzelnen Nutzer abzustellen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 293, Rz. 54 - Autobingoo).
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